18.10.2019 12:36 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Motschmann: Großer Erfolg für den Denkmalschutz bei Grundsteuer
Berlin (ots) - Denkmäler werden weiterhin ermäßigt besteuert
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf
zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) beschlossen. Darin ist ein
Abschlag für Denkmäler enthalten, damit der Denkmalschutz weiterhin
im Grundsteuerrecht gewürdigt wird. Dazu erklärt die kultur- und
medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Motschmann:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass es
weiterhin eine Sonderregelung für das Denkmaleigentum bei der
Grundsteuer gibt. Im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers war,
anders als bisher, kein Abschlag für Denkmäler bei der Bewertung für
die Grundsteuererhebung vorgesehen.
Historische Baudenkmäler und gerade auch die kleinen Denkmäler
tragen zur kulturellen Vielfalt bei, nicht zuletzt in den ländlichen
Regionen. Von den rund 750.000 Baudenkmälern in Deutschland befindet
sich die große Mehrzahl in privater Hand. Die meisten Eigentümer sind
keine Schlossherren, sondern besitzen kleine Gebäude, z. B.
Fachwerkhäuser, die in der Unterhaltung und Pflege gleichwohl sehr
aufwändig sind.
Durch einen Abschlag bei der Steuermesszahl in Höhe von zehn
Prozent werden diese besonderen Belastungen des Denkmaleigentums nun
wieder berücksichtigt. Damit wird den besonderen Belangen der
Eigentümer von Baudenkmälern unbürokratisch und sehr wirkungsvoll
Rechnung getragen, ohne dabei in die Bewertung der wirtschaftlichen
Einheiten für Zwecke der Grundsteuer einzugreifen. Ein großer
kulturpolitischer Erfolg!"
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf
zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) beschlossen. Darin ist ein
Abschlag für Denkmäler enthalten, damit der Denkmalschutz weiterhin
im Grundsteuerrecht gewürdigt wird. Dazu erklärt die kultur- und
medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Motschmann:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass es
weiterhin eine Sonderregelung für das Denkmaleigentum bei der
Grundsteuer gibt. Im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers war,
anders als bisher, kein Abschlag für Denkmäler bei der Bewertung für
die Grundsteuererhebung vorgesehen.
Historische Baudenkmäler und gerade auch die kleinen Denkmäler
tragen zur kulturellen Vielfalt bei, nicht zuletzt in den ländlichen
Regionen. Von den rund 750.000 Baudenkmälern in Deutschland befindet
sich die große Mehrzahl in privater Hand. Die meisten Eigentümer sind
keine Schlossherren, sondern besitzen kleine Gebäude, z. B.
Fachwerkhäuser, die in der Unterhaltung und Pflege gleichwohl sehr
aufwändig sind.
Durch einen Abschlag bei der Steuermesszahl in Höhe von zehn
Prozent werden diese besonderen Belastungen des Denkmaleigentums nun
wieder berücksichtigt. Damit wird den besonderen Belangen der
Eigentümer von Baudenkmälern unbürokratisch und sehr wirkungsvoll
Rechnung getragen, ohne dabei in die Bewertung der wirtschaftlichen
Einheiten für Zwecke der Grundsteuer einzugreifen. Ein großer
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