29.08.2019 15:47 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Umwelt
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Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga begrüßen gerichtliche Entscheidung: Stopp des Tagebaus Jänschwalde wird wahrscheinlicher
Berlin/Cottbus (ots) - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
bestätigt Einwände von Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga gegen
Tagebau Jänschwalde - Tagebau darf voraussichtlich ab 1. September
nur noch im Sicherheitsbetrieb laufen - Antrag auf Fristverlängerung
der Betreibergesellschaft LEAG beim Verwaltungsgericht Cottbus ist
Offenbarungseid für katastrophale Planung
Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga begrüßen die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom
gestrigen Mittwoch, 28. August 2019, zum Tagebau Jänschwalde. Das OVG
entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und
Grüner Liga, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des
brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
(LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga
gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG
und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.
Alle Beschwerden richteten sich gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus im Eilverfahren vom 27. Juni 2019.
Dieser stellte zwar fest, dass die Genehmigung des Tagebaus
Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig ist und gab DUH und Grüner
Liga damit recht. Das VG Cottbus ließ den Stopp des Tagebaus jedoch
nicht sofort zu. Den zweimonatigen Aufschub begründete das Gericht
damit, dass ein sofortiger Stopp zu rechtswidrigen und
sicherheitsrelevanten Zuständen führen würde, die das LBGR zunächst
noch zu beseitigen habe. Auch das OVG bestätigte den Aufschub nun.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH weiter: "Die
LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die
Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und
Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist. Der gestern offiziell
eingereichte Antrag beim VG Cottbus, die Abgabefrist vom 31. August
bis Ende November zu verlängern, ist deshalb ein Offenbarungseid der
katastrophalen Planung der LEAG. Sie beantragt damit, auch weiterhin
auf rechtswidriger Grundlage den Tagebau fortführen zu dürfen. Damit
vernachlässigt sie grob ihre Vorsorgepflicht zur recht- und
ordnungsgemäßen Führung eines Tagebaus."
Ob der Tagebau Jänschwalde ab 1. September 2019 im
Sicherheitsbetrieb laufen wird, muss das VG Cottbus vor dem
Hintergrund des gestern eingereichten Antrags der LEAG zur
Fristverlängerung für die überfälligen Unterlagen zur Prüfung der
naturschutzrechtlichen Verträglichkeit noch entscheiden.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de
RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
bestätigt Einwände von Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga gegen
Tagebau Jänschwalde - Tagebau darf voraussichtlich ab 1. September
nur noch im Sicherheitsbetrieb laufen - Antrag auf Fristverlängerung
der Betreibergesellschaft LEAG beim Verwaltungsgericht Cottbus ist
Offenbarungseid für katastrophale Planung
Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga begrüßen die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom
gestrigen Mittwoch, 28. August 2019, zum Tagebau Jänschwalde. Das OVG
entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und
Grüner Liga, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des
brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
(LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga
gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG
und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.
Alle Beschwerden richteten sich gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus im Eilverfahren vom 27. Juni 2019.
Dieser stellte zwar fest, dass die Genehmigung des Tagebaus
Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig ist und gab DUH und Grüner
Liga damit recht. Das VG Cottbus ließ den Stopp des Tagebaus jedoch
nicht sofort zu. Den zweimonatigen Aufschub begründete das Gericht
damit, dass ein sofortiger Stopp zu rechtswidrigen und
sicherheitsrelevanten Zuständen führen würde, die das LBGR zunächst
noch zu beseitigen habe. Auch das OVG bestätigte den Aufschub nun.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH weiter: "Die
LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die
Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und
Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist. Der gestern offiziell
eingereichte Antrag beim VG Cottbus, die Abgabefrist vom 31. August
bis Ende November zu verlängern, ist deshalb ein Offenbarungseid der
katastrophalen Planung der LEAG. Sie beantragt damit, auch weiterhin
auf rechtswidriger Grundlage den Tagebau fortführen zu dürfen. Damit
vernachlässigt sie grob ihre Vorsorgepflicht zur recht- und
ordnungsgemäßen Führung eines Tagebaus."
Ob der Tagebau Jänschwalde ab 1. September 2019 im
Sicherheitsbetrieb laufen wird, muss das VG Cottbus vor dem
Hintergrund des gestern eingereichten Antrags der LEAG zur
Fristverlängerung für die überfälligen Unterlagen zur Prüfung der
naturschutzrechtlichen Verträglichkeit noch entscheiden.
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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de
RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de
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Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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