12.07.2019 10:24 | Internationaler Bund | Politik
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"Nationale Weiterbildungsstrategie kann ein großer Schritt für die Gewinnung von Fachkräften sein" / IB vermisst Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses
Frankfurt am Main (ots) - Der IB begrüßt, dass die Partner der
"Nationalen Weiterbildungsstrategie" ihr bereits lange erwartetes
Strategiepapier vorgelegt haben.
Mit der Ankündigung, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in
der öffentlich geförderten Weiterbildung überprüfen zu wollen, trägt
der im Juni vorgestellte Entwurf einer seit Jahren erhobenen
Forderung des IB Rechnung. "Aktuell wird in diesem Bereich oft nur
ein Mindestlohn refinanziert. Das muss sich dringend ändern", sagt
die IB-Präsidentin Petra Merkel. "Schon im Koalitionsvertrag hatten
die Regierungsparteien die Bedeutung der Weiterbildung für die
Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland unterstrichen. Dazu
passt es nicht, dass die meist hochqualifizierten Mitarbeiter*innen
in diesem Bereich gerade einmal mit dem Mindestlohn abgespeist
werden." Hier müsse dringend ein Umdenken stattfinden, so Merkel.
Wichtig ist nach Ansicht des IB auch, dass in der
Weiterbildungsstrategie ausdrücklich von der Anerkennung informell
und nonformal erworbener Kompetenzen von Arbeitnehmenden die Rede
ist. "Wir sind sehr gespannt darauf, welche konkreten Maßnahmen
dieser Ankündigung folgen werden", sagt Petra Merkel. "Wir haben
schon wiederholt darauf hingewiesen, dass wir vor allem eine Stärkung
der berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen und der formalen
Anerkennung von Berufserfahrungen beispielsweise geflüchteter
Menschen für besonders wichtig halten. Das wäre jedenfalls ein großer
Schritt hin zur Gewinnung von neuen Fachkräften, die auf dem
deutschen Arbeitsmarkt händeringend gesucht werden."
Nicht erwähnt wird in dem Strategiepapier ein möglicher
Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses. Den hatte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lediglich bei der Vorstellung des
Strategiepapiers erwähnt. Ohne einen solchen individuellen
Rechtsanspruch wäre eine Nationale Weiterbildungsstrategie nur halb
so viel wert. Daher hofft der IB, dass sich der Arbeitsminister mit
dieser Forderung durchsetzen kann. Sie ist nach Ansicht des
Internationalen Bundes essentiell für das Erreichen des Hauptziels,
aus den Beschäftigten von heute auch die Beschäftigten von morgen
machen zu können.
Pressekontakt:
Internationaler Bund
Dirk Altbürger (Pressesprecher)
Tel. 0171 5124323
dirk.altbuerger@ib.de
www.ib.de
Original-Content von: Internationaler Bund, übermittelt durch news aktuell
"Nationalen Weiterbildungsstrategie" ihr bereits lange erwartetes
Strategiepapier vorgelegt haben.
Mit der Ankündigung, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in
der öffentlich geförderten Weiterbildung überprüfen zu wollen, trägt
der im Juni vorgestellte Entwurf einer seit Jahren erhobenen
Forderung des IB Rechnung. "Aktuell wird in diesem Bereich oft nur
ein Mindestlohn refinanziert. Das muss sich dringend ändern", sagt
die IB-Präsidentin Petra Merkel. "Schon im Koalitionsvertrag hatten
die Regierungsparteien die Bedeutung der Weiterbildung für die
Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland unterstrichen. Dazu
passt es nicht, dass die meist hochqualifizierten Mitarbeiter*innen
in diesem Bereich gerade einmal mit dem Mindestlohn abgespeist
werden." Hier müsse dringend ein Umdenken stattfinden, so Merkel.
Wichtig ist nach Ansicht des IB auch, dass in der
Weiterbildungsstrategie ausdrücklich von der Anerkennung informell
und nonformal erworbener Kompetenzen von Arbeitnehmenden die Rede
ist. "Wir sind sehr gespannt darauf, welche konkreten Maßnahmen
dieser Ankündigung folgen werden", sagt Petra Merkel. "Wir haben
schon wiederholt darauf hingewiesen, dass wir vor allem eine Stärkung
der berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen und der formalen
Anerkennung von Berufserfahrungen beispielsweise geflüchteter
Menschen für besonders wichtig halten. Das wäre jedenfalls ein großer
Schritt hin zur Gewinnung von neuen Fachkräften, die auf dem
deutschen Arbeitsmarkt händeringend gesucht werden."
Nicht erwähnt wird in dem Strategiepapier ein möglicher
Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses. Den hatte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lediglich bei der Vorstellung des
Strategiepapiers erwähnt. Ohne einen solchen individuellen
Rechtsanspruch wäre eine Nationale Weiterbildungsstrategie nur halb
so viel wert. Daher hofft der IB, dass sich der Arbeitsminister mit
dieser Forderung durchsetzen kann. Sie ist nach Ansicht des
Internationalen Bundes essentiell für das Erreichen des Hauptziels,
aus den Beschäftigten von heute auch die Beschäftigten von morgen
machen zu können.
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