12.08.2019 09:16 | taz - die tageszeitung | Presseschau
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taz: Staat verliert hohe Summen Umsatzsteuer wegen falsch berechneter Pauschale für Landwirte
Berlin (ots) - Zwei Drittel der Landwirte nehmen laut
Bundesrechnungshof insgesamt jährlich über 200 Millionen Euro mehr
Umsatzsteuer ein, als sie an den Staat weiterleiten. Grund sei, dass
das Bundesfinanzministerium eine Steuerpauschale falsch kalkuliert
habe, kritisieren die Rechnungsprüfer in einer Analyse, über die die
Tageszeitung "taz"
(https://taz.de/Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710/)
berichtet. "Dadurch fallen erhebliche Steuern aus, da viele Abnehmer
die an die Pauschallandwirte gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer
steuermindernd geltend machen können", so der Rechnungshof.
Die Bauern nutzen eine Sonderregelung für die Branche, wonach sie
ihre Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) pauschalieren darf.
Diese "Pauschallandwirte" stellen ihren Kunden 10,7 Prozent
Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis ihrer Produkte in Rechnung. Anders
als die meisten normalen Unternehmen dürfen die Bauern das Geld
behalten, dafür sich aber auch nicht die Mehrwertsteuer vom Finanzamt
zurückholen, die sie selbst bei Käufen gezahlt haben. Das Verfahren
soll ihnen Arbeit bei der Steuererklärung ersparen. Die EU gestattet
den Mitgliedstaaten, solche Pauschalen einzuführen, um vor allem
kleine Höfe zu fördern.
Deutschland räumt sie aber auf Antrag allen Betrieben ein. Zudem
habe das Bundesfinanzministerium bei der Berechnung des
Pauschalsatzes erst die Umsätze zu niedrig und dann die Belastung der
Landwirtschaft durch Umsatzsteuerzahlungen zu hoch angesetzt,
schreibt der Rechnungshof. In Wirklichkeit hätte zum Beispiel von
2013 bis 2015 der Pauschalsatz nur 9,4 Prozent betragen dürfen. Das
sind 1,3 Prozentpunkte weniger als der derzeitige Tarif. "Diese 1,3
Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von über 200 Mio.
Euro jährlich, den die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel
berechnen und einnehmen", so der Rechnungshof.
Das Bundesfinanzministerium will an den fragwürdigen Pauschalen
festhalten, obwohl die Europäische Kommission nun wegen der deutschen
Regelung vor dem EU-Gerichtshof klagt. "Die Bundesregierung hält die
für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung für
vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben", teilte das von dem
SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Ministerium der taz mit. "Wir
werden daher im anstehenden Verfahren vor dem EU-Gerichtshof die
geltende Regelung gegen die Vorwürfe der Europäischen Kommission
verteidigen." Das geltende Recht diene insbesondere dazu, das
Steuer-Verfahren für die Landwirte und die Finanzverwaltung zu
vereinfachen.
jma/kau
Pressekontakt:
taz - die tageszeitung
taz Redaktion Wirtschaft & Umwelt
Telefon: +49-30-25902-227
Original-Content von: taz - die tageszeitung, übermittelt durch news aktuell
Bundesrechnungshof insgesamt jährlich über 200 Millionen Euro mehr
Umsatzsteuer ein, als sie an den Staat weiterleiten. Grund sei, dass
das Bundesfinanzministerium eine Steuerpauschale falsch kalkuliert
habe, kritisieren die Rechnungsprüfer in einer Analyse, über die die
Tageszeitung "taz"
(https://taz.de/Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710/)
berichtet. "Dadurch fallen erhebliche Steuern aus, da viele Abnehmer
die an die Pauschallandwirte gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer
steuermindernd geltend machen können", so der Rechnungshof.
Die Bauern nutzen eine Sonderregelung für die Branche, wonach sie
ihre Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) pauschalieren darf.
Diese "Pauschallandwirte" stellen ihren Kunden 10,7 Prozent
Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis ihrer Produkte in Rechnung. Anders
als die meisten normalen Unternehmen dürfen die Bauern das Geld
behalten, dafür sich aber auch nicht die Mehrwertsteuer vom Finanzamt
zurückholen, die sie selbst bei Käufen gezahlt haben. Das Verfahren
soll ihnen Arbeit bei der Steuererklärung ersparen. Die EU gestattet
den Mitgliedstaaten, solche Pauschalen einzuführen, um vor allem
kleine Höfe zu fördern.
Deutschland räumt sie aber auf Antrag allen Betrieben ein. Zudem
habe das Bundesfinanzministerium bei der Berechnung des
Pauschalsatzes erst die Umsätze zu niedrig und dann die Belastung der
Landwirtschaft durch Umsatzsteuerzahlungen zu hoch angesetzt,
schreibt der Rechnungshof. In Wirklichkeit hätte zum Beispiel von
2013 bis 2015 der Pauschalsatz nur 9,4 Prozent betragen dürfen. Das
sind 1,3 Prozentpunkte weniger als der derzeitige Tarif. "Diese 1,3
Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von über 200 Mio.
Euro jährlich, den die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel
berechnen und einnehmen", so der Rechnungshof.
Das Bundesfinanzministerium will an den fragwürdigen Pauschalen
festhalten, obwohl die Europäische Kommission nun wegen der deutschen
Regelung vor dem EU-Gerichtshof klagt. "Die Bundesregierung hält die
für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung für
vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben", teilte das von dem
SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Ministerium der taz mit. "Wir
werden daher im anstehenden Verfahren vor dem EU-Gerichtshof die
geltende Regelung gegen die Vorwürfe der Europäischen Kommission
verteidigen." Das geltende Recht diene insbesondere dazu, das
Steuer-Verfahren für die Landwirte und die Finanzverwaltung zu
vereinfachen.
jma/kau
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