27.11.2019 17:51 | neues deutschland | Presseschau
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neues deutschland: Kommentar zu Irritationen zu Hartz-IV-Sanktionen: Im Zweifel gegen Menschen
Berlin (ots) - Strafen, strafen, strafen - das scheint das Lieblingsmotto vieler
Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im
Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt
gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest,
bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent
erwogen, bis hin zur Totalsanktion.
Es ist ein skandalöses Papier. Damit bewegen sich die zuständigen
Verfasser*innen mindestens am Rande der Verfassungsmäßigkeit, sehr
wahrscheinlich sogar jenseits davon. Die aberwitzige Logik dahinter beruht wohl
darauf, dass Sanktionen wegen Meldeversäumnissen nicht Teil des Prozesses vorm
Bundesverfassungsgericht waren. Nur Kürzungen wegen Verstößen gegen
Mitwirkungspflichten waren Thema. Doch die Verwaltung nutzt dieses
Nichtbehandeln nicht im Sinne der Menschen - sondern gegen sie. Dabei hatte das
Bundesverfassungsgericht Sanktionen über 30 Prozent als »verfassungsrechtlich
nicht zu rechtfertigen« bezeichnet.
Es ist nur gut, dass Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch am Morgen des
Bekanntwerdens die Reißleine gezogen und klargestellt hat, dass es keine
Kürzungen der Grundsicherung über 30 Prozent geben wird. Doch ein Eindruck
bleibt: In den Behörden sitzen Menschen, die nicht gewillt sind, die Verfassung
auch nur einen Bruchteil im Sinne von Erwerbslosen oder Aufstocker*innen
auszulegen.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59019/4452505
OTS: neues deutschland
Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell
Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im
Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt
gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest,
bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent
erwogen, bis hin zur Totalsanktion.
Es ist ein skandalöses Papier. Damit bewegen sich die zuständigen
Verfasser*innen mindestens am Rande der Verfassungsmäßigkeit, sehr
wahrscheinlich sogar jenseits davon. Die aberwitzige Logik dahinter beruht wohl
darauf, dass Sanktionen wegen Meldeversäumnissen nicht Teil des Prozesses vorm
Bundesverfassungsgericht waren. Nur Kürzungen wegen Verstößen gegen
Mitwirkungspflichten waren Thema. Doch die Verwaltung nutzt dieses
Nichtbehandeln nicht im Sinne der Menschen - sondern gegen sie. Dabei hatte das
Bundesverfassungsgericht Sanktionen über 30 Prozent als »verfassungsrechtlich
nicht zu rechtfertigen« bezeichnet.
Es ist nur gut, dass Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch am Morgen des
Bekanntwerdens die Reißleine gezogen und klargestellt hat, dass es keine
Kürzungen der Grundsicherung über 30 Prozent geben wird. Doch ein Eindruck
bleibt: In den Behörden sitzen Menschen, die nicht gewillt sind, die Verfassung
auch nur einen Bruchteil im Sinne von Erwerbslosen oder Aufstocker*innen
auszulegen.
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Schlagwörter
Politik , Innenpolitik ,
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