05.08.2019 07:00 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
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Neutralitätsgebot und politische Bildung: Kritische Behandlung rassistischer und rechtsextremer Positionen von Parteien ist geboten
Berlin (ots) - "Rassismus und Rechtsextremismus kritisch zu
thematisieren, ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen
Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten", erklärte das
Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung
der Publikation "Das Neutralitätsgebot in der Bildung" am 5. August.
Dies gelte auch für rassistische und rechtsextreme Positionen von
Parteien. Entscheidend sei, dass die Positionen der Parteien sachlich
zutreffend wiedergegeben würden und auch deren Behandlung sachlich
erfolge. "Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das
Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
(Art. 21 Grundgesetz) stehen einer kritischen Thematisierung solcher
Positionen von Parteien in der politischen Bildung nicht entgegen",
so das Institut.
Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger in Ministerien
und Behörden sowie an Gerichte, die mit der Frage konfrontiert
werden, welche Bedeutung dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem
Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
(Art. 21 Grundgesetz) zukommt, wenn Lehrkräfte oder Akteure der
außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen
einer Partei thematisieren.
"Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht. Sie
stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen
Bundesländern die gegen Lehrerschaft gerichtete Aktion 'Neutrale
Schule' gestartet hat", so das Institut weiter. Zudem stelle die
Partei von Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme
zur Demokratieförderung infrage und setze dabei Akteure unter Druck,
die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit
rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien
auseinandersetzen.
WEITERE INFORMATIONEN
Hendrik Cremer (2019): Das Neutralitätsgebot in der Bildung.
Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von
Parteien? Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
http://ots.de/nNvOF8
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 * Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
thematisieren, ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen
Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten", erklärte das
Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung
der Publikation "Das Neutralitätsgebot in der Bildung" am 5. August.
Dies gelte auch für rassistische und rechtsextreme Positionen von
Parteien. Entscheidend sei, dass die Positionen der Parteien sachlich
zutreffend wiedergegeben würden und auch deren Behandlung sachlich
erfolge. "Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das
Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
(Art. 21 Grundgesetz) stehen einer kritischen Thematisierung solcher
Positionen von Parteien in der politischen Bildung nicht entgegen",
so das Institut.
Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger in Ministerien
und Behörden sowie an Gerichte, die mit der Frage konfrontiert
werden, welche Bedeutung dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem
Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
(Art. 21 Grundgesetz) zukommt, wenn Lehrkräfte oder Akteure der
außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen
einer Partei thematisieren.
"Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht. Sie
stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen
Bundesländern die gegen Lehrerschaft gerichtete Aktion 'Neutrale
Schule' gestartet hat", so das Institut weiter. Zudem stelle die
Partei von Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme
zur Demokratieförderung infrage und setze dabei Akteure unter Druck,
die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit
rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien
auseinandersetzen.
WEITERE INFORMATIONEN
Hendrik Cremer (2019): Das Neutralitätsgebot in der Bildung.
Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von
Parteien? Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
http://ots.de/nNvOF8
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 * Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
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Schlagwörter
Rassismus , Rechtsextremismus , Neutralitätsgebot , Grundgesetz , Gesetze , Bildung , Menschenrechte , Soziales , Wissen / Bildung , Politik ,
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