13.06.2019 13:04 | Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. | Politik
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"Kluge Entscheidung wird Realität gerecht und ist auch Auftrag: Wollen lieber heute als morgen aus dem Kükentöten aussteigen"
Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden,
dass das Töten männlicher Eintagsküken tierschutzrechtlich
übergangsweise noch zulässig ist. Das Gericht hat das Vorliegen eines
"vernünftigen Grundes" für das Töten der männlichen Küken und damit
die Vereinbarkeit mit dem deutschen Tierschutzgesetz bejaht, bis
praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorliegen.
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke zu der heutigen Entscheidung:
"Wir begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht die
vorinstanzlichen Entscheidungen und die Auffassung der
Bundesregierung bestätigt hat. Es ist eine kluge Entscheidung, die
der Realität gerecht wird und der Wissenschaft Zeit gibt, die
Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei erfolgreich zum Abschluss
zu bringen. Wir sehen uns durch die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wir
verstehen die Entscheidung aber auch als klaren Auftrag an alle
Beteiligten, intensiv daran zu arbeiten, praxistaugliche Alternativen
der In-ovo-Geschlechtsbestimmung zum Erfolg zu führen. Unser
ausdrückliches Bekenntnis gilt: Wir wollen lieber heute als morgen
aus dem Kükentöten aussteigen. Ohne praxistaugliche Alternativen geht
das aber nicht. Es muss alles daran gesetzt werden, dass möglichst
bald eine entsprechende Technik flächendeckend für alle Brütereien in
Deutschland zur Verfügung steht.
Mit dieser letztinstanzlichen Entscheidung ist endlich
Rechtssicherheit für die Legehennen-Brütereien in Deutschland
geschaffen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass damit die Zukunft der
Brütereien in Deutschland gesichert ist."
Zum Hintergrund:
Damit ein Verfahren als praxistauglich für die Gesamtheit der
deutschen Brütereien anerkannt werden kann, muss es aus Sicht der
Wirtschaft folgende Bedingungen erfüllen:
- flächendeckende tatsächliche Verfügbarkeit der Technik
(Sortiermaschinen) für alle Brütereien bundesweit
- ausreichende Geschwindigkeit mit einer erforderlichen
Sortierkapazität von etwa 100.000 Eiern am Tag
- Genauigkeit von mindestens 95 Prozent bei der Bestimmung des
Geschlechts
- allenfalls geringfügig verminderte Schlupfrate der weiblichen
Eier
Diese Voraussetzungen sind bei keinem der heute bekannten
Analyseverfahren zur In-ovo-Geschlechtsbestimmung vollständig
gegeben. Einen methodischen Ansatz bei der wissenschaftlichen
Forschung zu Alternativen zum Kükentöten favorisiert die
Geflügelwirtschaft grundsätzlich nicht. Allerdings teilen wir die
Sichtweise des Deutschen Tierschutzbundes, wonach die Identifizierung
des Geschlechts zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen sollte.
Die deutschen Legehennenhalter versorgen Deutschland mit einem
Bestand von rund 47 Millionen Legehennen pro Jahr mit rund 14
Milliarden Konsumeiern. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 235 Eiern
liegt der Selbstversorgungsgrad schon heute bei unter 69 Prozent.
Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de
Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
dass das Töten männlicher Eintagsküken tierschutzrechtlich
übergangsweise noch zulässig ist. Das Gericht hat das Vorliegen eines
"vernünftigen Grundes" für das Töten der männlichen Küken und damit
die Vereinbarkeit mit dem deutschen Tierschutzgesetz bejaht, bis
praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorliegen.
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke zu der heutigen Entscheidung:
"Wir begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht die
vorinstanzlichen Entscheidungen und die Auffassung der
Bundesregierung bestätigt hat. Es ist eine kluge Entscheidung, die
der Realität gerecht wird und der Wissenschaft Zeit gibt, die
Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei erfolgreich zum Abschluss
zu bringen. Wir sehen uns durch die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wir
verstehen die Entscheidung aber auch als klaren Auftrag an alle
Beteiligten, intensiv daran zu arbeiten, praxistaugliche Alternativen
der In-ovo-Geschlechtsbestimmung zum Erfolg zu führen. Unser
ausdrückliches Bekenntnis gilt: Wir wollen lieber heute als morgen
aus dem Kükentöten aussteigen. Ohne praxistaugliche Alternativen geht
das aber nicht. Es muss alles daran gesetzt werden, dass möglichst
bald eine entsprechende Technik flächendeckend für alle Brütereien in
Deutschland zur Verfügung steht.
Mit dieser letztinstanzlichen Entscheidung ist endlich
Rechtssicherheit für die Legehennen-Brütereien in Deutschland
geschaffen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass damit die Zukunft der
Brütereien in Deutschland gesichert ist."
Zum Hintergrund:
Damit ein Verfahren als praxistauglich für die Gesamtheit der
deutschen Brütereien anerkannt werden kann, muss es aus Sicht der
Wirtschaft folgende Bedingungen erfüllen:
- flächendeckende tatsächliche Verfügbarkeit der Technik
(Sortiermaschinen) für alle Brütereien bundesweit
- ausreichende Geschwindigkeit mit einer erforderlichen
Sortierkapazität von etwa 100.000 Eiern am Tag
- Genauigkeit von mindestens 95 Prozent bei der Bestimmung des
Geschlechts
- allenfalls geringfügig verminderte Schlupfrate der weiblichen
Eier
Diese Voraussetzungen sind bei keinem der heute bekannten
Analyseverfahren zur In-ovo-Geschlechtsbestimmung vollständig
gegeben. Einen methodischen Ansatz bei der wissenschaftlichen
Forschung zu Alternativen zum Kükentöten favorisiert die
Geflügelwirtschaft grundsätzlich nicht. Allerdings teilen wir die
Sichtweise des Deutschen Tierschutzbundes, wonach die Identifizierung
des Geschlechts zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen sollte.
Die deutschen Legehennenhalter versorgen Deutschland mit einem
Bestand von rund 47 Millionen Legehennen pro Jahr mit rund 14
Milliarden Konsumeiern. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 235 Eiern
liegt der Selbstversorgungsgrad schon heute bei unter 69 Prozent.
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ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Christiane von Alemann
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Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
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Schlagwörter
Governance , Tiere , Küken , Verbände , Tierhaltung , Rechtsprechung , Agrar , Lebensmittel , Politik , Wirtschaft ,
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