06.08.2019 15:32 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Lehrieder/Tillmann: Entlastung für Reiseveranstalter in Sicht
Berlin (ots) - Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Rechtssicherheit schaffen
Nach einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung des
Bundesfinanzhofs sollen die Kosten, die Reiseveranstaltern für den
Einkauf von Hotelzimmern entstehen, nicht der gewerbesteuerlichen
Hinzurechnung unterliegen. Hierzu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Tourismus, Paul Lehrieder, und die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Antje Tillmann:
Paul Lehrieder: "Die Tourismuspolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen sich durch die Entscheidung des
Bundesfinanzhofs in ihrer Auffassung bestätigt. Mit einer
entsprechenden Klarstellung sollte das Bundesfinanzministerium
baldmöglichst Rechtssicherheit für Reiseveranstalter schaffen. Die
gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmereinkäufen durch
Reiseveranstalter war vom Gesetzgeber nie beabsichtigt."
Antje Tillmann: "Die Finanzpolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen die Entscheidung des
Bundesfinanzhofs. Hierdurch wird ein jahrelang anhaltender
Rechtsstreit zwischen betroffenen Reiseveranstaltern und der
Finanzverwaltung beseitigt. Mit einer entsprechenden Klarstellung
sollte das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den Ländern
baldmöglichst Rechtssicherheit für die Reiseveranstalter schaffen.
Inwieweit auch der Gesetzgeber für weitere Rechtssicherheit sorgen
muss, um die Grundsätze des Bundesfinanzhofs umzusetzen, bleibt aber
abzuwarten. Hiermit können wir uns erst befassen, wenn das Urteil mit
Begründung vorliegt."
Hintergrund:
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 unterliegen Miet- und
Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, im Ergebnis zu
12,5 Prozent der Gewerbesteuer. Nach Auffassung des
Bundesfinanzministeriums und der Finanzbehörden der Länder erfüllen
dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die
Voraussetzungen für die Hinzurechnung.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Rechtssicherheit schaffen
Nach einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung des
Bundesfinanzhofs sollen die Kosten, die Reiseveranstaltern für den
Einkauf von Hotelzimmern entstehen, nicht der gewerbesteuerlichen
Hinzurechnung unterliegen. Hierzu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Tourismus, Paul Lehrieder, und die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Antje Tillmann:
Paul Lehrieder: "Die Tourismuspolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen sich durch die Entscheidung des
Bundesfinanzhofs in ihrer Auffassung bestätigt. Mit einer
entsprechenden Klarstellung sollte das Bundesfinanzministerium
baldmöglichst Rechtssicherheit für Reiseveranstalter schaffen. Die
gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmereinkäufen durch
Reiseveranstalter war vom Gesetzgeber nie beabsichtigt."
Antje Tillmann: "Die Finanzpolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen die Entscheidung des
Bundesfinanzhofs. Hierdurch wird ein jahrelang anhaltender
Rechtsstreit zwischen betroffenen Reiseveranstaltern und der
Finanzverwaltung beseitigt. Mit einer entsprechenden Klarstellung
sollte das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den Ländern
baldmöglichst Rechtssicherheit für die Reiseveranstalter schaffen.
Inwieweit auch der Gesetzgeber für weitere Rechtssicherheit sorgen
muss, um die Grundsätze des Bundesfinanzhofs umzusetzen, bleibt aber
abzuwarten. Hiermit können wir uns erst befassen, wenn das Urteil mit
Begründung vorliegt."
Hintergrund:
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 unterliegen Miet- und
Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, im Ergebnis zu
12,5 Prozent der Gewerbesteuer. Nach Auffassung des
Bundesfinanzministeriums und der Finanzbehörden der Länder erfüllen
dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die
Voraussetzungen für die Hinzurechnung.
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Schlagwörter
Unternehmen , Innenpolitik , Antje Tillmann , Paul Lehrieder , Wirtschaftsrecht , Steuern , Tourismus , Partei , Tourismus / Urlaub , Politik , Wirtschaft ,
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