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1070 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

30. Oktober 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Panorama

Teure Kratzer / Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. (Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21) ...
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27. Oktober 2023 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr

OLG Köln verurteilt Mercedes wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Bremen (ots) - Mit Urteil vom 26.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln die Mercedes-Benz Group AG im Mercedes Dieselskandal zu Schadensersatz in Höhe von fast 30.000,00 Euro verurteilt (Aktenzeichen 24 U 205/21). Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass sich im streitgegenständlichen Fa...
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23. Oktober 2023 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Handel

Deutsche Umwelthilfe zur Rücknahme der Berufung durch Drogeriemarktkette dm wegen Verbrauchertäuschung durch falsche Klimaneutralitätsversprechen

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Mehr als vier Monate nach der Verurteilung vor dem Landgericht Karlsruhe wegen Verbrauchertäuschung durch falsche Klima- und Umweltneutralitätsversprechen hat die Drogeriemarktkette dm am heutigen Montag erklärt, die Berufung gegen das richtungsweisende Urteil des Landgerichts Karls...
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19. Oktober 2023 | Schertz Bergmann Rechtsanwälte | Medien / Kultur

PRESSEERKLÄRUNG ZU TILL LINDEMANN / Landgericht Hamburg bestätigt durch Urteil die einstweilige Verfügung gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Berichterstattung vom 17.07. bzw. 18.07.2023

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Als Rechtsanwälte von Till Lindemann geben wir folgendes bekannt: 1. Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 18.07.2023 und parallel über www.sueddeutsche.de vom 17.07.2023 den Verdacht erweckt, unser Mandant habe im Februar 1996 eine Frau, die im Artikel mit "Sybille ...
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17. Oktober 2023 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr

"Freiwillig Tempo 30"-Schilder: Deutsche Umwelthilfe unterstützt Musterklagen bis Rechtmäßigkeit geklärt ist

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Freiburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Freiburg lässt mit seinem heutigen Urteil die Frage ungeklärt, ob Bürgerinnen und Bürger mit "Freiwillig Tempo 30"-Schildern auf ihrem Privatgrundstück andere Verkehrsteilnehmer bitten dürfen, langsamer zu fahren. Daher bleiben die Schilder stehen. Im Sommer...
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06. Oktober 2023 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr

Opel Abgasskandal: OLG Zweibrücken spricht Schadensersatz zu

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Hamburg (ots) - Mit Urteil vom 27.09.2023 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Adam Opel GmbH im Opel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 7 U 41/22). Es handelt sich dabei um das zweite OLG Urteil im Opel Dieselskandal innerhalb kürzester Zeit. Das Gericht nahm dabei Bez...
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05. Oktober 2023 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Finanzen

Ist die PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG noch zu retten?

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. 
(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)


Der Fall:	In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Bremen (ots) - Nachdem zahlreiche Gesellschaften der PROJECT Immobilien Gruppe und der Immobilienentwicklungsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt haben, bangen auch die Anleger der geschlossenen Alternativen Investmentgesellschaften (AIF) um ihr investiertes Kapital. Trotz der schwierigen Markt...
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02. Oktober 2023 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Finanzen

Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice

Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Neustadt a. d. W. (ots) - Wer in eine Wohnung zieht, um die eigene Homeoffice-Situation zu verbessern, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen - auch dann, wenn die neue Wohnung nur ein paar Straßen weiter weg gelegen ist. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg. Der Lo...
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29. September 2023 | Europäische Kommission | Politik

EU-Terminvorschau vom 29. September - 6. Oktober

Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonde...
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29. September 2023 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik

Weiterer Erfolg gegen Gasbohrungen vor Borkum: Deutsche Umwelthilfe erreicht vor Gericht Aufrechterhaltung des Baustopps

Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - - Rechtbank Den Haag stellt in achtstündiger Verhandlung klar, dass weiterhin keine Bohrplattform vor Borkum errichtet werden darf - Auch Meeresschutz, Klimaschutz und die drohende Zerstörung von Riffen wurden ausführlich verhandelt - Weitere Verhandlung für Januar 2024 angekü...
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