16.03.2019 05:00 | Stuttgarter Zeitung | Presseschau
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Stuttgarter Zeitung: Deutscher Gewerkschaftsbund fordert Verschärfung des Gesetzes zur Lohntransparenz
Stuttgart (ots) - Vor dem nächsten bundesweiten "Equal Pay Day"
am 18. März fordert die stellvertretende Vorsitzende des
Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, eine Verschärfung des
Entgelttransparenzgesetzes, das in den Betrieben bisher praktisch
folgenlos bleibt. "Das Gesetz hilft, ein Tabu zu brechen - mehr
nicht", sagte sie der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter
Nachrichten" (Samstagausgabe). Seitdem es existiert, werde vermehrt
über Gehälter gesprochen. "Für ein wirksames Gesetz fehlt jedoch an
vielen Stellen die Verbindlichkeit - Arbeitgeber und Teile der Union
haben diese erfolgreich verhindert." Die im Gesetz vorgesehene
Evaluation sollte daher für "deutliche Verbesserungen" genutzt
werden.
Eine Frau, die in einem Betrieb mit 199 oder weniger Beschäftigten
arbeitet, habe nach dem geltenden Gesetz keinen Auskunftsanspruch, so
die DGB-Vize. Allerdings arbeiteten zwei Drittel aller erwerbstätigen
Frauen in kleinen und Kleinstbetrieben. "Das Gesetz muss auch für
kleinere Betriebe gelten", forderte Hannack. Auch sollte es die
Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und
Benachteiligungen zu beseitigen. "Zudem braucht es ein
Verbandsklagerecht, damit Betroffene ihr Recht nicht selbst einklagen
müssen."
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 72052424
E-Mail: spaetdienst@stzn.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Original-Content von: Stuttgarter Zeitung, übermittelt durch news aktuell
am 18. März fordert die stellvertretende Vorsitzende des
Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, eine Verschärfung des
Entgelttransparenzgesetzes, das in den Betrieben bisher praktisch
folgenlos bleibt. "Das Gesetz hilft, ein Tabu zu brechen - mehr
nicht", sagte sie der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter
Nachrichten" (Samstagausgabe). Seitdem es existiert, werde vermehrt
über Gehälter gesprochen. "Für ein wirksames Gesetz fehlt jedoch an
vielen Stellen die Verbindlichkeit - Arbeitgeber und Teile der Union
haben diese erfolgreich verhindert." Die im Gesetz vorgesehene
Evaluation sollte daher für "deutliche Verbesserungen" genutzt
werden.
Eine Frau, die in einem Betrieb mit 199 oder weniger Beschäftigten
arbeitet, habe nach dem geltenden Gesetz keinen Auskunftsanspruch, so
die DGB-Vize. Allerdings arbeiteten zwei Drittel aller erwerbstätigen
Frauen in kleinen und Kleinstbetrieben. "Das Gesetz muss auch für
kleinere Betriebe gelten", forderte Hannack. Auch sollte es die
Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und
Benachteiligungen zu beseitigen. "Zudem braucht es ein
Verbandsklagerecht, damit Betroffene ihr Recht nicht selbst einklagen
müssen."
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