18.10.2019 09:37 | BDI Bundesverband der Deutschen Industrie | Wirtschaft
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BDI zur Grundsteuerreform: Kein großer Wurf
Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung der Reform der
Grundsteuer im Deutschen Bundestag erklärt BDI-Hauptgeschäftsführer
Joachim Lang: "Grundsteuerreform kein großer Wurf"
- "Mit der Grundsteuer-Reform ist kein großer Wurf gelungen. Die
bundeseinheitliche Neuregelung bleibt hinter den Erwartungen der
deutschen Industrie zurück. Ein Hoffnungsschimmer ist die
Öffnungsklausel, wenn die Länder sie für eigene bürokratiearme
Neuregelungen einsetzen. Die Bundesländer sollten die Chance nutzen,
eine bessere Reform umzusetzen.
- Kritisch ist für unsere Unternehmen, dass Bodenrichtwerte die
Anknüpfungspunkte für die Berechnung der Grundsteuer sein sollen.
Bodenrichtwerte liegen für Industriegrundstücke oft gar nicht vor
oder führen zu realitätsfernen Bewertungen. Auch die
grundsteuerlichen Mitteilungs- und Anzeigepflichten der
Steuerpflichtigen sind unnötig bürokratisch.
- Die Regelungen zum Länderfinanzausgleich wurden auf den letzten
Metern verbessert. Steuerpflichtige in denjenigen Bundesländern,
welche die Öffnungsklausel nutzen, müssen somit keine zusätzlichen
Erklärungen nur zu Zwecken des Länderfinanzausgleichs abgeben."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: Presse-Team@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Grundsteuer im Deutschen Bundestag erklärt BDI-Hauptgeschäftsführer
Joachim Lang: "Grundsteuerreform kein großer Wurf"
- "Mit der Grundsteuer-Reform ist kein großer Wurf gelungen. Die
bundeseinheitliche Neuregelung bleibt hinter den Erwartungen der
deutschen Industrie zurück. Ein Hoffnungsschimmer ist die
Öffnungsklausel, wenn die Länder sie für eigene bürokratiearme
Neuregelungen einsetzen. Die Bundesländer sollten die Chance nutzen,
eine bessere Reform umzusetzen.
- Kritisch ist für unsere Unternehmen, dass Bodenrichtwerte die
Anknüpfungspunkte für die Berechnung der Grundsteuer sein sollen.
Bodenrichtwerte liegen für Industriegrundstücke oft gar nicht vor
oder führen zu realitätsfernen Bewertungen. Auch die
grundsteuerlichen Mitteilungs- und Anzeigepflichten der
Steuerpflichtigen sind unnötig bürokratisch.
- Die Regelungen zum Länderfinanzausgleich wurden auf den letzten
Metern verbessert. Steuerpflichtige in denjenigen Bundesländern,
welche die Öffnungsklausel nutzen, müssen somit keine zusätzlichen
Erklärungen nur zu Zwecken des Länderfinanzausgleichs abgeben."
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