06.03.2019 09:53 | European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) | Politik
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Tod via Ramstein: Berufungsverhandlung vor OVG Münster / Deutschlands Verantwortung für US-Drohnenangriffe
Berlin/Münster (ots) -
Wann: 14. März 2019 um 09:30 Uhr
Wo: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Sitzungssaal I
Aegidiikirchplatz. 5, 48143 Münster
Wer: Sönke Hilbrans, Rechtsanwalt, vertritt die Familie Bin Ali Jaber
vor Gericht
Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und
rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and
Human Rights (ECCHR)
Tayyiba Bajwa, Referentin bei Reprieve (Großbritannien)
Der Fall "Bin Ali Jaber gegen Deutschland" zur Verantwortung
Deutschlands bei US-Drohnenangriffen geht in die nächste Instanz: Am
14. März 2019 findet dazu in Münster die Berufungsverhandlung vor dem
Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen statt. Die
Familie Bin Ali Jaber verlor im August 2012 im Jemen zwei Angehörige
bei einem US-Drohnenangriff, der über den US-Militärstützpunkt
Ramstein in Rheinland-Pfalz gesteuert wurde.
Bisher weist die Bundesregierung jede Verantwortung für den Tod
von Zivilisten im US-Drohnenkrieg zurück. Faisal bin Ali Jaber und
zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen im Oktober 2014 Klage
gegen die Bundesregierung, vertreten durch das
Verteidigungsministerium, eingereicht.
Die drei Jemeniten fordern Deutschland auf, rechtlich und
politisch Verantwortung für die US-Drohnenangriffe im Jemen zu
übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Das ECCHR
unterstützt gemeinsam mit Reprieve die Kläger und ihre Rechtsanwälte.
Beide Organisationen arbeiten seit mehr als Jahren zu Klagen gegen
US-Drohnenangriffe weltweit.
Andreas Schüller steht für Interviews zur Verfügung und wird ab
dem 13. März 2019 in Münster sein.
Auf unserer Website finden Sie eine Fallbeschreibung mit
Informationen zu den Klägern sowie eine Übersicht zum rechtlichen
Hintergrund der Klage.
Gerne stellen wir Ihnen auch rechtefreies Videomaterial mit
O-Tönen des Klägers Faisal bin Ali Jaber zur Verfügung.
Pressekontakt:
ECCHR, Anabel Bermejo
Tel.: +49 (0)30 6981 9797 / +49 (0)172 587 00 87
E-Mail: bermejo@ecchr.eu
Original-Content von: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), übermittelt durch news aktuell
Wann: 14. März 2019 um 09:30 Uhr
Wo: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Sitzungssaal I
Aegidiikirchplatz. 5, 48143 Münster
Wer: Sönke Hilbrans, Rechtsanwalt, vertritt die Familie Bin Ali Jaber
vor Gericht
Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und
rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and
Human Rights (ECCHR)
Tayyiba Bajwa, Referentin bei Reprieve (Großbritannien)
Der Fall "Bin Ali Jaber gegen Deutschland" zur Verantwortung
Deutschlands bei US-Drohnenangriffen geht in die nächste Instanz: Am
14. März 2019 findet dazu in Münster die Berufungsverhandlung vor dem
Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen statt. Die
Familie Bin Ali Jaber verlor im August 2012 im Jemen zwei Angehörige
bei einem US-Drohnenangriff, der über den US-Militärstützpunkt
Ramstein in Rheinland-Pfalz gesteuert wurde.
Bisher weist die Bundesregierung jede Verantwortung für den Tod
von Zivilisten im US-Drohnenkrieg zurück. Faisal bin Ali Jaber und
zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen im Oktober 2014 Klage
gegen die Bundesregierung, vertreten durch das
Verteidigungsministerium, eingereicht.
Die drei Jemeniten fordern Deutschland auf, rechtlich und
politisch Verantwortung für die US-Drohnenangriffe im Jemen zu
übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Das ECCHR
unterstützt gemeinsam mit Reprieve die Kläger und ihre Rechtsanwälte.
Beide Organisationen arbeiten seit mehr als Jahren zu Klagen gegen
US-Drohnenangriffe weltweit.
Andreas Schüller steht für Interviews zur Verfügung und wird ab
dem 13. März 2019 in Münster sein.
Auf unserer Website finden Sie eine Fallbeschreibung mit
Informationen zu den Klägern sowie eine Übersicht zum rechtlichen
Hintergrund der Klage.
Gerne stellen wir Ihnen auch rechtefreies Videomaterial mit
O-Tönen des Klägers Faisal bin Ali Jaber zur Verfügung.
Pressekontakt:
ECCHR, Anabel Bermejo
Tel.: +49 (0)30 6981 9797 / +49 (0)172 587 00 87
E-Mail: bermejo@ecchr.eu
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Schlagwörter
Militär , Krieg , Berufungsverhandlung , Governance , Bin Ali Jaber gegen Deutschland , Drohnenangriff , Terrorismus , Rechtsprechung , USA , Justiz , Politik ,
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