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Pauschalreisen: Volle Erstattung der Stornokosten – auch ohne Reisewarnung bei Covid-19!

NoShow - Reise.Recht.Verständlich
Kostenfrei stornieren - auch ohne Reisewarnung
Das vor dem AG Frankfurt a. M. erstrittene und bereits rechtskräftige Urteil mit dem Az.: 32 C 2136/20 schlägt hohe Wellen.
NoShow Consumer Travel Rights GmbH, das Reiserechts-Start-Up des Münchener Jura-Studenten Svyatoslav Sklyanchenko hat gemeinsam mit dessen Partnerkanzlei, Advocatur Wiesbaden, Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel erneut für verbraucherfreundliche Fakten im Bereich Reiserecht in Corona-Zeiten gesorgt.
München (OTS) - Zu Corona-Zeiten kennt sicherlich fast jeder Urlauber, der seine Reise vorsorglich storniert hat, folgende Aussage: „Bedauerlicherweise müssen wir Ihren Antrag auf Rückzahlung der Stornokosten ablehnen. Zum Zeitpunkt Ihrer Stornierung lag keine Reisewarnung vor und damit auch keine außergewöhnlichen Umstände“.
Unabhängig davon, ob letzten Endes eine Reisewarnung oder tatsächlich außergewöhnliche Umstände im Reisezeitraum vorlagen – die Veranstalter verweisen auf Ihre Entschädigungspauschalen in den AGB und die ursprünglich nicht vorhandene Reisewarnung.
Rückerstattungsansprüche werden weiterhin tausendfach abgelehnt – obwohl sich vielfach nachträglich herausgestellt hat, dass bspw. der Flug annulliert oder gar die gesamte Reise seitens des Veranstalters abgesagt wurde.
Diesem Vorgehen hat NoShow nun gemeinsam mit dem vielzitierten Reiserechts-Spezialisten der Advocatur Wiesbaden, Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel einen Riegel vorgeschoben.
Wie der bisherigen Fachpresse zu entnehmen ist, stellt eine Reisewarnung lediglich ein Indiz für einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand dar.
Ein zwingendes Vorliegen einer solchen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist somit nicht von Nöten. Dies hat auch das Gericht für Recht erkannt.
An die Begründung des Rücktritts vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände dürfen somit auch geringe Ansprüche gestellt werden.
Da die weltweite Pandemielage, die rasante Ausbreitung von Covid-19, sowie gesundheitliche Langzeitschäden nicht zu vernachlässigen sind, ist dieses Urteil ein weiterer Meilenstein für das Verbraucherrecht.
Für NoShows Mandanten, Herr W. bedeutet das eingeleitete Verfahren und das uns geschenkte Vertrauen einen vollen Erfolg in der Wahrung seiner Verbraucherrechte.
Nicht nur dem Ehepaar W. wurde mit dieser Gerichtsentscheidung zur Stornierung der Ischia-Reise geholfen.
Auch dieses Urteil des noch jungen Start-Ups wird nachhaltigen Einfluss auf das Verbraucherrecht nach sich ziehen.
Die vielzähligen positiven Online-Kommentare der Leser bei der jeweiligen Presse und die Bewertungen geben dem von NoShow eingeschlagenen Weg erneut Recht.
Weitere Informationen und Hilfestellungen im Reiserecht finden Sie auf www.ruecktritt.eu
Das ausführliche Urteil des AG Frankfurt a. M. mit dem Az. 32 C 2136/20 finden Sie unter:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/volle-Rueckzahlung-des-Reisepreises
Über das Urteil berichtete bereits: ntv, mdr, Sueddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, LTO, manager- magazin, Zeit Online, Frankfurter Rundschau, test.de, Spiegel Online, SWR3, etc.
Wer ist Noshow?
NoShow ist ein seit 2016 inhabergeführtes Legal-Tech-Start-up aus München.
Für „Unruhe“ sorgten diese 2017 erstmals mit einer Guerilla-Marketingaktion auf der weltweit größten Reise- und Touristikmesse ITB in Berlin.
Seitdem ist NoShow im Auftrag von Privatkunden und Versicherungsgesellschaften unterwegs.
Weitere Presseinformationen:
https://www.ruecktritt.eu/presse/
Sklyanchenko Svyatoslav
Martin-Kollar-Str. 12
81829 München



News-ID: 89020
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