28.03.2025 11:31 | DIEKMANN Rechtsanwälte GbR | Tourismus / Urlaub
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Portal zur Geltendmachung von Fluggastrechten des Bundesjustizministeriums mangelhaft
Hamburg (ots) -
Am 27.03.2025 hat das Bundesjustizministeriums unter https://service.justiz.de/fluggastrechte ein Portal online gestellt, mittels dessen es juristischen Laien ermöglicht werden soll, Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach VO EG 261/2004 ("Fluggastrechteverordnung") ohne Anwalt im Wege der Klage geltend zu machen. Das Portal enthält zahlreiche Fehler, führt die Anwender in die Irre und ist daher mangelhaft.
Bereits am Anfang wird im Portal behauptet, dass für Flüge einer Entfernung über 3.500,00 km ein Anspruch von 400,00 bis 600,00 EUR bestehen könne. Dies ist schlicht falsch: Der Anspruch besteht immer in Höhe von 600,00 EUR und kann in bestimmten Fällen auf 300,00 EUR reduziert werden.
Ein Anspruch komme zudem in Betracht, wenn eine Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt würde. Tatsächlich existiert eine Abstufung mit verschiedenen Voraussetzungen, je nachdem ob die Mitteilung mehr als 14 Tage vorher, weniger als 14 Tage oder weniger als 7 Tage vorher erfolgt, die jeweils andere Voraussetzungen haben.
Nur versteckt findet sich der Hinweis auf Kostenrisiken. Dort heißt es dann fehlerhaft, dass wenn die Klage keinen Erfolg hat "in der Regel" die klagende Person verurteilt wird, die Kosten für den Prozess zu tragen. Das ist falsch. Wird die Klage abgewiesen, hat der Fluggast immer die Kosten zu tragen. Wie hoch das Kostenrisiko ist, wird nicht erklärt. Es erfolgt nur ein lapidarer Hinweis auf die Möglichkeit einer privilegierten Klagerücknahme. Eine Abgrenzung zur Erledigungserklärung erfolgt nicht.
Fakt ist, dass ein Fluggast die Rechtslage unmöglich überblicken kann, da die Rechtslage komplex ist und viele Fragen bis heute streitig sind.
Mit dem Portal wird das Bundesjustizministerium das Gegenteil von dem erreichen, was damit bezweckt wurde: Nutzen Fluggäste die Möglichkeit, selbst eine Klage zu erheben, wird dies zu einer noch größeren Überlastung der Gerichte führen, da eine vorgeschaltete anwaltliche Beratung, im Rahmen derer unbegründete Ansprüche ausgesondert werden, entfällt.
Pressekontakt:
Moritz Diekmann
DIEKMANN Rechtsanwälte GbR
Feldbrunnenstraße 57
20148 Hamburg
Telefon 040/33 44 36 90
Telefax 040/33 44 36 99
E-Mail: presse@diekmann-rechtsanwaelte.de
www.diekmann-rechtsanwaelte.de
Die DIEKMANN Rechtsanwälte GbR ist eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei, die sich unter anderem darauf spezialisiert hat, geschädigten Fluggästen bei der Geltendmachung von Entschädigungen und Erstattungsansprüchen wegen verspäteten und annullierten Flügen zu unterstützen. Unter www.mahnschreibengenerator.de stellt die Kanzlei ein Tool zur Verfügung, mit dem die Fluggäste ihre Forderung zunächst selbst kostenlos bei der Fluggesellschaft geltend machen können. Die Kanzlei hat schon tausenden Fluggästen erfolgreich geholfen.
Original-Content von: DIEKMANN Rechtsanwälte GbR, übermittelt durch news aktuell
Am 27.03.2025 hat das Bundesjustizministeriums unter https://service.justiz.de/fluggastrechte ein Portal online gestellt, mittels dessen es juristischen Laien ermöglicht werden soll, Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach VO EG 261/2004 ("Fluggastrechteverordnung") ohne Anwalt im Wege der Klage geltend zu machen. Das Portal enthält zahlreiche Fehler, führt die Anwender in die Irre und ist daher mangelhaft.
Bereits am Anfang wird im Portal behauptet, dass für Flüge einer Entfernung über 3.500,00 km ein Anspruch von 400,00 bis 600,00 EUR bestehen könne. Dies ist schlicht falsch: Der Anspruch besteht immer in Höhe von 600,00 EUR und kann in bestimmten Fällen auf 300,00 EUR reduziert werden.
Ein Anspruch komme zudem in Betracht, wenn eine Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt würde. Tatsächlich existiert eine Abstufung mit verschiedenen Voraussetzungen, je nachdem ob die Mitteilung mehr als 14 Tage vorher, weniger als 14 Tage oder weniger als 7 Tage vorher erfolgt, die jeweils andere Voraussetzungen haben.
Nur versteckt findet sich der Hinweis auf Kostenrisiken. Dort heißt es dann fehlerhaft, dass wenn die Klage keinen Erfolg hat "in der Regel" die klagende Person verurteilt wird, die Kosten für den Prozess zu tragen. Das ist falsch. Wird die Klage abgewiesen, hat der Fluggast immer die Kosten zu tragen. Wie hoch das Kostenrisiko ist, wird nicht erklärt. Es erfolgt nur ein lapidarer Hinweis auf die Möglichkeit einer privilegierten Klagerücknahme. Eine Abgrenzung zur Erledigungserklärung erfolgt nicht.
Fakt ist, dass ein Fluggast die Rechtslage unmöglich überblicken kann, da die Rechtslage komplex ist und viele Fragen bis heute streitig sind.
Mit dem Portal wird das Bundesjustizministerium das Gegenteil von dem erreichen, was damit bezweckt wurde: Nutzen Fluggäste die Möglichkeit, selbst eine Klage zu erheben, wird dies zu einer noch größeren Überlastung der Gerichte führen, da eine vorgeschaltete anwaltliche Beratung, im Rahmen derer unbegründete Ansprüche ausgesondert werden, entfällt.
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Moritz Diekmann
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