22.11.2018 16:32 | Deutscher Bauernverband (DBV) | Politik
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Energiesammelgesetz: Rückenwind für die Bioenergie aus den Bundesländern
Berlin (ots) - (BBE/DBV/FVH/FVB) Am morgigen Freitag hat das
Bundesratsplenum den Entwurf zum Energiesammelgesetz auf der
Tagesordnung und wird über die Empfehlungen der zuständigen
Ausschüsse dazu entscheiden. Die Bioenergieverbände begrüßen die
Vorschläge der Bundesländer, die in den Bundesratsausschüssen
erarbeitet wurden, hoffen auf einen entsprechenden
Bundesratsbeschluss und appellieren an die Abgeordneten des
Bundestags, diese Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren noch
zu berücksichtigen.
Nach Bekanntwerden des Entwurfs zum Energiesammelgesetz hatten
sich die Bioenergieverbände gemeinsam positioniert und auf wichtigen
Änderungsbedarf hingewiesen. Wenige Tage später äußerten sich auch
die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat kritisch zum Entwurf und
forderten Anpassungen ein, die die Bioenergieverbände in vielerlei
Hinsicht unterstützen.
Die Bundesratsausschüsse plädieren, wie auch die
Bioenergieverbände, für die zeitnahe Festsetzung neuer
Ausschreibungsvolumina ab 2023. Zudem fordern die Ausschüsse
rechtliche Klarheit zum Luftreinehaltebonus, um hunderte
Biogasanlagen vor ungerechtfertigten Rückforderungen zu schützen.
Darüber hinaus sollte laut der Bundesratsausschüsse auch eine
Aufteilung des Ausschreibungsvolumens auf zwei Ausschreibungen
stattfinden. Diesen Vorschlag unterstützen die Bioenergieverbände
ebenfalls, zumal Bioenergieanlagen, die sich an der nächsten Auktion
beteiligen wollten, nun durch die im Gesetzesentwurf vorgesehene
Vorverlegung des Ausschreibungstermins auf 1. Mai 2019 sehr unter
zeitlichen Druck geraten.
Begrüßenswert sind zudem die Vorstöße der Bundesländer zur
weiteren Mobilisierung der Güllevergärung sowie die Empfehlung eines
Aussetzens der Degression bis das Ausschreibungsvolumen überzeichnet
ist.
Nach Ansicht der Verbände wäre ein Beschluss zu den
Ausschussempfehlungen im Bundesrat morgen ein eindringlicher Appell
an die Abgeordneten des Bundestags, essenzielle Änderungen am Entwurf
zum Energiesammelgesetz vorzunehmen. In jedem Fall wichtig ist die
Signalwirkung, die von den Länderinitiativen auch über das laufende
Gesetzgebungsverfahren hinaus ausgeht: Die Bioenergie hat eine
zentrale Funktion im künftigen Energiesystem als flexible,
verlässliche und klimafreundliche Energiequelle. Um diese beibehalten
zu können, sind grundlegende Überarbeitung des Gesetzesrahmens
dringend erforderlich.
Pressekontakt:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240
Mail: presse@bauernverband.net
Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell
Bundesratsplenum den Entwurf zum Energiesammelgesetz auf der
Tagesordnung und wird über die Empfehlungen der zuständigen
Ausschüsse dazu entscheiden. Die Bioenergieverbände begrüßen die
Vorschläge der Bundesländer, die in den Bundesratsausschüssen
erarbeitet wurden, hoffen auf einen entsprechenden
Bundesratsbeschluss und appellieren an die Abgeordneten des
Bundestags, diese Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren noch
zu berücksichtigen.
Nach Bekanntwerden des Entwurfs zum Energiesammelgesetz hatten
sich die Bioenergieverbände gemeinsam positioniert und auf wichtigen
Änderungsbedarf hingewiesen. Wenige Tage später äußerten sich auch
die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat kritisch zum Entwurf und
forderten Anpassungen ein, die die Bioenergieverbände in vielerlei
Hinsicht unterstützen.
Die Bundesratsausschüsse plädieren, wie auch die
Bioenergieverbände, für die zeitnahe Festsetzung neuer
Ausschreibungsvolumina ab 2023. Zudem fordern die Ausschüsse
rechtliche Klarheit zum Luftreinehaltebonus, um hunderte
Biogasanlagen vor ungerechtfertigten Rückforderungen zu schützen.
Darüber hinaus sollte laut der Bundesratsausschüsse auch eine
Aufteilung des Ausschreibungsvolumens auf zwei Ausschreibungen
stattfinden. Diesen Vorschlag unterstützen die Bioenergieverbände
ebenfalls, zumal Bioenergieanlagen, die sich an der nächsten Auktion
beteiligen wollten, nun durch die im Gesetzesentwurf vorgesehene
Vorverlegung des Ausschreibungstermins auf 1. Mai 2019 sehr unter
zeitlichen Druck geraten.
Begrüßenswert sind zudem die Vorstöße der Bundesländer zur
weiteren Mobilisierung der Güllevergärung sowie die Empfehlung eines
Aussetzens der Degression bis das Ausschreibungsvolumen überzeichnet
ist.
Nach Ansicht der Verbände wäre ein Beschluss zu den
Ausschussempfehlungen im Bundesrat morgen ein eindringlicher Appell
an die Abgeordneten des Bundestags, essenzielle Änderungen am Entwurf
zum Energiesammelgesetz vorzunehmen. In jedem Fall wichtig ist die
Signalwirkung, die von den Länderinitiativen auch über das laufende
Gesetzgebungsverfahren hinaus ausgeht: Die Bioenergie hat eine
zentrale Funktion im künftigen Energiesystem als flexible,
verlässliche und klimafreundliche Energiequelle. Um diese beibehalten
zu können, sind grundlegende Überarbeitung des Gesetzesrahmens
dringend erforderlich.
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Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth
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