29.01.2019 18:44 | Kölnische Rundschau | Presseschau
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Kölnische Rundschau: zur Werbung für Abtreibungen / Reform des Paragrafen 219a
Köln (ots) - Kein Eingriff wie jeder andere
von Raimund Neuß
Kaum ist der Kompromiss von Union und SPD da, da wird er
angegriffen. Linke, Grüne und FDP verlangen, das Verbot der Werbung
für Abtreibung zu streichen, nicht bloß zu reformieren.
Abtreibungsärztin Kirsten Hänel findet, sie müsse über ihre Tätigkeit
so informieren dürfen wie über andere medizinische Behandlungen.
Genau dies jedoch, ein Eingriff wie jeder andere, ist der
Schwangerschaftsabbruch nicht. Die Werbung für medizinische Angebote
von der Hautstraffung bis zur Hüft-OP hat ohnehin bizarre Formen
angenommen. Aber anders als bei solchen Eingriffen wird durch eine
Abtreibung ein ungeborenes Kind getötet. Das ist eine Tatsache
unabhängig von allen ethischen oder religiösen Überzeugungen. Für den
Gesetzgeber bedeutet das Abwägungen, für die das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1993 maßgeblich ist: Das Grundgesetz
verlangt den Schutz des menschlichen Lebens. Abtreibungen bleiben
rechtswidrig. Aber im Vordergrund stehen Rat und Hilfe, nicht das
Strafrecht. Schutz nicht gegen die Frauen, sondern mit ihnen.
Solidarität statt traumatischer Prozesse mit ihren diskriminierenden
Folgen wie einst in Memmingen. Man sollte dieses Urteil noch einmal
lesen, um den neuen Kompromiss zu verstehen. Praxen können künftig
darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen, neutrale
Institutionen werden die Daten vorhalten. Alles andere wäre im
Zeitalter des Internet absurd. Doch der Staat verlangt zu Recht, dass
bei der Beratung von Schwangeren der Schutz des Ungeborenen im Fokus
steht. Die Information muss frei von wirtschaftlichen Interessen
sein. Deshalb haben sich Ärztinnen und Ärzte, die mit Abtreibungen
ihr Geld verdienen, nicht in den vorgeschriebenen Informationsweg
einzumischen. Es geht eben nicht um eine Hüft-OP.
Ihre Meinung: dialog@kr-redaktion.de
Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
print@kr-redaktion.de
Original-Content von: Kölnische Rundschau, übermittelt durch news aktuell
von Raimund Neuß
Kaum ist der Kompromiss von Union und SPD da, da wird er
angegriffen. Linke, Grüne und FDP verlangen, das Verbot der Werbung
für Abtreibung zu streichen, nicht bloß zu reformieren.
Abtreibungsärztin Kirsten Hänel findet, sie müsse über ihre Tätigkeit
so informieren dürfen wie über andere medizinische Behandlungen.
Genau dies jedoch, ein Eingriff wie jeder andere, ist der
Schwangerschaftsabbruch nicht. Die Werbung für medizinische Angebote
von der Hautstraffung bis zur Hüft-OP hat ohnehin bizarre Formen
angenommen. Aber anders als bei solchen Eingriffen wird durch eine
Abtreibung ein ungeborenes Kind getötet. Das ist eine Tatsache
unabhängig von allen ethischen oder religiösen Überzeugungen. Für den
Gesetzgeber bedeutet das Abwägungen, für die das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1993 maßgeblich ist: Das Grundgesetz
verlangt den Schutz des menschlichen Lebens. Abtreibungen bleiben
rechtswidrig. Aber im Vordergrund stehen Rat und Hilfe, nicht das
Strafrecht. Schutz nicht gegen die Frauen, sondern mit ihnen.
Solidarität statt traumatischer Prozesse mit ihren diskriminierenden
Folgen wie einst in Memmingen. Man sollte dieses Urteil noch einmal
lesen, um den neuen Kompromiss zu verstehen. Praxen können künftig
darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen, neutrale
Institutionen werden die Daten vorhalten. Alles andere wäre im
Zeitalter des Internet absurd. Doch der Staat verlangt zu Recht, dass
bei der Beratung von Schwangeren der Schutz des Ungeborenen im Fokus
steht. Die Information muss frei von wirtschaftlichen Interessen
sein. Deshalb haben sich Ärztinnen und Ärzte, die mit Abtreibungen
ihr Geld verdienen, nicht in den vorgeschriebenen Informationsweg
einzumischen. Es geht eben nicht um eine Hüft-OP.
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