16.08.2019 13:12 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Winkelmeier-Becker/Steineke: Den Verbraucherschutz bei Verträgen weiter verbessern
Berlin (ots) - Vorschläge der Bundesjustizministerin sind ein
erster Schritt
Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz für faire
Verbraucherverträge. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für
den Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian
Steineke:
Winkelmeier-Becker: "Es ist ein gemeinsames Anliegen, den
Verbraucherschutz bei Verträgen weiter zu verbessern. Wir wollen
vermeiden, dass lange Laufzeiten für Verbraucher zur Kostenfalle
werden können. Allerdings sind längere Laufzeiten häufig mit
Preisvorteilen verbunden, die dann wegfallen dürften. Dass wir den
Verbrauchern einen Gefallen tun, wenn wir Verträge mit Bindung über
mehr als ein Jahr komplett ausschließen, kann deshalb nicht
selbstverständlich vorausgesetzt werden. Zu unerlaubten telefonischen
Werbeanrufen ist bereits eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag
im September geplant. Hier werden wir sicherlich noch weitere
Anregungen für die Beratungen im Bundestag bekommen."
Steineke: "Dort, wo es - wie zum Beispiel bei Fitness- oder
Telefonverträgen - notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für
den Verbraucher. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, ist
zu prüfen. Mit dem geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) greift die Ministerin endlich
eine Unionsforderung auf, die wir schon im Koalitionsvertrag
vereinbart haben. Wir können uns insgesamt noch weitere
Verbesserungen im zivilrechtlichen Verbraucherschutz vorstellen.
Hierzu werden wir entsprechende Vorschläge einbringen."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es u.a.: "Wir
wollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch
untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen" und "Mit Blick
auf kleine 'Streuschäden' prüfen wir einen Ausschluss von
Abtretungsverboten für Forderungen in AGB." Das
Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr 2019 in einem
Eckpunktepapier gesetzgeberische Maßnahmen in diesen und noch
weiteren Bereichen angekündigt.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
erster Schritt
Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz für faire
Verbraucherverträge. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für
den Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian
Steineke:
Winkelmeier-Becker: "Es ist ein gemeinsames Anliegen, den
Verbraucherschutz bei Verträgen weiter zu verbessern. Wir wollen
vermeiden, dass lange Laufzeiten für Verbraucher zur Kostenfalle
werden können. Allerdings sind längere Laufzeiten häufig mit
Preisvorteilen verbunden, die dann wegfallen dürften. Dass wir den
Verbrauchern einen Gefallen tun, wenn wir Verträge mit Bindung über
mehr als ein Jahr komplett ausschließen, kann deshalb nicht
selbstverständlich vorausgesetzt werden. Zu unerlaubten telefonischen
Werbeanrufen ist bereits eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag
im September geplant. Hier werden wir sicherlich noch weitere
Anregungen für die Beratungen im Bundestag bekommen."
Steineke: "Dort, wo es - wie zum Beispiel bei Fitness- oder
Telefonverträgen - notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für
den Verbraucher. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, ist
zu prüfen. Mit dem geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) greift die Ministerin endlich
eine Unionsforderung auf, die wir schon im Koalitionsvertrag
vereinbart haben. Wir können uns insgesamt noch weitere
Verbesserungen im zivilrechtlichen Verbraucherschutz vorstellen.
Hierzu werden wir entsprechende Vorschläge einbringen."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es u.a.: "Wir
wollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch
untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen" und "Mit Blick
auf kleine 'Streuschäden' prüfen wir einen Ausschluss von
Abtretungsverboten für Forderungen in AGB." Das
Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr 2019 in einem
Eckpunktepapier gesetzgeberische Maßnahmen in diesen und noch
weiteren Bereichen angekündigt.
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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