11.10.2019 10:30 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Stegemann/von Abercron: Vorschläge der EU-Kommission zur Ostseefischerei bedenklich
Berlin (ots) - EU-Fischereiminister beraten über Fangmengen
Am 14. Oktober beraten die Fischereiminister der
EU-Mitgliedstaaten in Brüssel über die künftigen Fangmöglichkeiten in
der Ostsee. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung
und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann,
und der zuständige Berichterstatter Michael von Abercron:
Albert Stegemann: "Die Empfehlungen der Europäischen Kommission zu
den künftigen Fischereimöglichkeiten in der Ostsee betrachten wir mit
Sorge. Sie sehen nämlich drastische Kürzungen der Fangmengen bei den
wichtigsten Beständen vor - bei westlichem Dorsch um 68 Prozent und
bei westlichem Hering um 71 Prozent. In der östlichen Ostsee darf
Dorsch überhaupt nicht mehr gezielt befischt werden. Auch in Zukunft
werden die Fangmöglichkeiten - selbst nach einer Erholung der
Bestände - voraussichtlich als Folge des Klimawandels unterhalb des
bisherigen Niveaus bleiben.
Unter diesen Bedingungen kann die organisierte Fischerei in der
Ostsee nicht überleben. Die Küstenfischerei ist aber sowohl
wirtschaftlich als auch kulturell unverzichtbarer Bestandteil der
deutschen Ostseeküste. Für die notwendigen Strukturanpassungen wollen
wir den Betrieben daher die erforderliche politische Rückendeckung
geben. Dafür brauchen wir aber die richtigen Signale aus Brüssel."
Michael von Abercron: "Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich
in Brüssel dafür einsetzt, dass die erforderlichen EU-rechtlichen
Voraussetzungen für unvermeidliche Strukturanpassungshilfen
geschaffen werden. Um zu überleben, ist eine Verringerung der
Flottenkapazität unausweichlich. Diese gilt es politisch zu begleiten
und mit einem Abwrackprogramm sozialverträglich zu flankieren. Dazu
bedarf es kurzfristig der Schaffung einer entsprechenden
Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene. Darüber hinaus brauchen wir
Änderungen des nationalen Regelwerks, um die Flexibilisierung der
Kapazitäts- und Quotenübertragung zu ermöglichen.
Dramatische Auswirkungen auf die deutsche Ostseeküste drohen
zusätzlich durch die Empfehlungen der EU-Kommission in Bezug auf die
Freizeitfischerei: Künftig soll das Angeln von westlichen Dorschen
auf zwei Exemplare pro Tag begrenzt werden (Baglimit). Damit würde
den touristischen Angelbetrieben an der deutschen Ostseeküste die
Existenzgrundlage entzogen. Der regionalen Wirtschaft auch in
strukturschwachen Gebieten würde dadurch erheblich geschadet. Diese
Empfehlungen der EU-Kommission entbehren jeder wissenschaftlichen
Grundlage, denn selbst nach Prognose des Thünen-Instituts wird diese
Maßnahme nicht zur Erholung des Bestandes beitragen. Eine Absenkung
des Tagesfanglimits gilt es daher unter allen Umständen zu
verhindern."
Hintergrund:
Am 14. Oktober 2019 soll im EU-Ministerrat für Landwirtschaft und
Fischerei eine Einigung über die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs)
und Quoten für die zehn wichtigsten kommerziell befischten Bestände
in diesem Meeresbecken erzielt werden.
Das Thünen-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Ländliche
Räume, Wald und Fischerei mit Sitz in Braunschweig.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Am 14. Oktober beraten die Fischereiminister der
EU-Mitgliedstaaten in Brüssel über die künftigen Fangmöglichkeiten in
der Ostsee. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung
und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann,
und der zuständige Berichterstatter Michael von Abercron:
Albert Stegemann: "Die Empfehlungen der Europäischen Kommission zu
den künftigen Fischereimöglichkeiten in der Ostsee betrachten wir mit
Sorge. Sie sehen nämlich drastische Kürzungen der Fangmengen bei den
wichtigsten Beständen vor - bei westlichem Dorsch um 68 Prozent und
bei westlichem Hering um 71 Prozent. In der östlichen Ostsee darf
Dorsch überhaupt nicht mehr gezielt befischt werden. Auch in Zukunft
werden die Fangmöglichkeiten - selbst nach einer Erholung der
Bestände - voraussichtlich als Folge des Klimawandels unterhalb des
bisherigen Niveaus bleiben.
Unter diesen Bedingungen kann die organisierte Fischerei in der
Ostsee nicht überleben. Die Küstenfischerei ist aber sowohl
wirtschaftlich als auch kulturell unverzichtbarer Bestandteil der
deutschen Ostseeküste. Für die notwendigen Strukturanpassungen wollen
wir den Betrieben daher die erforderliche politische Rückendeckung
geben. Dafür brauchen wir aber die richtigen Signale aus Brüssel."
Michael von Abercron: "Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich
in Brüssel dafür einsetzt, dass die erforderlichen EU-rechtlichen
Voraussetzungen für unvermeidliche Strukturanpassungshilfen
geschaffen werden. Um zu überleben, ist eine Verringerung der
Flottenkapazität unausweichlich. Diese gilt es politisch zu begleiten
und mit einem Abwrackprogramm sozialverträglich zu flankieren. Dazu
bedarf es kurzfristig der Schaffung einer entsprechenden
Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene. Darüber hinaus brauchen wir
Änderungen des nationalen Regelwerks, um die Flexibilisierung der
Kapazitäts- und Quotenübertragung zu ermöglichen.
Dramatische Auswirkungen auf die deutsche Ostseeküste drohen
zusätzlich durch die Empfehlungen der EU-Kommission in Bezug auf die
Freizeitfischerei: Künftig soll das Angeln von westlichen Dorschen
auf zwei Exemplare pro Tag begrenzt werden (Baglimit). Damit würde
den touristischen Angelbetrieben an der deutschen Ostseeküste die
Existenzgrundlage entzogen. Der regionalen Wirtschaft auch in
strukturschwachen Gebieten würde dadurch erheblich geschadet. Diese
Empfehlungen der EU-Kommission entbehren jeder wissenschaftlichen
Grundlage, denn selbst nach Prognose des Thünen-Instituts wird diese
Maßnahme nicht zur Erholung des Bestandes beitragen. Eine Absenkung
des Tagesfanglimits gilt es daher unter allen Umständen zu
verhindern."
Hintergrund:
Am 14. Oktober 2019 soll im EU-Ministerrat für Landwirtschaft und
Fischerei eine Einigung über die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs)
und Quoten für die zehn wichtigsten kommerziell befischten Bestände
in diesem Meeresbecken erzielt werden.
Das Thünen-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Ländliche
Räume, Wald und Fischerei mit Sitz in Braunschweig.
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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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