12.09.2018 18:12 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Winkelmeier-Becker/Schipanski: Urheberrechte zukunfts- und innovationsgerecht ausgestalten
Berlin (ots) - Interessen aller Beteiligten in den weiteren
Verhandlungen berücksichtigen
Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch beschlossen,
mit konkreten Vorschlägen zur Anpassung des Urheberrechts an die
Entwicklungen des digitalen Zeitalters in die Verhandlungen mit den
EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission einzusteigen. Dazu äußern
sich die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und
digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred
Schipanski:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Zustimmung zum
Kompromissvorschlag unseres Kollegen Axel Voss (CDU/EVP) zur
Urheberrechtsrichtlinie macht das Europaparlament konkrete Vorschläge
für ein modernes Urheberrecht. Das ermöglicht künftig einen fairen
Interessensausgleich unter allen Beteiligten, der den Anforderungen
der digitalen Welt gerecht wird.
Der Entwurf zielt darauf ab, dass große Plattformen nicht weiter
kreative Leistungen für sich vermarkten können, ohne die Urheber an
den Erlösen zu beteiligen. Mit dem Beschluss liegt ein guter
Kompromiss auf dem Tisch, der genug Spielraum für vernünftige
Absprachen zwischen den Betreibern der Plattformen und den Urhebern
lässt. Ein technischer Automatismus ist dabei nicht vorgeschrieben.
Der Beschluss nimmt neben Startups und Kleinstunternehmen auch
Online-Lexika wie Wikipedia vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus.
Damit geht auch künftig der Schutz des Geistigen Eigentums nicht zu
Lasten eines möglichst breiten Zugangs zu Werken auf den
Plattformen."
Tankred Schipanski: "Der jetzt verabschiedete Entwurf lässt offen,
wie Upload Filter explizit verhindert werden sollen. Hier sind
Klarstellungen im weiteren Verfahren unbedingt angezeigt, damit die
Regelungen keine ungewollten Konsequenzen haben. Zudem warten wir
nach wie vor auf eine Evaluierung unserer nationalen Regelungen zum
Leistungsschutzrecht. Hier ist die Bundesjustizministerin gefragt,
diese Evaluierung endlich vorzunehmen.
Die Leistungen von Kreativen, Autoren und Urhebern müssen
geschützt werden. Ihnen müssen entsprechend den Marktgegebenheiten
auch die Gewinne aus kommerzieller Verwertung zukommen. Gleichzeitig
muss gewährleistet sein, dass der Digitalstandort Europa nicht
geschädigt wird. Das gilt gerade im Hinblick auf kleinere und
mittlere Unternehmen und Startups, die nicht über große
Rechtsabteilungen verfügen.
Den Kollegen aus dem Europäischen Parlament gilt der Dank dafür,
dass sie ohne Unterlass um Regelungen gerungen haben. Nun ist es
wichtig, den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden.
Das gilt auch für die anstehenden weiteren Verhandlungen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Verhandlungen berücksichtigen
Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch beschlossen,
mit konkreten Vorschlägen zur Anpassung des Urheberrechts an die
Entwicklungen des digitalen Zeitalters in die Verhandlungen mit den
EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission einzusteigen. Dazu äußern
sich die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und
digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred
Schipanski:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Zustimmung zum
Kompromissvorschlag unseres Kollegen Axel Voss (CDU/EVP) zur
Urheberrechtsrichtlinie macht das Europaparlament konkrete Vorschläge
für ein modernes Urheberrecht. Das ermöglicht künftig einen fairen
Interessensausgleich unter allen Beteiligten, der den Anforderungen
der digitalen Welt gerecht wird.
Der Entwurf zielt darauf ab, dass große Plattformen nicht weiter
kreative Leistungen für sich vermarkten können, ohne die Urheber an
den Erlösen zu beteiligen. Mit dem Beschluss liegt ein guter
Kompromiss auf dem Tisch, der genug Spielraum für vernünftige
Absprachen zwischen den Betreibern der Plattformen und den Urhebern
lässt. Ein technischer Automatismus ist dabei nicht vorgeschrieben.
Der Beschluss nimmt neben Startups und Kleinstunternehmen auch
Online-Lexika wie Wikipedia vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus.
Damit geht auch künftig der Schutz des Geistigen Eigentums nicht zu
Lasten eines möglichst breiten Zugangs zu Werken auf den
Plattformen."
Tankred Schipanski: "Der jetzt verabschiedete Entwurf lässt offen,
wie Upload Filter explizit verhindert werden sollen. Hier sind
Klarstellungen im weiteren Verfahren unbedingt angezeigt, damit die
Regelungen keine ungewollten Konsequenzen haben. Zudem warten wir
nach wie vor auf eine Evaluierung unserer nationalen Regelungen zum
Leistungsschutzrecht. Hier ist die Bundesjustizministerin gefragt,
diese Evaluierung endlich vorzunehmen.
Die Leistungen von Kreativen, Autoren und Urhebern müssen
geschützt werden. Ihnen müssen entsprechend den Marktgegebenheiten
auch die Gewinne aus kommerzieller Verwertung zukommen. Gleichzeitig
muss gewährleistet sein, dass der Digitalstandort Europa nicht
geschädigt wird. Das gilt gerade im Hinblick auf kleinere und
mittlere Unternehmen und Startups, die nicht über große
Rechtsabteilungen verfügen.
Den Kollegen aus dem Europäischen Parlament gilt der Dank dafür,
dass sie ohne Unterlass um Regelungen gerungen haben. Nun ist es
wichtig, den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden.
Das gilt auch für die anstehenden weiteren Verhandlungen."
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Schlagwörter
Politik , Tankred Schipanski , Urheberrecht , Medien , EU , Elisabeth Winkelmeier-Becker , Partei , Berlin ,
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