11.07.2019 20:30 | Neue Westfälische (Bielefeld) | Presseschau
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Frankreich stellt Erstattung homöopathischer Präparate ein Diesem Beispiel sollten wir folgen Matthias Bungeroth
Bielefeld (ots) - Unser Nachbarland Frankreich hat einen richtigen
Schritt in der Gesundheitspolitik getan. Ab 2021 sollen dort
homöopathische Arzneimittel nicht mehr von der Krankenkasse erstattet
werden. Ihre Wirkung sei wissenschaftlich nicht ausreichend
nachgewiesen. Diese Argumentation - auch wenn hier einige Leserinnen
und Leser aufschreien werden - ist nicht von der Hand zu weisen. Auch
viele Spitzenpolitiker, die sich seit vielen Jahren mit der
Gesundheitspolitik beschäftigen, fordern für Deutschland einen
solchen Schritt. Dabei ist die Homöopathie gar keine gesetzliche
Leistung der Kassen, wird aber von diesen nicht selten als
Marketinginstrument genutzt, da es hierfür eine Nachfrage gibt. Doch
eine rege Nachfrage gibt es auch nach vielen Leistungen, die unter
dem Siegel "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGEL) laufen. Dazu
zählen Früherkennungstests für verschiedene Krebserkrankungen. Es ist
sinnvoll, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der über die
Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, solche
Verfahren intensiv im Blick behält. Dort, wo die Wissenschaft einen
hinreichend positiven Effekt für eine große Zahl von Patienten
nahelegt, sollte er über eine Erstattung durch die Kassen nachdenken.
Die Homöopathie indessen sollte künftig zu den privaten Leistungen
gehören.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell
Schritt in der Gesundheitspolitik getan. Ab 2021 sollen dort
homöopathische Arzneimittel nicht mehr von der Krankenkasse erstattet
werden. Ihre Wirkung sei wissenschaftlich nicht ausreichend
nachgewiesen. Diese Argumentation - auch wenn hier einige Leserinnen
und Leser aufschreien werden - ist nicht von der Hand zu weisen. Auch
viele Spitzenpolitiker, die sich seit vielen Jahren mit der
Gesundheitspolitik beschäftigen, fordern für Deutschland einen
solchen Schritt. Dabei ist die Homöopathie gar keine gesetzliche
Leistung der Kassen, wird aber von diesen nicht selten als
Marketinginstrument genutzt, da es hierfür eine Nachfrage gibt. Doch
eine rege Nachfrage gibt es auch nach vielen Leistungen, die unter
dem Siegel "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGEL) laufen. Dazu
zählen Früherkennungstests für verschiedene Krebserkrankungen. Es ist
sinnvoll, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der über die
Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, solche
Verfahren intensiv im Blick behält. Dort, wo die Wissenschaft einen
hinreichend positiven Effekt für eine große Zahl von Patienten
nahelegt, sollte er über eine Erstattung durch die Kassen nachdenken.
Die Homöopathie indessen sollte künftig zu den privaten Leistungen
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