18.01.2019 13:22 | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Politik
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Gauland: Weiterleitung von Verfassungsschutz-Gutachten an Medien ist verwunderlich
Berlin (ots) - Zur Medienberichterstattung über ein Gutachten des
Bundeamtes für Verfassungsschutz teilt der Vorsitzende der
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:
"Es verwundert mich sehr, dass diverse deutsche Medien über ein
Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutzes verfügen, in dem
insbesondere meiner Person Verstöße gegen die Verfassung unterstellt
werden. Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass ein
deutscher Geheimdienst ein von ihm erstelltes Gutachten an Medien
durchsticht, um eine Partei, die im Deutschen Bundestag sitzt, zu
diskreditieren?
Das BfV reagierte auf mehrmalige Nachfrage nicht und lehnte es ab,
uns das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Als Betroffene steht es
uns selbstverständlich zu, über die Dinge, die uns vorgeworfen
werden, umgehend Kenntnis zu erhalten.
Es kann nicht sein, dass wir als Betroffene lediglich über einen
Bruchteil der Vorwürfe aus einer hoch politisierten Pressekonferenz
erfahren, in der Haldenwang ganz klar seine Pflicht zur Neutralität
verletzt hat.
Die Lancierung des BfV-Gutachten in den Medien bestätigt zudem die
These, der frühere BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wurde einzig und
allein aus dem Grunde geschasst und sein Nachfolger Thomas Haldenwang
gezielt eingesetzt, um die Alternative für Deutschland als Partei,
ihre Fraktion und mit ihr ihre Mandatsträger zu beschädigen.
Ein für eine Demokratie und einen Rechtsstaat wie die
Bundesrepublik Deutschland ein unhaltbarer Zustand. So darf ein
Rechtsstaat nicht agieren."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
Bundeamtes für Verfassungsschutz teilt der Vorsitzende der
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:
"Es verwundert mich sehr, dass diverse deutsche Medien über ein
Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutzes verfügen, in dem
insbesondere meiner Person Verstöße gegen die Verfassung unterstellt
werden. Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass ein
deutscher Geheimdienst ein von ihm erstelltes Gutachten an Medien
durchsticht, um eine Partei, die im Deutschen Bundestag sitzt, zu
diskreditieren?
Das BfV reagierte auf mehrmalige Nachfrage nicht und lehnte es ab,
uns das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Als Betroffene steht es
uns selbstverständlich zu, über die Dinge, die uns vorgeworfen
werden, umgehend Kenntnis zu erhalten.
Es kann nicht sein, dass wir als Betroffene lediglich über einen
Bruchteil der Vorwürfe aus einer hoch politisierten Pressekonferenz
erfahren, in der Haldenwang ganz klar seine Pflicht zur Neutralität
verletzt hat.
Die Lancierung des BfV-Gutachten in den Medien bestätigt zudem die
These, der frühere BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wurde einzig und
allein aus dem Grunde geschasst und sein Nachfolger Thomas Haldenwang
gezielt eingesetzt, um die Alternative für Deutschland als Partei,
ihre Fraktion und mit ihr ihre Mandatsträger zu beschädigen.
Ein für eine Demokratie und einen Rechtsstaat wie die
Bundesrepublik Deutschland ein unhaltbarer Zustand. So darf ein
Rechtsstaat nicht agieren."
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Christian Lüth
Pressesprecher
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