21.03.2019 11:47 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Weinberg/Beermann: Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistung umfangreich erweitert
Berlin (ots) - Bundestag wird Gesetz zur Stärkung von Familien mit
geringem Einkommen beschließen
Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die
Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen
für Bildung und Teilhabe voraussichtlich mit breiter Mehrheit
verabschieden. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg, und der
zuständige Berichterstatter, Maik Beermann:
Marcus Weinberg: "Mit dem Familienstärkungsgesetz treten wir als
Union Kinderarmut zielorientiert entgegen. Wir werden mit passgenauen
Maßnahmen - und nicht wie von einigen Parteien gewünscht im
Gießkannenprinzip - Familien mit geringem Einkommen noch besser
unterstützen und somit auch die Chancen der Kinder auf Bildung und
Teilhabe ausbauen.
Durch die geplanten Erleichterungen und Erweiterungen beim
Kinderzuschlag vergrößern wir nicht nur den engen finanziellen
Spielraum der betreffenden Familien, sondern schaffen auch
Erwerbsanreize für Eltern.
Konkret werden wir den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen. Wir
schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig
nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend
ausläuft und wir erleichtern die Antragstellung des Kinderzuschlages
wesentlich. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr
davon behalten.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir weitere wichtige
Akzente setzen: Eine noch im Gesetzentwurf bestehende
Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden bei der Berechnung des
Kindeseinkommens beim Kinderzuschlag haben wir beseitigt. Zudem wird
beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig
nicht nur der konkrete Beitrag gezahlt - jedoch höchstens 10 Euro,
sondern pauschal 15 Euro im Monat. Mit Ausnahme für eine
Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf
die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr stellen.
Das ist ein Gesamtpaket für unsere Zukunft - unsere Kinder, das
sich uneingeschränkt sehen lassen kann!
Maik Beermann: "CDU und CSU halten Wort - Mit dem
Familienstärkungsgesetz unterstützen und entlasten wir diejenigen,
die arbeiten und Kinder erziehen. Wir helfen insbesondere Familien
und Alleinerziehenden mit kleinem Einkommen, indem wir sowohl den
Kinderzuschlag erhöhen und ausbauen als auch die Leistungen für
Teilhabe und Bildung weiter verbessern. So schaffen wir
beispielsweise die Eigenanteile für Mittagessen und Schulbeförderung
ab und ermöglichen einen leichteren Zugang zu Lernförderung. Wir als
Union freuen uns besonders, dass es gelungen ist, an vielen Stellen
bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, die Leistungen insgesamt zu
erhöhen und den Erwerbsanreiz zu stärken. Und wir machen den Weg frei
für die Digitalisierung der Anträge auf das Bildungs- und
Teilhabepaket beim Kinderzuschlag - auf ein Schriftformerfordernis
wird nun verzichtet."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
geringem Einkommen beschließen
Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die
Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen
für Bildung und Teilhabe voraussichtlich mit breiter Mehrheit
verabschieden. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg, und der
zuständige Berichterstatter, Maik Beermann:
Marcus Weinberg: "Mit dem Familienstärkungsgesetz treten wir als
Union Kinderarmut zielorientiert entgegen. Wir werden mit passgenauen
Maßnahmen - und nicht wie von einigen Parteien gewünscht im
Gießkannenprinzip - Familien mit geringem Einkommen noch besser
unterstützen und somit auch die Chancen der Kinder auf Bildung und
Teilhabe ausbauen.
Durch die geplanten Erleichterungen und Erweiterungen beim
Kinderzuschlag vergrößern wir nicht nur den engen finanziellen
Spielraum der betreffenden Familien, sondern schaffen auch
Erwerbsanreize für Eltern.
Konkret werden wir den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen. Wir
schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig
nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend
ausläuft und wir erleichtern die Antragstellung des Kinderzuschlages
wesentlich. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr
davon behalten.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir weitere wichtige
Akzente setzen: Eine noch im Gesetzentwurf bestehende
Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden bei der Berechnung des
Kindeseinkommens beim Kinderzuschlag haben wir beseitigt. Zudem wird
beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig
nicht nur der konkrete Beitrag gezahlt - jedoch höchstens 10 Euro,
sondern pauschal 15 Euro im Monat. Mit Ausnahme für eine
Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf
die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr stellen.
Das ist ein Gesamtpaket für unsere Zukunft - unsere Kinder, das
sich uneingeschränkt sehen lassen kann!
Maik Beermann: "CDU und CSU halten Wort - Mit dem
Familienstärkungsgesetz unterstützen und entlasten wir diejenigen,
die arbeiten und Kinder erziehen. Wir helfen insbesondere Familien
und Alleinerziehenden mit kleinem Einkommen, indem wir sowohl den
Kinderzuschlag erhöhen und ausbauen als auch die Leistungen für
Teilhabe und Bildung weiter verbessern. So schaffen wir
beispielsweise die Eigenanteile für Mittagessen und Schulbeförderung
ab und ermöglichen einen leichteren Zugang zu Lernförderung. Wir als
Union freuen uns besonders, dass es gelungen ist, an vielen Stellen
bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, die Leistungen insgesamt zu
erhöhen und den Erwerbsanreiz zu stärken. Und wir machen den Weg frei
für die Digitalisierung der Anträge auf das Bildungs- und
Teilhabepaket beim Kinderzuschlag - auf ein Schriftformerfordernis
wird nun verzichtet."
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Schlagwörter
Familienstärkungsgesetz , Maik Beermann , Marcus Weinberg , Kinder , Gesetze , Bildung , Bundestag , Familie , Partei , Soziales , Politik ,
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