11.08.2024 19:00 | nd.DerTag / nd.DieWoche | Presseschau
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
"nd.DerTag": Neue Massenüberwachung - Kommentar zu den Plänen von Innenministerin Faeser zur Erweiterung von Gesichtserkennung in der Polizeiarbeit
Berlin (ots) -
Bislang darf die Polizei in Deutschland Gesichtserkennungstechnologien nur "historisch" nutzen (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181062.neue-technik-mehrere-bundesbehoerden-ruesten-gesichtserkennung-auf.html). Fotos mit unbekannten Personen werden dazu mit einer riesigen Lichtbilddatei von bereits bekannten Verdächtigen sowie Asylsuchenden abgeglichen. Der Einsatz "live" ist den Behörden nicht erlaubt - jedenfalls auf Bundesebene.
Bei den Länderpolizeien bröckelt diese Firewall längst, wie eine Recherche des "nd" zeigen konnte (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html): In der Oberlausitz hat die Polizei an der Grenze zu Polen hochauflösende Kameras aufgestellt, um Gesichter zu fotografieren. Diese würden ebenfalls nur "historisch" genutzt, also nachträglich von Polizeibeamten mit bereits vorliegenden Bildern verglichen, hieß es von der sächsischen Polizei. Mindestens für Berlin, das diese Anlage mitnutzen darf, scheint dies aber nicht zu stimmen, wie die dortige Staatsanwaltschaft dem "nd" bestätigte.
Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesänderung (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184409.gesetz-fuer-gesichtserkennung-polizeien-sollen-nach-gesichtern-im-internet-suchen.html) zur Suche mithilfe von Lichtbildern im Internet wird nun eine weitere gewichtige Hürde zum Einsatz von Gesichtserkennung schleifen. Zwar heißt es, ein Echtzeit-Einsatz "in der Öffentlichkeit" sei nicht vorgesehen. Doch was sind das Internet und Soziale Medien anderes, wenn nicht Öffentlichkeit?
Wenn sich die Polizei mit Bildern bestimmter Personen auf die Lauer legt und wartet, bis neue von ihen gepostet werden, um die Betroffenen anschließend zu verfolgen, handelt es sich trotz einer Verzögerung von wenigen Sekunden de facto um einen Echtzeit-Einsatz. Wegen des erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger darf dies aber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, so regelt es jedenfalls die Datenschutz-Grundverordnung.
Die geplante polizeiliche Nutzung von Gesichtserkennung im Internet ist außerdem eine Rasterfahndung und damit eine neue Massenüberwachung. Denn es wird dort die gesamte digitale Öffentlichkeit nach bestimmten Bildern gescannt - mit einer Software übrigens, die mitunter falsche Treffer liefert. Das hat nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, sondern auch für das Sicherheitsgefühl aller Nutzer im Internet. Diese werden sich zukünftig auch vom Staat stärker verfolgt fühlen und ihre Profile in Sozialen Medien vielleicht lieber auf "privat" stellen. Das ist keine Paranoia sondern Grund genug, die neuen Faeser-Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien abzulehnen.
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: nd.DerTag / nd.DieWoche, übermittelt durch news aktuell
Bislang darf die Polizei in Deutschland Gesichtserkennungstechnologien nur "historisch" nutzen (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181062.neue-technik-mehrere-bundesbehoerden-ruesten-gesichtserkennung-auf.html). Fotos mit unbekannten Personen werden dazu mit einer riesigen Lichtbilddatei von bereits bekannten Verdächtigen sowie Asylsuchenden abgeglichen. Der Einsatz "live" ist den Behörden nicht erlaubt - jedenfalls auf Bundesebene.
Bei den Länderpolizeien bröckelt diese Firewall längst, wie eine Recherche des "nd" zeigen konnte (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html): In der Oberlausitz hat die Polizei an der Grenze zu Polen hochauflösende Kameras aufgestellt, um Gesichter zu fotografieren. Diese würden ebenfalls nur "historisch" genutzt, also nachträglich von Polizeibeamten mit bereits vorliegenden Bildern verglichen, hieß es von der sächsischen Polizei. Mindestens für Berlin, das diese Anlage mitnutzen darf, scheint dies aber nicht zu stimmen, wie die dortige Staatsanwaltschaft dem "nd" bestätigte.
Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesänderung (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184409.gesetz-fuer-gesichtserkennung-polizeien-sollen-nach-gesichtern-im-internet-suchen.html) zur Suche mithilfe von Lichtbildern im Internet wird nun eine weitere gewichtige Hürde zum Einsatz von Gesichtserkennung schleifen. Zwar heißt es, ein Echtzeit-Einsatz "in der Öffentlichkeit" sei nicht vorgesehen. Doch was sind das Internet und Soziale Medien anderes, wenn nicht Öffentlichkeit?
Wenn sich die Polizei mit Bildern bestimmter Personen auf die Lauer legt und wartet, bis neue von ihen gepostet werden, um die Betroffenen anschließend zu verfolgen, handelt es sich trotz einer Verzögerung von wenigen Sekunden de facto um einen Echtzeit-Einsatz. Wegen des erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger darf dies aber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, so regelt es jedenfalls die Datenschutz-Grundverordnung.
Die geplante polizeiliche Nutzung von Gesichtserkennung im Internet ist außerdem eine Rasterfahndung und damit eine neue Massenüberwachung. Denn es wird dort die gesamte digitale Öffentlichkeit nach bestimmten Bildern gescannt - mit einer Software übrigens, die mitunter falsche Treffer liefert. Das hat nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, sondern auch für das Sicherheitsgefühl aller Nutzer im Internet. Diese werden sich zukünftig auch vom Staat stärker verfolgt fühlen und ihre Profile in Sozialen Medien vielleicht lieber auf "privat" stellen. Das ist keine Paranoia sondern Grund genug, die neuen Faeser-Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien abzulehnen.
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: nd.DerTag / nd.DieWoche, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Umfrage: Rheinland-Pfalz-Trend der "Zur Sache Rheinland-Pfalz" vom 12.12.2024
Mainz (ots) - "Zur Sache Rheinland-Pfalz!"-RP-Trend Dezember 2024 Sonntagsfrage Bundestagswahl: CDU in Rheinland-Pfalz klar stärkste Kraft / Zweifel an allen Kanzlerkandidaten / Fast die Hälfte sie...Artikel lesenDIE THERME GROUP ERWIRBT THERME ERDING UND SICHERT EINE FINANZIERUNG IN HÖHE VON 320 MILLIONEN EURO, UM DIE WELTWEIT GRÖSSTE INFRASTRUKTURPLATTFORM FÜR WOHLBEFINDEN ZU SCHAFFEN
London (ots/PRNewswire) - Die Übernahme von Europas größter Wellness-Destination, unterstützt durch eine der größten Einzelfinanzierungen der Branche Therme Group gibt die Übernahme von Therme Erdi...Artikel lesenKretschmann bei „maischberger“: Abschiebungen syrischer Flüchtlinge wären „übereilt und nicht in Ordnung“ – aber irreguläre Migration begrenzen und von Asyl trennen
Berlin (ots) - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert die Debatte um schnelle Abschiebungen nach Syrien. „Wir müssen erst mal abwarten, was in S...Artikel lesenZDF-Programmänderung ab Woche 51/24
Mainz (ots) - Woche 51/24 Sa., 14.12. Bitte neuen Ausdruck beachten: 10.30 sportstudio live (HD/UT) Weltcup Skispringen Frauen, 2. Durchgang Übertragung aus Z...Artikel lesenZuwachs bei den BIOSpitzenköchen / Sophia Hoffmann und René Müller treiben nachhaltige Gastronomie voran
Bonn (ots) - Nachhaltig kochen: Für alle, mit allen! - Dieses Leitprinzip ist für die neuen Mitglieder der Kochvereinigung BIOSpitzenköche, Sophia Hoffmann und René Müller, nicht nur ein Ideal, sond...Artikel lesenMeistgelesen
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- "Ich bin wie ein vollgesaugter Schwamm!" Schafft Frank Rosin die Diät-Kehrtwende? "Rosins Fettkampf" ab 3. Januar 2019 um 20:15 Uhr bei kabel eins (FOTO)
- Scharf und schärfer! Beate-Uhse.TV bleibt bei Sky - mit frischem Look und in HD (FOTO)
- 20 Jahre „Elefant, Tiger & Co.“: Eine Erfolgsgeschichte made by MDR
- Unterstützung bei Fragen zu Cannabis bei der Arbeit / Neue Informationsangebote der gesetzlichen Unfallversicherung