11.10.2018 10:57 | ASB-Bundesverband | Politik
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Familienentlastungsgesetz: ASB fordert Priorität für Armutsbekämpfung
Berlin (ots) - Das Familienentlastungsgesetz, mit dem das
Kindergeld im kommenden Jahr um 10 Euro erhöht sowie die steuerlichen
Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben
werden soll, wird heute in erster Lesung in den Deutschen Bundestag
eingebracht.
"Wir begrüßen die Erhöhung des Kindergeldes, schließlich kommt sie
vielen Familien und ihren Kindern zugute", betont
ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. "Allerdings wird die Lücke
zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung durch die
Kinderfreibeträge und dem Kindergeld nicht verringert. Der sozial
ungerechte Status Quo wird damit fortgeschrieben."
Kindergelderhöhungen erreichen zudem gerade Kinder aus ärmeren
Familien nicht, da das Kindergeld im SGB II und SGB XII-Bezug
vollständig angerechnet wird. Bei Alleinerziehenden und ihren
Kindern, die am stärksten von Armut betroffen sind, kommt eine
Erhöhung auch überwiegend nicht an, da das Kindergeld beim
Unterhaltsvorschuss zur Gänze und beim Unterhalt zur Hälfte
verrechnet wird.
Der ASB fordert deshalb, die Priorität auf die Bekämpfung von
Kinder- und Familienarmut zu legen: "Das im Koalitionsvertrag
angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut muss zeitnah auf den
Weg gebracht werden. Gezielte Maßnahmen gegen Kinderarmut wie die
Reform des Kinderzuschlags und Verbesserungen beim Bildungs- und
Teilhabepaket dürfen nicht im Ungewissen verbleiben", so Bauch.
Um den Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen aufzulösen
und das kindliche Existenzminimum unabhängig von Familienform und
Erwerbssituation zu sichern, fordert der ASB gemeinsam mit dem
Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine grundlegende Reform der Kinder- und
Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de). Zahlreiche
familien- und sozialpolitische Leistungen wie Kindergeld,
Kinderzuschlag oder Sozialgeld sollen zu einer einzigen
unbürokratischen Leistung, einer einkommensabhängigen
Kindergrundsicherung, zusammengefasst werden."
Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Leiterin der Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Tel: 030/ 2325786-122
Mobil: 0172/ 2620597
Email: h.vollmer@asb.de
Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Kindergeld im kommenden Jahr um 10 Euro erhöht sowie die steuerlichen
Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben
werden soll, wird heute in erster Lesung in den Deutschen Bundestag
eingebracht.
"Wir begrüßen die Erhöhung des Kindergeldes, schließlich kommt sie
vielen Familien und ihren Kindern zugute", betont
ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. "Allerdings wird die Lücke
zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung durch die
Kinderfreibeträge und dem Kindergeld nicht verringert. Der sozial
ungerechte Status Quo wird damit fortgeschrieben."
Kindergelderhöhungen erreichen zudem gerade Kinder aus ärmeren
Familien nicht, da das Kindergeld im SGB II und SGB XII-Bezug
vollständig angerechnet wird. Bei Alleinerziehenden und ihren
Kindern, die am stärksten von Armut betroffen sind, kommt eine
Erhöhung auch überwiegend nicht an, da das Kindergeld beim
Unterhaltsvorschuss zur Gänze und beim Unterhalt zur Hälfte
verrechnet wird.
Der ASB fordert deshalb, die Priorität auf die Bekämpfung von
Kinder- und Familienarmut zu legen: "Das im Koalitionsvertrag
angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut muss zeitnah auf den
Weg gebracht werden. Gezielte Maßnahmen gegen Kinderarmut wie die
Reform des Kinderzuschlags und Verbesserungen beim Bildungs- und
Teilhabepaket dürfen nicht im Ungewissen verbleiben", so Bauch.
Um den Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen aufzulösen
und das kindliche Existenzminimum unabhängig von Familienform und
Erwerbssituation zu sichern, fordert der ASB gemeinsam mit dem
Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine grundlegende Reform der Kinder- und
Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de). Zahlreiche
familien- und sozialpolitische Leistungen wie Kindergeld,
Kinderzuschlag oder Sozialgeld sollen zu einer einzigen
unbürokratischen Leistung, einer einkommensabhängigen
Kindergrundsicherung, zusammengefasst werden."
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Hilke Vollmer
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Öffentlichkeitsarbeit
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Tel: 030/ 2325786-122
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Schlagwörter
Familienentlastungsgesetz , Kindergeld , Gesetze , Armut , Verbände , Steuern , Familie , Soziales , Politik ,
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