08.05.2024 09:49 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
1 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
1 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Ein Meilenstein: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Berlin (ots) -
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. "Die Richtlinie ist ein Meilenstein. Sie ist der erste umfassende Rechtsakt der Europäischen Union zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt", erklärt Müserref Tanrverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle.
"Besonders wichtig sind die nun geschaffenen Mindeststandards zur Einführung spezialisierter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen", so Tanriverdi weiter. Nach der neuen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, allgemeine und spezielle Hilfsdienste für Betroffene einzurichten, unter anderem zur medizinischen Versorgung, rechtlichen und psychologischen Beratung, finanziellen Unterstützung und zur Bereitstellung von Unterkünften. Die Berichterstattungsstelle befasst sich gerade in diesem Jahr vertieft mit dem Fachthema "Schutz- und Unterstützungssysteme für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen".
Weiterhin schafft die Richtlinie EU-weite Mindeststandards zur Kriminalisierung einiger schwerer Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zum Beispiel ist fortan die Ahndung weiblicher Genitalverstümmelung und der Zwangsehe geregelt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Vorgaben für online begangene Straftaten wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von privaten Informationen. Dazu kommen die Regelungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zur Justiz für Betroffene und Zeug*innen zu verbessern.
"Die Berichterstattungsstelle bedauert sehr, dass der Tatbestand der Vergewaltigung nicht in die Richtlinie aufgenommen worden ist", betont Tanriverdi. "Wir begrüßen hingegen die vereinbarten Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt, die insbesondere das Bewusstsein dafür schärfen sollen, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und sexuelle Handlungen ohne Einvernehmen strafbar sind", so Tanriverdi. "Zudem begrüßen wir, dass das Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium ergänzend zur Richtlinie eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts vereinbart haben, bei der überprüft werden soll, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Dies ist auf nationaler Ebene ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so die Leiterin der Berichterstattungsstelle. Die Evaluation müsse nun zeitnah erfolgen und die entsprechenden Anpassungen möglichst rasch umgesetzt werden.
Die Richtlinie ist laut Berichterstattungsstelle ein bedeutender Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die EU ist der Konvention am 1. Oktober 2023 beigetreten. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, ihr nationales Recht an internationale Standards wie die Standards aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt anzupassen. Deutschland muss nun innerhalb von drei Jahren die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
WEITERE INFORMATIONEN
Themenseite geschlechtsspezifische Gewalt
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
https://ots.de/c8RA6v
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | Mastodon | YouTube
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. "Die Richtlinie ist ein Meilenstein. Sie ist der erste umfassende Rechtsakt der Europäischen Union zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt", erklärt Müserref Tanrverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle.
"Besonders wichtig sind die nun geschaffenen Mindeststandards zur Einführung spezialisierter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen", so Tanriverdi weiter. Nach der neuen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, allgemeine und spezielle Hilfsdienste für Betroffene einzurichten, unter anderem zur medizinischen Versorgung, rechtlichen und psychologischen Beratung, finanziellen Unterstützung und zur Bereitstellung von Unterkünften. Die Berichterstattungsstelle befasst sich gerade in diesem Jahr vertieft mit dem Fachthema "Schutz- und Unterstützungssysteme für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen".
Weiterhin schafft die Richtlinie EU-weite Mindeststandards zur Kriminalisierung einiger schwerer Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zum Beispiel ist fortan die Ahndung weiblicher Genitalverstümmelung und der Zwangsehe geregelt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Vorgaben für online begangene Straftaten wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von privaten Informationen. Dazu kommen die Regelungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zur Justiz für Betroffene und Zeug*innen zu verbessern.
"Die Berichterstattungsstelle bedauert sehr, dass der Tatbestand der Vergewaltigung nicht in die Richtlinie aufgenommen worden ist", betont Tanriverdi. "Wir begrüßen hingegen die vereinbarten Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt, die insbesondere das Bewusstsein dafür schärfen sollen, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und sexuelle Handlungen ohne Einvernehmen strafbar sind", so Tanriverdi. "Zudem begrüßen wir, dass das Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium ergänzend zur Richtlinie eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts vereinbart haben, bei der überprüft werden soll, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Dies ist auf nationaler Ebene ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so die Leiterin der Berichterstattungsstelle. Die Evaluation müsse nun zeitnah erfolgen und die entsprechenden Anpassungen möglichst rasch umgesetzt werden.
Die Richtlinie ist laut Berichterstattungsstelle ein bedeutender Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die EU ist der Konvention am 1. Oktober 2023 beigetreten. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, ihr nationales Recht an internationale Standards wie die Standards aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt anzupassen. Deutschland muss nun innerhalb von drei Jahren die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
WEITERE INFORMATIONEN
Themenseite geschlechtsspezifische Gewalt
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
https://ots.de/c8RA6v
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | Mastodon | YouTube
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland fordern Münchner Stadtrat auf, Dieselfahrverbot auf Euro-5-Fahrzeuge auszudehnen so wie dies vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde
Berlin (ots) - - Stadtrat berät am 27. November über rechtskonforme Fortschreibung des Luftreinhalteplans - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hatte Fortschreibung inklusive zusätzlicher Fahrver...Artikel lesenUmfrage der ADAC Autoversicherung: Wie Autofahrer im Alltag sparen
München (ots) - Autos werden so lange wie möglich gefahren / 84 Prozent der Befragten fahren spritsparend / Bei der Kfz-Versicherung besteht noch Sparpotenzial/ Für fast alle bedeutet das Auto Flexi...Artikel lesenHEIDELBERG erwartet sehr starke zweite Hälfte im Geschäftsjahr 2024/2025
Heidelberg (ots) - - Aufgrund hoher drupa-Bestellungen: Auftragseingang nach sechs Monaten über Vorjahresniveau - Hoher Auftragsbestand: Gute Basis für geplantes Umsatzvolumen im zweiten Halbjahr,...Artikel lesenBearingPoint baut Beratungskapazitäten im Bereich Compliance mit neuem Partner Peter Carling und internationalem Team weiter aus
Frankfurt (ots) - Ein Team internationaler Compliance-Experten mit der Erfahrung aus über 100 erfolgreichen Projekten verstärkt BearingPoint bei seinen Wachstumszielen Die Management- und Technolo...Artikel lesenStorPool unter den TOP 5 der modernen SDS-Blockspeicherlösungen von DCIG
Sofia, Bulgarien (ots/PRNewswire) - StorPool Storage (http://www.storpool.com/), führender Anbieter von Cloud-Management- und Datenspeicherlösungen, wurde als eine der TOP 5-Lösungen im Bericht „DCI...Artikel lesenMeistgelesen
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- "Ich bin wie ein vollgesaugter Schwamm!" Schafft Frank Rosin die Diät-Kehrtwende? "Rosins Fettkampf" ab 3. Januar 2019 um 20:15 Uhr bei kabel eins (FOTO)
- Scharf und schärfer! Beate-Uhse.TV bleibt bei Sky - mit frischem Look und in HD (FOTO)
- Neue ARD-Sketch-Comedy mit deutschen All-Stars: "SMEILINGEN"
Meist kommentiert
- Caren Miosga / am Sonntag, 8. September 2024, um 21:45 Uhr im Ersten
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst