21.10.2019 20:30 | Neue Westfälische (Bielefeld) | Presseschau
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Klagewelle wegen Flugverspätung Nachsicht und Ehrlichkeit Lukas Brekenkamp
Bielefeld (ots) - Lange auf den Urlaub gespart - und mindestens
genau so lange dem strahlenden Sonnenschein im Süden
entgegengefiebert. Doch am Ende hieß es doch: warten. Warten am
Flughafen, weil der Flug Verspätung hat. Das ist besonders eins:
ärgerlich. Egal, ob wegen höherer Gewalt wie Unwetter oder eben wegen
eines Streiks. Vielen Urlaubern dürfte das Szenario bekannt vorkommen
- auch wenn die absoluten Zahlen der Flugverspätungen oder gar
-ausfälle laut EU-Claim rückläufig sind. Da ist die
Fluggastrechteverordnung, nach der Fluggäste von der Airline bei
Verspätung oder Annullierung zu entschädigen sind, ein Pflaster für
die Seele. So wirtschaftlich hart das Geschäft mit dem Flugverkehr
auch sein mag - Wartezeiten, die Airlines hätten verhindern können,
gilt es zu entschädigen. Aber Achtung: Nicht jede nervige Warterei
ist ein Grund dafür. Und so sollte auch hier das Gebot der Nachsicht
gelten, wenn die Umstände denn wirklich auf eine höhere Gewalt
zurückzuführen sind. Andererseits gilt es für die Airlines, die
höhere Gewalt nicht als Schlupfloch zu nutzen und Passagiere
womöglich abzuwatschen. In solchen Fällen lohnt sich eine Beratung -
und zur Not eben auch der Schritt vor Gericht.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell
genau so lange dem strahlenden Sonnenschein im Süden
entgegengefiebert. Doch am Ende hieß es doch: warten. Warten am
Flughafen, weil der Flug Verspätung hat. Das ist besonders eins:
ärgerlich. Egal, ob wegen höherer Gewalt wie Unwetter oder eben wegen
eines Streiks. Vielen Urlaubern dürfte das Szenario bekannt vorkommen
- auch wenn die absoluten Zahlen der Flugverspätungen oder gar
-ausfälle laut EU-Claim rückläufig sind. Da ist die
Fluggastrechteverordnung, nach der Fluggäste von der Airline bei
Verspätung oder Annullierung zu entschädigen sind, ein Pflaster für
die Seele. So wirtschaftlich hart das Geschäft mit dem Flugverkehr
auch sein mag - Wartezeiten, die Airlines hätten verhindern können,
gilt es zu entschädigen. Aber Achtung: Nicht jede nervige Warterei
ist ein Grund dafür. Und so sollte auch hier das Gebot der Nachsicht
gelten, wenn die Umstände denn wirklich auf eine höhere Gewalt
zurückzuführen sind. Andererseits gilt es für die Airlines, die
höhere Gewalt nicht als Schlupfloch zu nutzen und Passagiere
womöglich abzuwatschen. In solchen Fällen lohnt sich eine Beratung -
und zur Not eben auch der Schritt vor Gericht.
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