07.03.2019 10:17 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Frei: Ausladung Ruchs ist richtig und war zwingend erforderlich
Berlin (ots) - Auch die Kontroverse in der politischen Bildung
kennt Grenzen
Zur Ausladung Dr. Philipp Ruchs ("Zentrum für politische
Schönheit") beim derzeit stattfindenden 14. Bundeskongress der
Bundeszentrale für politische Bildung erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten
Frei:
"Der Rückzug einer ursprünglich an Dr. Philipp Ruch, Kopf des
Zentrums für politische Schönheit, ergangenen Einladung ist richtig
und zwingend erforderlich. Die ursprüngliche Einladung hätte gar
nicht erst erfolgen dürfen.
Die Aufrechterhaltung der Einladung zu einem staatlich
finanzierten Kongress wäre das falsche Signal an Ruch und seine
Aktivisten sowie an alle ehrlichen Steuerzahler. Schließlich könnte
der Anschein entstehen, dass die Bundesregierung den Einsatz von aus
Diktaturen bekannten Mitteln durch die Teilnahme Ruchs akzeptieren
und für die weitere politische Debatte legitimieren würde. Dies ist
aber ganz klar nicht der Fall. Die politische Auseinandersetzung in
unserer Demokratie und auch die Kontroversität in der politischen
Bildung kennen Grenzen. Ruch hat diese Grenzen immer wieder, zuletzt
mit der "SoKo Chemnitz" überschritten. Deshalb darf man ihm in
Leipzig nicht auch noch eine Bühne bauen.
Ruf hat in der Vergangenheit immer wieder mit juristisch
fragwürdigen Aktionen provoziert. Mit seiner jüngsten Aktion, der
sogenannten "Soko Chemnitz", hat Ruch nach den Krawallen in Chemnitz
im Oktober 2018 unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit zu
Denunziation aufgerufen. Über eine Bilderkennungsdatenbank sollten
vermeintlich "rechte" Demonstrationsteilnehmer identifiziert und
gemeldet werden.
Für solche Ermittlungen sind jedoch ausschließlich die zuständigen
Polizeibehörden oder der Verfassungsschutz zuständig und nicht
selbsternannte Aktivisten. Mit solchen Aktionen werden lediglich die
Institutionen des Rechtsstaates untergraben. Sie tragen zu unnötiger
Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft in politisch schwieriger
Zeit bei. Insbesondere der offene Aufruf zu Denunziationen ist nicht
mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit vereinbar."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
kennt Grenzen
Zur Ausladung Dr. Philipp Ruchs ("Zentrum für politische
Schönheit") beim derzeit stattfindenden 14. Bundeskongress der
Bundeszentrale für politische Bildung erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten
Frei:
"Der Rückzug einer ursprünglich an Dr. Philipp Ruch, Kopf des
Zentrums für politische Schönheit, ergangenen Einladung ist richtig
und zwingend erforderlich. Die ursprüngliche Einladung hätte gar
nicht erst erfolgen dürfen.
Die Aufrechterhaltung der Einladung zu einem staatlich
finanzierten Kongress wäre das falsche Signal an Ruch und seine
Aktivisten sowie an alle ehrlichen Steuerzahler. Schließlich könnte
der Anschein entstehen, dass die Bundesregierung den Einsatz von aus
Diktaturen bekannten Mitteln durch die Teilnahme Ruchs akzeptieren
und für die weitere politische Debatte legitimieren würde. Dies ist
aber ganz klar nicht der Fall. Die politische Auseinandersetzung in
unserer Demokratie und auch die Kontroversität in der politischen
Bildung kennen Grenzen. Ruch hat diese Grenzen immer wieder, zuletzt
mit der "SoKo Chemnitz" überschritten. Deshalb darf man ihm in
Leipzig nicht auch noch eine Bühne bauen.
Ruf hat in der Vergangenheit immer wieder mit juristisch
fragwürdigen Aktionen provoziert. Mit seiner jüngsten Aktion, der
sogenannten "Soko Chemnitz", hat Ruch nach den Krawallen in Chemnitz
im Oktober 2018 unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit zu
Denunziation aufgerufen. Über eine Bilderkennungsdatenbank sollten
vermeintlich "rechte" Demonstrationsteilnehmer identifiziert und
gemeldet werden.
Für solche Ermittlungen sind jedoch ausschließlich die zuständigen
Polizeibehörden oder der Verfassungsschutz zuständig und nicht
selbsternannte Aktivisten. Mit solchen Aktionen werden lediglich die
Institutionen des Rechtsstaates untergraben. Sie tragen zu unnötiger
Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft in politisch schwieriger
Zeit bei. Insbesondere der offene Aufruf zu Denunziationen ist nicht
mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit vereinbar."
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