24.01.2020 10:36 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Luczak/Steineke: Verbraucher schützen - Inkassogebühren für Kleinforderungen senken
Berlin (ots) - Union legt Vorschlag für Gebührenregelung vor
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im vergangenen Jahr den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
vorgelegt. Der Entwurf sieht dabei unter anderem eine Absenkung der
Inkassogebühren für Verbraucher vor. Dazu erklären der rechts- und
verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr.
Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
Luczak: "Verbraucher müssen vor zu hohen Inkassoforderungen geschützt werden. In
der Vergangenheit ist es immer wieder - insbesondere bei kleineren
Forderungsbeträgen - zu sehr hohen Inkassokosten gekommen. Hier will die Union
die Verbraucher zukünftig besser schützen und dieses Missverhältnis zwischen
Höhe der Forderung und Inkassogebühren beseitigen.
Insbesondere für Kleinforderungen gehen uns die neuen Regelungen allerdings noch
nicht weit genug. Wir setzen uns daher für die Einführung einer neuen Stufe für
Kleinstforderungen von bis zu 40 Euro im Vergütungsverzeichnis ein. Damit würden
die möglichen Gebühren bei Forderungen von bis zu 40 Euro für die Verbraucher
noch einmal deutlich sinken. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten für die
Inkassounternehmen in einem angemessenen Rahmen zu halten, ist der bisher vom
BMJV vorgesehene Gebührensatz noch einmal zu überprüfen.
Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass auch die Inkassovergütung für die
erste Mahnung deutlich reduziert wird, wenn der Schuldner im Rahmen einer
bestimmten Frist seiner Zahlungspflicht nachkommt. Damit würden die
Verbraucherinnen und Verbraucher noch eine weitere Chance bekommen, ihre
Forderungen ohne erhebliche Mehrkosten zu begleichen."
Steineke: "Der Entwurf der Bundesjustizministerin greift aus unserer Sicht
drängende Probleme wie den Identitätsdiebstahl oder das Fehlen einer
Gebührenregelung für kleine Forderungen überhaupt nicht auf.
Wir wollen hierbei sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch
gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit für seriöse
Inkassodienstleister herstellen. Wir müssen auch zwingend über eine deutlich
stärkere Zentralisierung der Aufsicht nachdenken, dort reicht der Entwurf aus
unserer Sicht nicht aus."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4501277
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im vergangenen Jahr den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
vorgelegt. Der Entwurf sieht dabei unter anderem eine Absenkung der
Inkassogebühren für Verbraucher vor. Dazu erklären der rechts- und
verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr.
Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
Luczak: "Verbraucher müssen vor zu hohen Inkassoforderungen geschützt werden. In
der Vergangenheit ist es immer wieder - insbesondere bei kleineren
Forderungsbeträgen - zu sehr hohen Inkassokosten gekommen. Hier will die Union
die Verbraucher zukünftig besser schützen und dieses Missverhältnis zwischen
Höhe der Forderung und Inkassogebühren beseitigen.
Insbesondere für Kleinforderungen gehen uns die neuen Regelungen allerdings noch
nicht weit genug. Wir setzen uns daher für die Einführung einer neuen Stufe für
Kleinstforderungen von bis zu 40 Euro im Vergütungsverzeichnis ein. Damit würden
die möglichen Gebühren bei Forderungen von bis zu 40 Euro für die Verbraucher
noch einmal deutlich sinken. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten für die
Inkassounternehmen in einem angemessenen Rahmen zu halten, ist der bisher vom
BMJV vorgesehene Gebührensatz noch einmal zu überprüfen.
Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass auch die Inkassovergütung für die
erste Mahnung deutlich reduziert wird, wenn der Schuldner im Rahmen einer
bestimmten Frist seiner Zahlungspflicht nachkommt. Damit würden die
Verbraucherinnen und Verbraucher noch eine weitere Chance bekommen, ihre
Forderungen ohne erhebliche Mehrkosten zu begleichen."
Steineke: "Der Entwurf der Bundesjustizministerin greift aus unserer Sicht
drängende Probleme wie den Identitätsdiebstahl oder das Fehlen einer
Gebührenregelung für kleine Forderungen überhaupt nicht auf.
Wir wollen hierbei sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch
gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit für seriöse
Inkassodienstleister herstellen. Wir müssen auch zwingend über eine deutlich
stärkere Zentralisierung der Aufsicht nachdenken, dort reicht der Entwurf aus
unserer Sicht nicht aus."
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