18.10.2018 17:44 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Weiß: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bald auf historischem Tiefstand
Berlin (ots) - Absenkung um 0,5 Prozentpunkte geht über den
Koalitionsvertrag hinaus
Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung über das
Qualifizierungschancengesetz beraten. Hierzu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das heute im Bundestag
beraten wurde, konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch die
Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,5 Prozentpunkte
auch eine Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durchsetzen. Sie geht sogar über das hinaus, was ursprünglich im
Koalitionsvertrag vorgesehen war. Statt um 0,3 Prozentpunkte wird der
Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2019 per Gesetz um 0,4
Prozentpunkte von derzeit 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt. Zusätzlich
erfolgt per Verordnung eine weitere zunächst bis Ende 2022 befristete
Absenkung um weitere 0,1 Prozentpunkte. Damit sinkt der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung auf einen historischen Tiefstand. Vor etwas
mehr als 10 Jahren, im Jahr 2006, lag der Beitrag noch bei 6,5
Prozent. Mit der Kombination aus gesetzlicher Regelung mit einer
befristeten Verordnung besteht die Möglichkeit, kurzfristig auf
Änderungen reagieren zu können.
Diese Verbesserungen sind möglich durch die gute Finanzlage der
Bundesagentur für Arbeit. Zum Ende des Jahres 2018 wird sich eine
Rücklage der BA von rund 22,5 bis 23 Mrd. Euro ergeben. Selbst mit
der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages um 0,5 Prozent
erwartet die BA aber Ende 2019 ebenfalls einen zusätzlichen
Überschuss von 500 bis 700 Millionen Euro.
Zudem schafft das Qualifizierungschancengesetz mit dem Anspruch
auf Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung die Grundlage und
die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen, Weiterbildung und
Qualifikation. Gleichzeitig bietet es ausreichenden Schutz und
Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wandel der
Digitalisierung."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Koalitionsvertrag hinaus
Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung über das
Qualifizierungschancengesetz beraten. Hierzu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das heute im Bundestag
beraten wurde, konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch die
Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,5 Prozentpunkte
auch eine Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durchsetzen. Sie geht sogar über das hinaus, was ursprünglich im
Koalitionsvertrag vorgesehen war. Statt um 0,3 Prozentpunkte wird der
Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2019 per Gesetz um 0,4
Prozentpunkte von derzeit 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt. Zusätzlich
erfolgt per Verordnung eine weitere zunächst bis Ende 2022 befristete
Absenkung um weitere 0,1 Prozentpunkte. Damit sinkt der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung auf einen historischen Tiefstand. Vor etwas
mehr als 10 Jahren, im Jahr 2006, lag der Beitrag noch bei 6,5
Prozent. Mit der Kombination aus gesetzlicher Regelung mit einer
befristeten Verordnung besteht die Möglichkeit, kurzfristig auf
Änderungen reagieren zu können.
Diese Verbesserungen sind möglich durch die gute Finanzlage der
Bundesagentur für Arbeit. Zum Ende des Jahres 2018 wird sich eine
Rücklage der BA von rund 22,5 bis 23 Mrd. Euro ergeben. Selbst mit
der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages um 0,5 Prozent
erwartet die BA aber Ende 2019 ebenfalls einen zusätzlichen
Überschuss von 500 bis 700 Millionen Euro.
Zudem schafft das Qualifizierungschancengesetz mit dem Anspruch
auf Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung die Grundlage und
die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen, Weiterbildung und
Qualifikation. Gleichzeitig bietet es ausreichenden Schutz und
Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wandel der
Digitalisierung."
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