19.06.2019 00:00 | Rheinische Post | Presseschau
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Rheinische Post: Scholz setzt im aktuellen Grundsteuer-Gesetzentwurf auf die Kommunen
Düsseldorf (ots) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD)
appelliert in seinem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer an die
Kommunen, ihre Hebesätze nach der Reform zu senken, um einen Anstieg
der Steuerbelastung zu vermeiden. "Mit der Reform der Grundsteuer
wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt", heißt es
im aktuellen Entwurf eines "Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und
Bewertungsrechts", der an die Bundestagsfraktionen verschickt wurde.
Er liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch) vor. "An die
Gemeinden wird daher appelliert, die durch die Neubewertung des
Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine
gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen,
um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern", so der
Gesetzentwurf. Er soll zusammen mit einem Änderungsgesetz für das
Grundgesetz bereits kommende Woche in erster Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden. Die Grundgesetzänderung wird nötig, weil die
Unionsseite eine Öffnungsklausel für die Bundesländer durchgesetzt
hat. "Um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden
landesrechtlichen Regelungen einzuräumen, wird den Ländern für die
Grundsteuer das Recht zu abweichenden Regelungen nach Artikel 72
Absatz 3 Grundgesetz eingeräumt", heißt es im entsprechenden
zusätzlichen Gesetzentwurf. Das Kabinett soll dem Gesetzespaket bis
Freitag per Umlaufverfahren zustimmen. Der Kabinettstermin am
Mittwoch werde voraussichtlich nicht mehr erreicht, da es weiterhin
Vorbehalte auf SPD-Seite gegen die Länderöffnungsklausel gebe, hieß
es.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
appelliert in seinem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer an die
Kommunen, ihre Hebesätze nach der Reform zu senken, um einen Anstieg
der Steuerbelastung zu vermeiden. "Mit der Reform der Grundsteuer
wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt", heißt es
im aktuellen Entwurf eines "Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und
Bewertungsrechts", der an die Bundestagsfraktionen verschickt wurde.
Er liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch) vor. "An die
Gemeinden wird daher appelliert, die durch die Neubewertung des
Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine
gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen,
um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern", so der
Gesetzentwurf. Er soll zusammen mit einem Änderungsgesetz für das
Grundgesetz bereits kommende Woche in erster Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden. Die Grundgesetzänderung wird nötig, weil die
Unionsseite eine Öffnungsklausel für die Bundesländer durchgesetzt
hat. "Um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden
landesrechtlichen Regelungen einzuräumen, wird den Ländern für die
Grundsteuer das Recht zu abweichenden Regelungen nach Artikel 72
Absatz 3 Grundgesetz eingeräumt", heißt es im entsprechenden
zusätzlichen Gesetzentwurf. Das Kabinett soll dem Gesetzespaket bis
Freitag per Umlaufverfahren zustimmen. Der Kabinettstermin am
Mittwoch werde voraussichtlich nicht mehr erreicht, da es weiterhin
Vorbehalte auf SPD-Seite gegen die Länderöffnungsklausel gebe, hieß
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