28.03.2019 10:47 | NABU | Politik
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Europas erfolgreichstes Naturschutzgesetz wird 40: Die EU-Vogelschutzrichtlinie / Der NABU fordert weitere Anstrengungen zum Schutz der Vögel Europas
Berlin (ots) - Gesetzlich verbriefter Vogelschutz seit vier
Jahrzehnten: Am 2. April wird die EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre
alt. Der NABU zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr
Anstrengungen, damit Europas Vögel wirksamer geschützt werden.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 von den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union verabschiedet. "Seitdem ist sie die wichtigste
Grundlage für den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer
Lebensräume in der EU", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller,
"sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und
erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Vollständig umgesetzt ist sie
aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht."
Ziel der Richtlinie ist der Erhalt eines guten Zustands aller
europäischen Vogelarten, insbesondere durch eine strenge und
europaweit einheitliche Regulation der Jagd, durch aktive
Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die
Ausweisung der wichtigsten Vogelvorkommen als spezielle
Schutzgebiete. "Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch ein quälend
langer Prozess, der bis heute anhält" bemängelt Miller. Wie in vielen
anderen Mitgliedstaaten auch, erfolgte die Umsetzung in Deutschland
häufig erst aufgrund massiven Drucks durch die EU-Kommission als
"Hüterin der EU-Verträge", durch Vertragsverletzungsverfahren sowie
Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
So dauerte es 30 Jahre, in Deutschland ein einigermaßen
vollständiges Schutzgebietsnetz auszuweisen. Heute gibt es 742
Vogelschutzgebiete, die etwa 14,5 Prozent der Gesamtfläche
Deutschlands, inklusive der Meeresgebiete, einnehmen. Gesetzlicher
Schutz, aktive Maßnahmen und Schutzgebiete haben sich positiv auf die
Bestände vieler Flaggschiffarten des Naturschutzes ausgewirkt. So hat
der Bestand des Schwarzstorchs stark von der Vogelschutzrichtlinie
profitiert. In den vergangenen 25 Jahren nahm sein Bestand in
Deutschland um 1655 Prozent zu. Beim Seeadler waren es 393 Prozent,
bei der Wiesenweihe 238 Prozent, beim Wanderfalken 215 Prozent und
beim Kranich 415 Prozent. Auch die Bestände von weniger bekannten
Arten, wie Mittelspecht, Blaukehlchen, Heidelerche und Ortolan
konnten sich dank der Schutzmaßnahmen erholen.
Wie wirksam der Schutz durch die Vogelschutzrichtlinie ist, wurde
zuletzt 2015 wissenschaftlich belegt. Forscher von BirdLife
International, der britischen Royal Society for the Protection of
Birds (RSPB) und der Universität Durham wiesen nach, dass ob eine
Vogelart in der EU abnimmt oder zunimmt, am meisten davon abhängt, ob
sie in der Vogelschutzrichtlinie als aktiv besonders zu schützen
gelistet ist - oder eben nicht.
"Diese Erfolge können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es
bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in Europa noch viel zu
tun gibt", so Miller. "So fehlen für etwa die Hälfte der deutschen
EU-Vogelschutzgebiete effektive Managementpläne und ausreichende
Finanzmittel für die notwendigen Maßnahmen, um die gesetzlichen
Schutzziele zu erreichen. Auch wird die illegale Jagd auf Singvögel
im Mittelmeerraum nicht konsequent genug von den Mitgliedsstaaten
verfolgt."
Der größte Schwachpunkt bei der Umsetzung der Richtlinie ist
jedoch ihre fehlende Wirksamkeit in der Fläche: Während sich viele
seltene Zielarten des Naturschutzes inzwischen gut entwickeln,
brechen die Bestände vieler häufiger und weitverbreiteter
Allerweltsvogelarten ein. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind
die EU-Vogelbestände seit Inkrafttreten der Richtlinie um 56 Prozent
zurückgegangen. Denn dort hat die Vogelschutzrichtlinie trotz ihres
flächendeckenden Anspruchs das Nachsehen gegenüber der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU. Diese fördert pauschal und ineffizient den
Besitz großer Flächen, stellt aber viel zu wenig finanzielle Mittel
für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung und das Erreichen der
Naturschutzziele der EU bereit. Deshalb fordert der NABU zusammen mit
den anderen deutschen Umweltverbänden unter anderem, dass im Zuge der
aktuell diskutierten Neuausrichtung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik
ein jährlicher Betrag von 15 Milliarden Euro für den Naturschutz
ausgewiesen wird.
Mehr Infos: www.NABU.de/vogelschutzrichtlinie
Studie: www.nabu.de/news/2015/07/19252.html
Mehr Infos zur Agrarkampagne: www.NABU.de/agrar
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1620,
Mobil +49 (0)172.91 08 275, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de
NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper |
Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell
Jahrzehnten: Am 2. April wird die EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre
alt. Der NABU zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr
Anstrengungen, damit Europas Vögel wirksamer geschützt werden.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 von den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union verabschiedet. "Seitdem ist sie die wichtigste
Grundlage für den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer
Lebensräume in der EU", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller,
"sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und
erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Vollständig umgesetzt ist sie
aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht."
Ziel der Richtlinie ist der Erhalt eines guten Zustands aller
europäischen Vogelarten, insbesondere durch eine strenge und
europaweit einheitliche Regulation der Jagd, durch aktive
Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die
Ausweisung der wichtigsten Vogelvorkommen als spezielle
Schutzgebiete. "Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch ein quälend
langer Prozess, der bis heute anhält" bemängelt Miller. Wie in vielen
anderen Mitgliedstaaten auch, erfolgte die Umsetzung in Deutschland
häufig erst aufgrund massiven Drucks durch die EU-Kommission als
"Hüterin der EU-Verträge", durch Vertragsverletzungsverfahren sowie
Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
So dauerte es 30 Jahre, in Deutschland ein einigermaßen
vollständiges Schutzgebietsnetz auszuweisen. Heute gibt es 742
Vogelschutzgebiete, die etwa 14,5 Prozent der Gesamtfläche
Deutschlands, inklusive der Meeresgebiete, einnehmen. Gesetzlicher
Schutz, aktive Maßnahmen und Schutzgebiete haben sich positiv auf die
Bestände vieler Flaggschiffarten des Naturschutzes ausgewirkt. So hat
der Bestand des Schwarzstorchs stark von der Vogelschutzrichtlinie
profitiert. In den vergangenen 25 Jahren nahm sein Bestand in
Deutschland um 1655 Prozent zu. Beim Seeadler waren es 393 Prozent,
bei der Wiesenweihe 238 Prozent, beim Wanderfalken 215 Prozent und
beim Kranich 415 Prozent. Auch die Bestände von weniger bekannten
Arten, wie Mittelspecht, Blaukehlchen, Heidelerche und Ortolan
konnten sich dank der Schutzmaßnahmen erholen.
Wie wirksam der Schutz durch die Vogelschutzrichtlinie ist, wurde
zuletzt 2015 wissenschaftlich belegt. Forscher von BirdLife
International, der britischen Royal Society for the Protection of
Birds (RSPB) und der Universität Durham wiesen nach, dass ob eine
Vogelart in der EU abnimmt oder zunimmt, am meisten davon abhängt, ob
sie in der Vogelschutzrichtlinie als aktiv besonders zu schützen
gelistet ist - oder eben nicht.
"Diese Erfolge können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es
bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in Europa noch viel zu
tun gibt", so Miller. "So fehlen für etwa die Hälfte der deutschen
EU-Vogelschutzgebiete effektive Managementpläne und ausreichende
Finanzmittel für die notwendigen Maßnahmen, um die gesetzlichen
Schutzziele zu erreichen. Auch wird die illegale Jagd auf Singvögel
im Mittelmeerraum nicht konsequent genug von den Mitgliedsstaaten
verfolgt."
Der größte Schwachpunkt bei der Umsetzung der Richtlinie ist
jedoch ihre fehlende Wirksamkeit in der Fläche: Während sich viele
seltene Zielarten des Naturschutzes inzwischen gut entwickeln,
brechen die Bestände vieler häufiger und weitverbreiteter
Allerweltsvogelarten ein. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind
die EU-Vogelbestände seit Inkrafttreten der Richtlinie um 56 Prozent
zurückgegangen. Denn dort hat die Vogelschutzrichtlinie trotz ihres
flächendeckenden Anspruchs das Nachsehen gegenüber der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU. Diese fördert pauschal und ineffizient den
Besitz großer Flächen, stellt aber viel zu wenig finanzielle Mittel
für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung und das Erreichen der
Naturschutzziele der EU bereit. Deshalb fordert der NABU zusammen mit
den anderen deutschen Umweltverbänden unter anderem, dass im Zuge der
aktuell diskutierten Neuausrichtung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik
ein jährlicher Betrag von 15 Milliarden Euro für den Naturschutz
ausgewiesen wird.
Mehr Infos: www.NABU.de/vogelschutzrichtlinie
Studie: www.nabu.de/news/2015/07/19252.html
Mehr Infos zur Agrarkampagne: www.NABU.de/agrar
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1620,
Mobil +49 (0)172.91 08 275, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de
NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper |
Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
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Schlagwörter
Artenschutz , Naturschutz , Europa , Gesetze , Tiere , Vogelschutz , Vogelschutzrichtlinie , EU , Politik , Umwelt ,
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