12.06.2019 07:00 | Paritätischer Wohlfahrtsverband | Politik
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Paritätischer appelliert an die Mitglieder der Innenministerkonferenz: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Berlin (ots) - Anlässlich der vom Bundesinnenminister geplanten
Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan fordert der
Paritätische Wohlfahrtsverband einen sofortigen Abschiebestopp in
dieses Land. Der Verband appelliert an die Mitglieder der in Kiel
tagenden Innenministerkonferenz, den Plänen nicht zuzustimmen. Nach
einer Beschlussvorlage, die im Rahmen der IMK beraten wird, sollen
Abschiebungen zukünftig nicht mehr - wie bisher in den meisten
Bundesländern der Fall - auf Straftäter, Gefährder und sog.
Identitätstäuscher beschränkt werden, sondern grundsätzlich für alle
Personengruppen, also selbst Familien und Kinder, möglich sein.
Afghanistan sei nach wie vor kein sicheres Land, mahnt der
Paritätische und fordert Bund und Länder auf, in der gegenwärtigen
Situation komplett von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen.
"Die Forderung nach einer Ausweitung der Abschiebungen steht in
fundamentalem Widerspruch zur Sicherheitslage in Afghanistan. Von
sicheren Gebieten, in die eine Rückkehr gefahrlos möglich sei, kann
keine Rede sein. Abschiebungen nach Afghanistan sind vor diesem
Hintergrund inhuman und grob fahrlässig", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband. Nach
aktuellen Berichten der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2018 mehr
zivile Opfer gezählt als je zuvor - 3.804 Zivilisten starben im
letzten Jahr, darunter 927 Kinder. Insbesondere in Kabul nahm die
Zahl von Selbstmordattentaten und Anschlägen überproportional zu.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die aktuelle Tendenz,
Abschiebungen sowie Abschiebungshaft massiv auszuweiten und fordert
Bund und Länder dazu auf, stattdessen den Vorrang milderer Mittel zu
wahren. Eine selbstbestimmte Rückkehr in Sicherheit und Würde müsse
stets den Vorrang vor staatlichen Zwangsmaßnahmen haben - dies gelte
nicht nur für Abschiebungen nach Afghanistan. Für Menschen aus
Herkunftsländern, in denen Menschenrechtsverletzungen auf der
Tagesordnung stehen, wie z.B. auch den Irak, Syrien und den Sudan,
bedürfe es einer aufenthaltsrechtlichen Perspektive und bis dahin
zumindest eines konsequenten Abschiebungsstopps.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,
Tel.030/24636-305,
e-Mail: pr@paritaet.org
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan fordert der
Paritätische Wohlfahrtsverband einen sofortigen Abschiebestopp in
dieses Land. Der Verband appelliert an die Mitglieder der in Kiel
tagenden Innenministerkonferenz, den Plänen nicht zuzustimmen. Nach
einer Beschlussvorlage, die im Rahmen der IMK beraten wird, sollen
Abschiebungen zukünftig nicht mehr - wie bisher in den meisten
Bundesländern der Fall - auf Straftäter, Gefährder und sog.
Identitätstäuscher beschränkt werden, sondern grundsätzlich für alle
Personengruppen, also selbst Familien und Kinder, möglich sein.
Afghanistan sei nach wie vor kein sicheres Land, mahnt der
Paritätische und fordert Bund und Länder auf, in der gegenwärtigen
Situation komplett von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen.
"Die Forderung nach einer Ausweitung der Abschiebungen steht in
fundamentalem Widerspruch zur Sicherheitslage in Afghanistan. Von
sicheren Gebieten, in die eine Rückkehr gefahrlos möglich sei, kann
keine Rede sein. Abschiebungen nach Afghanistan sind vor diesem
Hintergrund inhuman und grob fahrlässig", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband. Nach
aktuellen Berichten der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2018 mehr
zivile Opfer gezählt als je zuvor - 3.804 Zivilisten starben im
letzten Jahr, darunter 927 Kinder. Insbesondere in Kabul nahm die
Zahl von Selbstmordattentaten und Anschlägen überproportional zu.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die aktuelle Tendenz,
Abschiebungen sowie Abschiebungshaft massiv auszuweiten und fordert
Bund und Länder dazu auf, stattdessen den Vorrang milderer Mittel zu
wahren. Eine selbstbestimmte Rückkehr in Sicherheit und Würde müsse
stets den Vorrang vor staatlichen Zwangsmaßnahmen haben - dies gelte
nicht nur für Abschiebungen nach Afghanistan. Für Menschen aus
Herkunftsländern, in denen Menschenrechtsverletzungen auf der
Tagesordnung stehen, wie z.B. auch den Irak, Syrien und den Sudan,
bedürfe es einer aufenthaltsrechtlichen Perspektive und bis dahin
zumindest eines konsequenten Abschiebungsstopps.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,
Tel.030/24636-305,
e-Mail: pr@paritaet.org
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