29.08.2018 09:06 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Soziales
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Weiß: Ein guter Tag für die soziale Sicherheit in Deutschland
Berlin (ots) - Leistungsverbesserungen bei der Rente und Senkung
des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich auf
erhebliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung und eine Absenkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte geeinigt. Hierzu
erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Ein guter Tag für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland:
Sowohl bei der Rente als auch bei der Arbeitslosenversicherung sind
der Koalition wichtige Erfolge gelungen. Für Millionen Rentnerinnen
und Rentner wird es erhebliche Leistungsverbesserungen geben.
Zugleich werden die Beitragszahler durch die vereinbarte Senkung des
Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkt entlastet.
Mit der heutigen Beschlussfassung im Bundeskabinett kann das
Rentenpakt fristgerecht im Deutschen Bundestag beraten und zum 01.
Januar 2019 umgesetzt werden.
Besonders erfreulich und wichtig für die Union sind dabei erneute
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner mit einem Volumen von
rund einer Milliarde Euro bis 2025. Galt bisher, dass jemand, der
wegen gesundheitlicher Probleme nicht weiterarbeiten kann, bei der
Rente so gestellt wird, als hätte er nur bis zum 62. Lebensjahr
gearbeitet, wird diese Zurechnungszeit nun auf die Regelaltersgrenze
von 67 Jahren angehoben. Damit gilt das offizielle
Renteneintrittsalter auch bei Erwerbsminderung.
Auch bei der Mütterrente können noch einmal zusätzliche Leistungen
erwartet werden. Nachdem 2014 für die vor 1992 geborenen Kinder
bereits ein zweites Erziehungsjahr anerkannt worden ist, sollen die
knapp zehn Millionen Mütter und Väter dieser Kinder nun noch einmal
einen Zuschlag in Höhe eines halben Entgeltpunktes erhalten. Mit
diesen Reformen und mit den Plänen, ein Gesamtkonzept für die
Rentenleistungen und die Beitragszahlungen und deren Finanzierung für
die Zukunft festzuschreiben, ist die Koalition bei der Sicherung der
Altersvorsorge auf einem sehr guten Weg.
Sehr erfreulich ist auch, dass der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung zum 01. Januar 2019 sogar um 0,5
Prozentpunkte abgesenkt werden kann. Aufgrund der guten Konjunktur-
und Beschäftigungssituation sind die Überschüsse der Bundagentur für
Arbeit so hoch, dass die Beitragszahler endlich entlastet werden
können. Gleichwohl behält die Bundesagentur genug Spielraum für die
noch ausstehenden Verbesserungen bei der Weiterbildung."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich auf
erhebliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung und eine Absenkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte geeinigt. Hierzu
erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Ein guter Tag für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland:
Sowohl bei der Rente als auch bei der Arbeitslosenversicherung sind
der Koalition wichtige Erfolge gelungen. Für Millionen Rentnerinnen
und Rentner wird es erhebliche Leistungsverbesserungen geben.
Zugleich werden die Beitragszahler durch die vereinbarte Senkung des
Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkt entlastet.
Mit der heutigen Beschlussfassung im Bundeskabinett kann das
Rentenpakt fristgerecht im Deutschen Bundestag beraten und zum 01.
Januar 2019 umgesetzt werden.
Besonders erfreulich und wichtig für die Union sind dabei erneute
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner mit einem Volumen von
rund einer Milliarde Euro bis 2025. Galt bisher, dass jemand, der
wegen gesundheitlicher Probleme nicht weiterarbeiten kann, bei der
Rente so gestellt wird, als hätte er nur bis zum 62. Lebensjahr
gearbeitet, wird diese Zurechnungszeit nun auf die Regelaltersgrenze
von 67 Jahren angehoben. Damit gilt das offizielle
Renteneintrittsalter auch bei Erwerbsminderung.
Auch bei der Mütterrente können noch einmal zusätzliche Leistungen
erwartet werden. Nachdem 2014 für die vor 1992 geborenen Kinder
bereits ein zweites Erziehungsjahr anerkannt worden ist, sollen die
knapp zehn Millionen Mütter und Väter dieser Kinder nun noch einmal
einen Zuschlag in Höhe eines halben Entgeltpunktes erhalten. Mit
diesen Reformen und mit den Plänen, ein Gesamtkonzept für die
Rentenleistungen und die Beitragszahlungen und deren Finanzierung für
die Zukunft festzuschreiben, ist die Koalition bei der Sicherung der
Altersvorsorge auf einem sehr guten Weg.
Sehr erfreulich ist auch, dass der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung zum 01. Januar 2019 sogar um 0,5
Prozentpunkte abgesenkt werden kann. Aufgrund der guten Konjunktur-
und Beschäftigungssituation sind die Überschüsse der Bundagentur für
Arbeit so hoch, dass die Beitragszahler endlich entlastet werden
können. Gleichwohl behält die Bundesagentur genug Spielraum für die
noch ausstehenden Verbesserungen bei der Weiterbildung."
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Schlagwörter
Soziales , Bundesregierung , Partei , Rente , Politik , Mütterrente , Arbeitslosenversicherung , Berlin ,
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