16.09.2019 08:00 | Statistisches Bundesamt | Wirtschaft
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Asylbewerberleistungen 2018: Zahl der Leistungsberechtigten um 12 % gesunken / Staatliche Nettoausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG sinken um 17 %
Wiesbaden (ots) - Rund 411 000 Personen in Deutschland bezogen zum
Jahresende 2018 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG). Gegenüber 2017 (469 000 Personen) entspricht dies einem
Rückgang von 12 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen
und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 (975 000 Personen)
zum dritten Mal in Folge verringert.
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im
Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG
(Stand: 31.12.2018) erfüllen Ausländerinnen und Ausländer, die vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte
anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und
deshalb in dieser Statistik nicht enthalten.
64 % der Regelleistungsempfänger/-innen waren männlich und 36 %
weiblich. 31 % waren minderjährig, 68 % zwischen 18 und 64 Jahren alt
und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 53 % stammten zum
Jahresende 2018 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und
-empfänger aus Asien (220 000; davon 63 000 aus Afghanistan, 43 000
aus dem Irak und 23 000 aus Syrien). 23 % stammten aus Afrika (96
000) und 20 % aus Europa (83 000).
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2018 erhielten
knapp 153 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren knapp 2
000 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf
besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den
Regelleistungen erbracht.
Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen
im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum
Vorjahr sanken die Ausgaben um 17 %. 80 % der Ausgaben im Jahr 2018
wurden für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen
erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel
Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von
Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 205 Millionen Euro
gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden
Euro. Das entspricht einem Rückgang um 17 % gegenüber 2017.
Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von
Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem
Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der
Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG die tatsächlichen
Zahlungsströme im gesamten Berichtsjahr.
Detaillierte Informationen sind in den Tabellen zu den
Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den
Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen
Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und
Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251) in der
Datenbank GENESIS-Online und im Themenbereich Asylbewerberleistungen
abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Leistungen der Sozialhilfe,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 10
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Jahresende 2018 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG). Gegenüber 2017 (469 000 Personen) entspricht dies einem
Rückgang von 12 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen
und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 (975 000 Personen)
zum dritten Mal in Folge verringert.
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im
Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG
(Stand: 31.12.2018) erfüllen Ausländerinnen und Ausländer, die vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte
anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und
deshalb in dieser Statistik nicht enthalten.
64 % der Regelleistungsempfänger/-innen waren männlich und 36 %
weiblich. 31 % waren minderjährig, 68 % zwischen 18 und 64 Jahren alt
und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 53 % stammten zum
Jahresende 2018 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und
-empfänger aus Asien (220 000; davon 63 000 aus Afghanistan, 43 000
aus dem Irak und 23 000 aus Syrien). 23 % stammten aus Afrika (96
000) und 20 % aus Europa (83 000).
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2018 erhielten
knapp 153 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren knapp 2
000 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf
besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den
Regelleistungen erbracht.
Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen
im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum
Vorjahr sanken die Ausgaben um 17 %. 80 % der Ausgaben im Jahr 2018
wurden für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen
erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel
Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von
Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 205 Millionen Euro
gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden
Euro. Das entspricht einem Rückgang um 17 % gegenüber 2017.
Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von
Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem
Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der
Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG die tatsächlichen
Zahlungsströme im gesamten Berichtsjahr.
Detaillierte Informationen sind in den Tabellen zu den
Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den
Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen
Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und
Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251) in der
Datenbank GENESIS-Online und im Themenbereich Asylbewerberleistungen
abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Leistungen der Sozialhilfe,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 10
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
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