03.09.2019 19:08 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Politik
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FDP-Abgeordneter Luthe erringt in der Schiessstandaffäre Sieg vor dem Verfassungsgericht
Berlin (ots) - In der Schiessstandaffäre erringt der Berliner
FDP-Abgeordnete Marcel Luthe einen Sieg vor dem Verfassungsgerichts.
Er hatte im März Innensenator Andreas Geisel (SPD) verklagt, weil
dieser ihm Fragen zu den Entschädigungszahlungen zum Teil oder ganz
verweigerte. (Die rbb Abendschau berichtete damals.) Marcel Luthe
erklärt gegenüber dem rbb: "Der Innensenator hat sich geweigert meine
Fragen dazu, wie 3,5 Millionen Euro Haushaltsmittel verteilt wurden,
zu beantworten. Er hat beispielsweise nicht beantworten können, warum
manche Leute gar nichts bekommen haben und warum ein Menschenleben
maximal 80 000 Euro wert sein soll und nach welchen Kriterien seine
selbst eingesetzte Kommission gearbeitet hat."
Der überwiegende Tenor des Urteils lautet, dass Senator Geisel
"die Grenzen seiner Antwortpflicht bei der Beantwortung der Fragen
verkannt" und dadurch "das Recht des Antragstellers verletzt" habe.
Auf Anfrage teilte der Innensenator mit, dass er die Beantwortung
der Fragen nun gemäß dem Urteil, vorbereitet.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Abendschau
Chef vom Dienst
Tel.: 030 - 97993 - 222 22
abendschau@rbb-online.de
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
FDP-Abgeordnete Marcel Luthe einen Sieg vor dem Verfassungsgerichts.
Er hatte im März Innensenator Andreas Geisel (SPD) verklagt, weil
dieser ihm Fragen zu den Entschädigungszahlungen zum Teil oder ganz
verweigerte. (Die rbb Abendschau berichtete damals.) Marcel Luthe
erklärt gegenüber dem rbb: "Der Innensenator hat sich geweigert meine
Fragen dazu, wie 3,5 Millionen Euro Haushaltsmittel verteilt wurden,
zu beantworten. Er hat beispielsweise nicht beantworten können, warum
manche Leute gar nichts bekommen haben und warum ein Menschenleben
maximal 80 000 Euro wert sein soll und nach welchen Kriterien seine
selbst eingesetzte Kommission gearbeitet hat."
Der überwiegende Tenor des Urteils lautet, dass Senator Geisel
"die Grenzen seiner Antwortpflicht bei der Beantwortung der Fragen
verkannt" und dadurch "das Recht des Antragstellers verletzt" habe.
Auf Anfrage teilte der Innensenator mit, dass er die Beantwortung
der Fragen nun gemäß dem Urteil, vorbereitet.
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