21.03.2019 06:45 | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | Politik
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Deutsches Kinderhilfswerk: Systemfehler bei der Bekämpfung der Kinderarmut beheben
Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der
heutigen abschließenden Bundestagsdebatte über das
"Starke-Familien-Gesetz", dass armutsbetroffene Kinder und
Jugendliche durch das Gesetz künftig besser unterstützt werden.
Gleichzeitig fordert die Kinderrechtsorganisation die Bundesregierung
auf, die Systemfehler in der Förderung armer Kinder konsequenter als
bisher anzugehen. Das betrifft beispielsweise den Kinderzuschlag und
das Bildungs- und Teilhabepaket.
"Mit dem 'Starke-Familien-Gesetz' werden wichtige Weichen zur
Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gestellt, gleichzeitig
werden grundlegende Widersprüche im System nicht konsequent behoben.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt insbesondere die Erhöhung und
Koppelung des Kinderzuschlags an das sächliche Existenzminimum, die
neuen Regelungen zum Zuverdienst und die Verbesserungen beim
Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist gut, dass die Fahrten zur Schule
und das Mittagessen in Schulen und Kitas für arme Kinder kostenlos
werden. Es ist erfreulich, dass eine Reihe von Änderungsvorschlägen
der Kinder- und Familienverbände im parlamentarischen Verfahren
aufgegriffen wurden, darunter die Erhöhung der Leistung für Bildung
und Teilhabe, die Möglichkeit Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets gebündelt zu beantragen und der verbesserte Zugang von
Alleinerziehenden zum Kinderzuschlag", betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Gleichzeitig sind noch keine maßgeblichen Lösungen in Sicht, wie
Familien ihren Anspruch unkomplizierter geltend machen können. Die
Vereinfachung des Antrages selbst ist ein richtiger Schritt. Das
Ergebnis bleibt abzuwarten und wird allein nicht ausreichen, um
wesentlich mehr Familien zu erreichen. Es wird darauf ankommen, einen
guten Mix aus persönlicher Beratung und niederschwelligen
Online-Angeboten herzustellen. Und es sollte vor allem eine
automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in
Angriff genommen werden. Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind
substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte
Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem
zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders
bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus
dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert,
unterlaufen wird. Auch hier ist das Gesetz zu halbherzig", so Hofmann
weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für eine stärkere Priorisierung
der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer
Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten
Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für
Leistungen ein, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben.
Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus,
dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine
Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander
abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die
interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig
tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer
bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem
Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden
Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen
bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern
unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der
Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht
gewährleistet.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell
heutigen abschließenden Bundestagsdebatte über das
"Starke-Familien-Gesetz", dass armutsbetroffene Kinder und
Jugendliche durch das Gesetz künftig besser unterstützt werden.
Gleichzeitig fordert die Kinderrechtsorganisation die Bundesregierung
auf, die Systemfehler in der Förderung armer Kinder konsequenter als
bisher anzugehen. Das betrifft beispielsweise den Kinderzuschlag und
das Bildungs- und Teilhabepaket.
"Mit dem 'Starke-Familien-Gesetz' werden wichtige Weichen zur
Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gestellt, gleichzeitig
werden grundlegende Widersprüche im System nicht konsequent behoben.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt insbesondere die Erhöhung und
Koppelung des Kinderzuschlags an das sächliche Existenzminimum, die
neuen Regelungen zum Zuverdienst und die Verbesserungen beim
Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist gut, dass die Fahrten zur Schule
und das Mittagessen in Schulen und Kitas für arme Kinder kostenlos
werden. Es ist erfreulich, dass eine Reihe von Änderungsvorschlägen
der Kinder- und Familienverbände im parlamentarischen Verfahren
aufgegriffen wurden, darunter die Erhöhung der Leistung für Bildung
und Teilhabe, die Möglichkeit Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets gebündelt zu beantragen und der verbesserte Zugang von
Alleinerziehenden zum Kinderzuschlag", betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Gleichzeitig sind noch keine maßgeblichen Lösungen in Sicht, wie
Familien ihren Anspruch unkomplizierter geltend machen können. Die
Vereinfachung des Antrages selbst ist ein richtiger Schritt. Das
Ergebnis bleibt abzuwarten und wird allein nicht ausreichen, um
wesentlich mehr Familien zu erreichen. Es wird darauf ankommen, einen
guten Mix aus persönlicher Beratung und niederschwelligen
Online-Angeboten herzustellen. Und es sollte vor allem eine
automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in
Angriff genommen werden. Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind
substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte
Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem
zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders
bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus
dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert,
unterlaufen wird. Auch hier ist das Gesetz zu halbherzig", so Hofmann
weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für eine stärkere Priorisierung
der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer
Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten
Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für
Leistungen ein, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben.
Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus,
dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine
Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander
abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die
interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig
tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer
bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem
Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden
Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen
bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern
unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der
Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht
gewährleistet.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
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