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1 Mitteilungen im Bereich "Wohngemeinschaft"

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04. März 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Eine WG mit elf Studenten / Das ist selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Das ist selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig / Dem Eigentümer eines Einfamilienhauses behagte es ganz und gar nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine Wohngemeinschaft eingezogen war, die aus elf Personen (allesamt Studenten) bestand. Er wandte sich an die Bauaufsichtsbehörde und forderte ein Einschreiten gegen die seiner Meinung nach unzulässige Immobiliennutzung. Das vertrage sich nicht mit einem reinen Wohngebiet, weil es einem Beherbergungsbetrieb gleich komme. Nachdem die Behörde nichts unternahm, klagte der Nachbar vor dem Verwaltungsge-richt. Aber auch hier hatte er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keinen Erfolg. Es handle sich durchaus um eine gebietsverträgliche Nutzung, hieß es in dem Urteil, denn der Hauptzweck eines Wohn-gebiets - das Wohnen - werde ja auch von den Studenten erfüllt. Die Mitglieder der WG wechselten nicht ständig, weswegen man nicht von einer Ähnlichkeit zu einem Beherbergungsbetrieb sprechen könne. (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 8 A 10680/16). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Dem Eigentümer eines Einfamilienhauses behagte es ganz und gar nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine Wohngemeinschaft eingezogen war, die aus elf Personen (allesamt Studenten) bestand. Er wandte sich an die Bauaufsichtsbehörde und forderte ein Einschreiten gegen die seiner ...
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