13.08.2019 21:32 | Rheinische Post | Presseschau
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Rheinische Post: Kommentar / NRW hält bei Fußfesseln Maß = Von Thomas Reisener
Düsseldorf (ots) - Die elektronische Fußfessel ist so etwas wie
ein Symbol für das umstrittene neue Polizeigesetz in NRW: ein Sender
am Fuß von potenziellen Terroristen und Stalkern, der Alarm schlägt,
wenn der Träger bestimmte Orte oder Personen besucht. Als
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor einem guten halben Jahr sein
neues Polizeigesetz inklusive Fußfessel durch den Landtag boxte, war
die Empörung groß. Amnesty International und Datenschützer überboten
sich gegenseitig mit apokalyptischen Szenarien.
Im Ländervergleich wird nun deutlich, dass die NRW-Gerichte das
Instrument vergleichsweise selten anordnen. Das ist nicht zwingend
ein Beleg dafür, dass der ganze Streit vermeidbar war und die Polizei
womöglich auch ohne elektronische Fußfesseln ausgekommen wäre.
Offenbar wägen Behörden und Richter den Einsatz in NRW nur besonders
sorgfältig ab.
Das ist auch notwendig. Denn anders als im Bereich der Justiz, wo
potenzielle Wiederholungstäter auch nach der Haftentlassung in
besonderen Fällen schon lange per Fußfessel überwacht werden können,
wird die Fußfessel im Rahmen des neuen Polizeigesetzes auch in reinen
Verdachtsfällen angewendet. Etwa bei Gefährdern, die sich noch gar
nichts haben zuschulden kommen lassen, denen die Behörden - oft auf
der Grundlage geheimdienstlicher Erkenntnisse - aber trotzdem
Attentate zutrauen. Das bedeutet: Letztlich können in NRW auf
Grundlage des neuen Polizeigesetzes auch formal Unschuldige per
Fußfessel überwacht werden.
Neue Gefahren des Terrors wie etwa Schläfer, die unauffällig leben
und erst nach Jahren wie aus dem Nichts zur Tat schreiten, machen das
notwendig. Aber es ist schon gut, wenn die Gerichte den Einsatz auf
besonders streng ausgewählte Ausnahmen beschränken.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
ein Symbol für das umstrittene neue Polizeigesetz in NRW: ein Sender
am Fuß von potenziellen Terroristen und Stalkern, der Alarm schlägt,
wenn der Träger bestimmte Orte oder Personen besucht. Als
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor einem guten halben Jahr sein
neues Polizeigesetz inklusive Fußfessel durch den Landtag boxte, war
die Empörung groß. Amnesty International und Datenschützer überboten
sich gegenseitig mit apokalyptischen Szenarien.
Im Ländervergleich wird nun deutlich, dass die NRW-Gerichte das
Instrument vergleichsweise selten anordnen. Das ist nicht zwingend
ein Beleg dafür, dass der ganze Streit vermeidbar war und die Polizei
womöglich auch ohne elektronische Fußfesseln ausgekommen wäre.
Offenbar wägen Behörden und Richter den Einsatz in NRW nur besonders
sorgfältig ab.
Das ist auch notwendig. Denn anders als im Bereich der Justiz, wo
potenzielle Wiederholungstäter auch nach der Haftentlassung in
besonderen Fällen schon lange per Fußfessel überwacht werden können,
wird die Fußfessel im Rahmen des neuen Polizeigesetzes auch in reinen
Verdachtsfällen angewendet. Etwa bei Gefährdern, die sich noch gar
nichts haben zuschulden kommen lassen, denen die Behörden - oft auf
der Grundlage geheimdienstlicher Erkenntnisse - aber trotzdem
Attentate zutrauen. Das bedeutet: Letztlich können in NRW auf
Grundlage des neuen Polizeigesetzes auch formal Unschuldige per
Fußfessel überwacht werden.
Neue Gefahren des Terrors wie etwa Schläfer, die unauffällig leben
und erst nach Jahren wie aus dem Nichts zur Tat schreiten, machen das
notwendig. Aber es ist schon gut, wenn die Gerichte den Einsatz auf
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