14.06.2024 12:46 | Industrieverband Agrar e.V. (IVA) | Politik
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Glyphosat: Rechtssicherheit statt nationale Sonderwege / IVA kommentiert Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesrat
Frankfurt/Main (ots) -
Der Bundesrat hat heute einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Schon 2020 war Österreich mit dem Versuch, Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zu verbieten, gescheitert.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), der die Interessen der Pflanzenschutzmittel-Produzenten in Deutschland vertritt, begrüßt den Beschluss und mahnt gleichzeitig vor weiteren nationalen Sonderwegen im Pflanzenschutz. Die Sicherheit und Unbedenklich des Wirkstoffs wurde von Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder bestätigt. Sachgemäß angewendet, leistet Glyphosat einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, hilft bei einer schonenden Bodenbearbeitung und beugt so Erosion vor.
IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer: "Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit. Gleichzeitig hat sich abermals gezeigt, dass nationale Sonderwege im Pflanzenschutz der falsche Weg sind. Die europäische Harmonisierung im Pflanzenschutz und der Vorrang des europäischen Rechts sind ein hohes Gut. Entscheidungen über Genehmigungen und Zulassungen müssen zukünftig wieder auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden und nicht nach vermeintlichen Opportunitäten der Tagespolitik."
Damit die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung rechtzeitig in Kraft treten und Rechtssicherheit schaffen kann, wird eine offizielle Verkündigung spätestens bis zum 30. Juni 2024 benötigt.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der Hersteller von Betriebsmitteln für einen nachhaltigen Pflanzenbau in Deutschland. Die 47 Mitgliedsunternehmen engagieren sich in den Bereichen Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Pflanzenzüchtung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung. Die vom IVA vertretene Branche bietet innovative Produkte für eine moderne Landwirtschaft, professionellen Gartenbau und verantwortungsvolle Privatanwendung.
Pressekontakt:
Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
Martin May
Tel. +49 69 2556-1249 oder +49 151 54417692
Fax +49 69 2556-1298
E-Mail: may.iva@vci.de
https://www.iva.de
https://twitter.com/IVA_Presse
https://www.linkedin.com/company/industrieverband-agrar-iva
Original-Content von: Industrieverband Agrar e.V. (IVA), übermittelt durch news aktuell
Der Bundesrat hat heute einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Schon 2020 war Österreich mit dem Versuch, Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zu verbieten, gescheitert.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), der die Interessen der Pflanzenschutzmittel-Produzenten in Deutschland vertritt, begrüßt den Beschluss und mahnt gleichzeitig vor weiteren nationalen Sonderwegen im Pflanzenschutz. Die Sicherheit und Unbedenklich des Wirkstoffs wurde von Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder bestätigt. Sachgemäß angewendet, leistet Glyphosat einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, hilft bei einer schonenden Bodenbearbeitung und beugt so Erosion vor.
IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer: "Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit. Gleichzeitig hat sich abermals gezeigt, dass nationale Sonderwege im Pflanzenschutz der falsche Weg sind. Die europäische Harmonisierung im Pflanzenschutz und der Vorrang des europäischen Rechts sind ein hohes Gut. Entscheidungen über Genehmigungen und Zulassungen müssen zukünftig wieder auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden und nicht nach vermeintlichen Opportunitäten der Tagespolitik."
Damit die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung rechtzeitig in Kraft treten und Rechtssicherheit schaffen kann, wird eine offizielle Verkündigung spätestens bis zum 30. Juni 2024 benötigt.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der Hersteller von Betriebsmitteln für einen nachhaltigen Pflanzenbau in Deutschland. Die 47 Mitgliedsunternehmen engagieren sich in den Bereichen Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Pflanzenzüchtung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung. Die vom IVA vertretene Branche bietet innovative Produkte für eine moderne Landwirtschaft, professionellen Gartenbau und verantwortungsvolle Privatanwendung.
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