08.10.2018 11:46 | VdTÜV Verband der TÜV e.V. | Politik
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TÜV-Verband fordert umfassendere Sicherheitskontrollen bei Windrädern
Berlin (ots) -
- Vorgaben für die Prüfung von Windenergieanlagen unzureichend
- Schäden an Windrädern gefährden immer wieder Mensch und Umwelt
- Politik gefordert: Aufnahme in den Regelungsbereich der
Betriebssicherheitsverordnung notwendig
Der TÜV-Verband (VdTÜV) hat umfassendere Vorgaben für die
Kontrolle von Windenergieanlagen gefordert. "Erneuerbare Energien
sind unsere Zukunft. Umso wichtiger ist es jetzt, Windräder mit
regelmäßigen Prüfungen sicherer zu machen, um die Menschen besser zu
schützen und die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten", sagte
Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Gleichzeitig
könnten die Betreiber der Anlagen ihren Aufwand verringern, indem
Teilprüfungen gebündelt und vereinheitlicht werden. Nach Berechnungen
des TÜV-Verbands kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an
Windenergieanlagen pro Jahr. "Unfälle wie abknickende Türme,
berstende Rotorblätter oder Brände nach Blitzschlag sind ein
Sicherheitsrisiko für Menschen und Umwelt, zumal Windparks immer
näher an Straßen und Siedlungen heranrücken", sagte Bühler. "Im
Grunde ist es nur eine Frage der Zeit, bis bei einer Windrad-Havarie
Menschen zu Schaden kommen." Der TÜV-Verband fordert daher,
Windkraftanlagen wie Tankstellen, Aufzüge oder Druckbehälter in den
Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen und
mindestens alle zwei Jahre nach verbindlicheren Vorgaben zu
überprüfen.
Aktuell gibt es in Deutschland fast 30.000 Windenergieanlagen,
deren Sicherheit je nach Alter auf Basis unterschiedlicher Vorgaben
überprüft wird. Um die Standsicherheit der Anlagen an Land zu
gewährleisten, gilt für sie das Baurecht. Daneben müssen die in den
Türmen eingebauten Servicelifte sowie Druckbehälter für die Regelung
der Geschwindigkeit der Anlagen von unabhängigen Prüfern geprüft
werden. "Die TÜV-Experten sind bereits jetzt regelmäßig vor Ort und
kennen den Zustand der Anlagen", sagte Bühler. "Dieses kann für eine
umfassende Prüfung genutzt werden."
Nach dem Jahr 2004 errichtete Anlagen müssen laut den geltenden
Richtlinien alle zwei Jahre überprüft werden. Allerdings können die
Betreiber diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern, wenn sie die
Anlage regelmäßig warten. "In der Praxis führt das dazu, dass die
Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger
Seite überprüft wird", sagte Bühler. Dieser Zeitraum sei aus Sicht
des TÜV-Verbands eindeutig zu lang. Zudem gibt es keine Vorgaben zur
Kompetenz und Unabhängigkeit der Sachverständigen. Darüber hinaus
müssten die Prüfinhalte konkretisiert werden.
Ein weitaus größeres Problem stellen die Altanlagen dar, die vor
dem Jahr 2004 gebaut worden sind. Diese wurden nach der seinerzeit
gültigen Richtlinie aus dem Jahr 1993 errichtet, die keine
wiederkehrenden Prüfungen vorsieht. Nach Angaben des Bundesverbands
Windenergie sind bis Ende des Jahres 2003 in Deutschland rund 15.400
Windenergieanlagen in Betrieb genommen worden. "Für etwa die Hälfte
aller Windräder in Deutschland müssen die Betreiber keine
Sicherheitsprüfungen nach einheitlichen Kriterien von unabhängigen
Stellen vornehmen lassen", sagte Bühler. "Es ist an der Zeit, diese
Regelungslücke zu schließen und bundesweit einheitliche Bedingungen
für den Betrieb der Anlagen zu schaffen."
Der TÜV-Verband fordert daher von der Bundesregierung,
Windenergieanlagen in den Regelungsbereich der
Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen. Darin würde unter anderem
festgelegt, wie häufig die Windenergieanlage überprüft werden muss,
welche Qualifikation die Sachverständigen erfüllen und was die Prüfer
bei den Kontrollen im Detail untersuchen müssen. Anders als bei einer
Wartung der Anlagen müssten die Betreiber nachweisen, dass die
Prüfungen stattgefunden haben. Zudem könnten die Sachverständigen
dazu verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse aus den Prüfungen im
Rahmen eines Erfahrungsaustausches zu teilen. "Diese Praxis hat sich
bei sicherheitskritischen Anlagen seit mehr als 150 Jahren bewährt",
sagte Bühler.
Die Aufnahme von Windrädern in die Betriebssicherheitsverordnung
und regelmäßige Sicherheitschecks empfehlen auch unabhängige
Rechtsexperten. Ein Gutachten der Kanzlei reuschlaw im Auftrag des
TÜV-Verbands kommt zu dem Ergebnis: "Angesichts der zumindest
kritisch zu bewertenden Sicherheit von Windenergieanlagen erscheint
eine festgelegte Prüfung, auch hinsichtlich Intervall und
Mindestinhalte sowie hinsichtlich der Anforderungen an einen
unabhängigen Prüfer, unabdingbar."
Das Positionspapier des TÜV-Verbands und das Rechtsgutachten von
reuschlaw Legal Consultants sind abrufbar unter http://ots.de/STCCCW
Hinweis zur Methodik: Die Berechnungen des TÜV-Verbands zur Anzahl
der Unfälle bzw. Schäden von Windenergieanlagen beruhen auf eigenen
Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen, darunter Fachmagazine,
Online-Portale zum Thema Windenergie sowie Regionalzeitungen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
maurice.shahd@vdtuev.de
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
- Vorgaben für die Prüfung von Windenergieanlagen unzureichend
- Schäden an Windrädern gefährden immer wieder Mensch und Umwelt
- Politik gefordert: Aufnahme in den Regelungsbereich der
Betriebssicherheitsverordnung notwendig
Der TÜV-Verband (VdTÜV) hat umfassendere Vorgaben für die
Kontrolle von Windenergieanlagen gefordert. "Erneuerbare Energien
sind unsere Zukunft. Umso wichtiger ist es jetzt, Windräder mit
regelmäßigen Prüfungen sicherer zu machen, um die Menschen besser zu
schützen und die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten", sagte
Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Gleichzeitig
könnten die Betreiber der Anlagen ihren Aufwand verringern, indem
Teilprüfungen gebündelt und vereinheitlicht werden. Nach Berechnungen
des TÜV-Verbands kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an
Windenergieanlagen pro Jahr. "Unfälle wie abknickende Türme,
berstende Rotorblätter oder Brände nach Blitzschlag sind ein
Sicherheitsrisiko für Menschen und Umwelt, zumal Windparks immer
näher an Straßen und Siedlungen heranrücken", sagte Bühler. "Im
Grunde ist es nur eine Frage der Zeit, bis bei einer Windrad-Havarie
Menschen zu Schaden kommen." Der TÜV-Verband fordert daher,
Windkraftanlagen wie Tankstellen, Aufzüge oder Druckbehälter in den
Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen und
mindestens alle zwei Jahre nach verbindlicheren Vorgaben zu
überprüfen.
Aktuell gibt es in Deutschland fast 30.000 Windenergieanlagen,
deren Sicherheit je nach Alter auf Basis unterschiedlicher Vorgaben
überprüft wird. Um die Standsicherheit der Anlagen an Land zu
gewährleisten, gilt für sie das Baurecht. Daneben müssen die in den
Türmen eingebauten Servicelifte sowie Druckbehälter für die Regelung
der Geschwindigkeit der Anlagen von unabhängigen Prüfern geprüft
werden. "Die TÜV-Experten sind bereits jetzt regelmäßig vor Ort und
kennen den Zustand der Anlagen", sagte Bühler. "Dieses kann für eine
umfassende Prüfung genutzt werden."
Nach dem Jahr 2004 errichtete Anlagen müssen laut den geltenden
Richtlinien alle zwei Jahre überprüft werden. Allerdings können die
Betreiber diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern, wenn sie die
Anlage regelmäßig warten. "In der Praxis führt das dazu, dass die
Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger
Seite überprüft wird", sagte Bühler. Dieser Zeitraum sei aus Sicht
des TÜV-Verbands eindeutig zu lang. Zudem gibt es keine Vorgaben zur
Kompetenz und Unabhängigkeit der Sachverständigen. Darüber hinaus
müssten die Prüfinhalte konkretisiert werden.
Ein weitaus größeres Problem stellen die Altanlagen dar, die vor
dem Jahr 2004 gebaut worden sind. Diese wurden nach der seinerzeit
gültigen Richtlinie aus dem Jahr 1993 errichtet, die keine
wiederkehrenden Prüfungen vorsieht. Nach Angaben des Bundesverbands
Windenergie sind bis Ende des Jahres 2003 in Deutschland rund 15.400
Windenergieanlagen in Betrieb genommen worden. "Für etwa die Hälfte
aller Windräder in Deutschland müssen die Betreiber keine
Sicherheitsprüfungen nach einheitlichen Kriterien von unabhängigen
Stellen vornehmen lassen", sagte Bühler. "Es ist an der Zeit, diese
Regelungslücke zu schließen und bundesweit einheitliche Bedingungen
für den Betrieb der Anlagen zu schaffen."
Der TÜV-Verband fordert daher von der Bundesregierung,
Windenergieanlagen in den Regelungsbereich der
Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen. Darin würde unter anderem
festgelegt, wie häufig die Windenergieanlage überprüft werden muss,
welche Qualifikation die Sachverständigen erfüllen und was die Prüfer
bei den Kontrollen im Detail untersuchen müssen. Anders als bei einer
Wartung der Anlagen müssten die Betreiber nachweisen, dass die
Prüfungen stattgefunden haben. Zudem könnten die Sachverständigen
dazu verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse aus den Prüfungen im
Rahmen eines Erfahrungsaustausches zu teilen. "Diese Praxis hat sich
bei sicherheitskritischen Anlagen seit mehr als 150 Jahren bewährt",
sagte Bühler.
Die Aufnahme von Windrädern in die Betriebssicherheitsverordnung
und regelmäßige Sicherheitschecks empfehlen auch unabhängige
Rechtsexperten. Ein Gutachten der Kanzlei reuschlaw im Auftrag des
TÜV-Verbands kommt zu dem Ergebnis: "Angesichts der zumindest
kritisch zu bewertenden Sicherheit von Windenergieanlagen erscheint
eine festgelegte Prüfung, auch hinsichtlich Intervall und
Mindestinhalte sowie hinsichtlich der Anforderungen an einen
unabhängigen Prüfer, unabdingbar."
Das Positionspapier des TÜV-Verbands und das Rechtsgutachten von
reuschlaw Legal Consultants sind abrufbar unter http://ots.de/STCCCW
Hinweis zur Methodik: Die Berechnungen des TÜV-Verbands zur Anzahl
der Unfälle bzw. Schäden von Windenergieanlagen beruhen auf eigenen
Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen, darunter Fachmagazine,
Online-Portale zum Thema Windenergie sowie Regionalzeitungen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
maurice.shahd@vdtuev.de
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