06.06.2019 15:59 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Schipanski/Biadacz: Meilenstein für IT-Fachkräfte
Berlin (ots) - Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die richtigen
Rahmenbedingungen
Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag abschließend über
das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Hierzu erklären der
digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter in
der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Marc Biadacz:
Tankred Schipanski: "Um Deutschlands globale Wettbewerbsfähigkeit
- insbesondere mit Blick auf den digitalen Wandel - nicht zu
gefährden, muss der Fachkräftemangel in der IT-Branche spürbar und
zeitnah verringert werden. Es ist deshalb wichtig und absolut
richtig, dass im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein extra Passus
aufgenommen wurde, der ausländischen IT-Fachkräften unter besonderen
Rahmenbedingungen den Arbeitsmarktzugang eröffnet. Damit haben wir
einen Meilenstein erreicht, um dem Fachkräftemangel in der IT-Branche
zu begegnen. Dies ist zentral für die Stärkung der deutschen
Wirtschaft insgesamt, im Besonderen aber auch für Startups und junge
innovative Gründungen. Uns Digitalpolitikern war dabei wichtig,
möglichst praxisnahe Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von
IT-Fachkräften zu schaffen."
Marc Biadacz: "IT-Fachkräfte erwerben ihre Qualifikationen häufig
nicht im Rahmen einer formalen Ausbildung oder eines Studiums,
sondern erlernen ihre Fähigkeiten in der Praxis. Ein formaler
Abschluss darf deshalb keine Zugangsvoraussetzung sein. Viele
IT-Fachkräfte sind zudem Autodidakten, die sich das Programmieren
selbst beibringen. Beides wird nun im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
berücksichtigt: IT-Fachkräfte dürfen in Deutschland arbeiten, wenn
sie drei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten
sieben Jahre und ein im Arbeitsvertrag vereinbartes monatliches
Einkommen von mindestens 4.020 Euro - dynamisch angepasst an die
jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung - nachweisen können. Im Gesetz ist auch geregelt,
dass bei IT-Fachkräften im Einzelfall auf den Nachweis von deutschen
Sprachkenntnissen verzichtet werden kann. Damit wird berücksichtigt,
dass in vielen Unternehmen der IT-Branche internationale Teams tätig
sind, deren Arbeitssprache Englisch ist."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Rahmenbedingungen
Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag abschließend über
das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Hierzu erklären der
digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter in
der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Marc Biadacz:
Tankred Schipanski: "Um Deutschlands globale Wettbewerbsfähigkeit
- insbesondere mit Blick auf den digitalen Wandel - nicht zu
gefährden, muss der Fachkräftemangel in der IT-Branche spürbar und
zeitnah verringert werden. Es ist deshalb wichtig und absolut
richtig, dass im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein extra Passus
aufgenommen wurde, der ausländischen IT-Fachkräften unter besonderen
Rahmenbedingungen den Arbeitsmarktzugang eröffnet. Damit haben wir
einen Meilenstein erreicht, um dem Fachkräftemangel in der IT-Branche
zu begegnen. Dies ist zentral für die Stärkung der deutschen
Wirtschaft insgesamt, im Besonderen aber auch für Startups und junge
innovative Gründungen. Uns Digitalpolitikern war dabei wichtig,
möglichst praxisnahe Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von
IT-Fachkräften zu schaffen."
Marc Biadacz: "IT-Fachkräfte erwerben ihre Qualifikationen häufig
nicht im Rahmen einer formalen Ausbildung oder eines Studiums,
sondern erlernen ihre Fähigkeiten in der Praxis. Ein formaler
Abschluss darf deshalb keine Zugangsvoraussetzung sein. Viele
IT-Fachkräfte sind zudem Autodidakten, die sich das Programmieren
selbst beibringen. Beides wird nun im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
berücksichtigt: IT-Fachkräfte dürfen in Deutschland arbeiten, wenn
sie drei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten
sieben Jahre und ein im Arbeitsvertrag vereinbartes monatliches
Einkommen von mindestens 4.020 Euro - dynamisch angepasst an die
jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung - nachweisen können. Im Gesetz ist auch geregelt,
dass bei IT-Fachkräften im Einzelfall auf den Nachweis von deutschen
Sprachkenntnissen verzichtet werden kann. Damit wird berücksichtigt,
dass in vielen Unternehmen der IT-Branche internationale Teams tätig
sind, deren Arbeitssprache Englisch ist."
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Fax: (030) 227-56660
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