20.02.2019 11:07 | BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. | Politik
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Reduzierung von Lebensmittelverlusten geht alle an - Wirtschaft, Verbraucher und Politik gefragt
Berlin (ots) - Der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt grundsätzlich die Idee einer
nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten, sieht
aber nicht nur die Akteure der Lebensmittelkette und die Verbraucher
in der Pflicht, sondern auch den Staat selbst. Dr. Marcus Girnau,
stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer erklärt: "Schon aus
wirtschaftlichem Eigeninteresse legen die Unternehmen der
Lebensmittelwirtschaft Wert auf eine hohe Effizienz und Sorgfalt bei
der Ressourcenbeschaffung und der Prozessführung. Niemand verliert
gerne Lebensmittel, in denen wertvolle Arbeitskraft und wertvolle
Rohstoffe stecken. Auf der anderen Seite stehen aber dann gesetzliche
Vorgaben, die immer mitgedacht werden müssen. Eine unangemessene
Überdehnung des Lebensmittelrechts kann die Entstehung von
Lebensmittelverlusten erheblich fördern. Aufgrund der steigenden
Sensitivität der analytischen Möglichkeiten, des weitverbreiteten
Vorkommens unerwünschter Stoffe und einer Ausweitung der
Sicherheitsmargen durch Anpassung von Höchstgehalten an die
verbesserte Analytik können durch staatliche Maßnahmen erhebliche
Lebensmittelverluste entstehen. Diese sind in der Regel auch unter
Berücksichtigung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes vermeidbar
oder zumindest reduzierbar. Ein Beispiel sind die zu kurzen
Übergangsfristen bei der Absenkung von Höchstgehalten für
Pflanzenschutzmittelrückstände. Natürlich steht außer Frage, dass an
erster Stelle immer der Gesundheitsschutz der Verbraucher steht. Die
Frage ist aber, ab wann ein Produkt wirklich vernichtet werden muss,
obwohl es nicht gesundheitsschädlich ist. Lebensmitteln, von denen
kein gesundheitliches Risiko ausgeht, sollte zumindest mit Blick auf
die Mindesthaltbarkeit der betroffenen Produkte ausreichende
Übergangsfristen gewährt werden, um eine grundlose
Lebensmittelvernichtung zu vermeiden."
Mit Blick auf das Forschungsvorhaben zu sogenannten intelligenten
Verpackungen betont Dr. Girnau, dass diese Verpackungen vor dem
Hintergrund der Lebensmittelsicherheit sinnvoll, hinsichtlich des
Ziels einer Reduzierung von Lebensmittelverlusten aber sogar
kontraproduktiv sein können: "Wir gehen davon aus, dass jede auch nur
geringfügige Abweichung von der optimalen Signalfarbe dazu führen
dürfte, dass diese Produkte vom Verbraucher gemieden und nicht mehr
abverkauft werden können. Vor diesem Hintergrund befürworten wir nach
wie vor das Mindesthaltbarkeitsdatum und erachten die stetige
Aufklärung über dessen Bedeutung beim Verbraucher, aber auch die
Sensibilisierung der Lebensmittelunternehmen in Bezug auf eine
angemessene Datumsfestlegung als sinnvoll und zielführend."
Staatliche Vorgaben in diesem Bereich lehnt der Spitzenverband der
deutschen Lebensmittelwirtschaft ab, da die abschließende
Entscheidung über die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums allein dem
jeweiligen Unternehmer als dem Rechtsverantwortlichen überlassen
bleiben muss.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
Pressekontakt:
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129,
Fax: +49 30 206143-229,
E-Mail: mgirnau@bll.de
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127,
Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: mstruck@bll.de,
Internet: www.bll.de
Twitter: https://twitter.com/BLL_de,
Facebook: www.facebook.com/BLL.de
Original-Content von: BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., übermittelt durch news aktuell
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt grundsätzlich die Idee einer
nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten, sieht
aber nicht nur die Akteure der Lebensmittelkette und die Verbraucher
in der Pflicht, sondern auch den Staat selbst. Dr. Marcus Girnau,
stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer erklärt: "Schon aus
wirtschaftlichem Eigeninteresse legen die Unternehmen der
Lebensmittelwirtschaft Wert auf eine hohe Effizienz und Sorgfalt bei
der Ressourcenbeschaffung und der Prozessführung. Niemand verliert
gerne Lebensmittel, in denen wertvolle Arbeitskraft und wertvolle
Rohstoffe stecken. Auf der anderen Seite stehen aber dann gesetzliche
Vorgaben, die immer mitgedacht werden müssen. Eine unangemessene
Überdehnung des Lebensmittelrechts kann die Entstehung von
Lebensmittelverlusten erheblich fördern. Aufgrund der steigenden
Sensitivität der analytischen Möglichkeiten, des weitverbreiteten
Vorkommens unerwünschter Stoffe und einer Ausweitung der
Sicherheitsmargen durch Anpassung von Höchstgehalten an die
verbesserte Analytik können durch staatliche Maßnahmen erhebliche
Lebensmittelverluste entstehen. Diese sind in der Regel auch unter
Berücksichtigung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes vermeidbar
oder zumindest reduzierbar. Ein Beispiel sind die zu kurzen
Übergangsfristen bei der Absenkung von Höchstgehalten für
Pflanzenschutzmittelrückstände. Natürlich steht außer Frage, dass an
erster Stelle immer der Gesundheitsschutz der Verbraucher steht. Die
Frage ist aber, ab wann ein Produkt wirklich vernichtet werden muss,
obwohl es nicht gesundheitsschädlich ist. Lebensmitteln, von denen
kein gesundheitliches Risiko ausgeht, sollte zumindest mit Blick auf
die Mindesthaltbarkeit der betroffenen Produkte ausreichende
Übergangsfristen gewährt werden, um eine grundlose
Lebensmittelvernichtung zu vermeiden."
Mit Blick auf das Forschungsvorhaben zu sogenannten intelligenten
Verpackungen betont Dr. Girnau, dass diese Verpackungen vor dem
Hintergrund der Lebensmittelsicherheit sinnvoll, hinsichtlich des
Ziels einer Reduzierung von Lebensmittelverlusten aber sogar
kontraproduktiv sein können: "Wir gehen davon aus, dass jede auch nur
geringfügige Abweichung von der optimalen Signalfarbe dazu führen
dürfte, dass diese Produkte vom Verbraucher gemieden und nicht mehr
abverkauft werden können. Vor diesem Hintergrund befürworten wir nach
wie vor das Mindesthaltbarkeitsdatum und erachten die stetige
Aufklärung über dessen Bedeutung beim Verbraucher, aber auch die
Sensibilisierung der Lebensmittelunternehmen in Bezug auf eine
angemessene Datumsfestlegung als sinnvoll und zielführend."
Staatliche Vorgaben in diesem Bereich lehnt der Spitzenverband der
deutschen Lebensmittelwirtschaft ab, da die abschließende
Entscheidung über die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums allein dem
jeweiligen Unternehmer als dem Rechtsverantwortlichen überlassen
bleiben muss.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
Pressekontakt:
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129,
Fax: +49 30 206143-229,
E-Mail: mgirnau@bll.de
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127,
Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: mstruck@bll.de,
Internet: www.bll.de
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