13.06.2024 15:52 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesländer auf, im Bundesrat das bestehende Glyphosatverbot beizubehalten
Berlin (ots) -
Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung ab. Damit will die Bundesregierung das in Deutschland bereits beschlossene Anwendungsverbot von Glyphosat wieder aufheben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesländer auf, dieser massiven Verschlechterung des Umwelt- und Verbraucherschutzes im Bundesrat nicht zuzustimmen und für die Beibehaltung des Anwendungsverbots von Glyphosat und gegen die Änderung der Verordnung zu stimmen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Das Anwendungsverbot von Glyphosat kann in Deutschland rechtskonform umgesetzt werden - trotz der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene. Der vermeintliche Konflikt zum Unionsrecht ist aus unserer Sicht vorgeschoben. Deshalb müssen die Bundesländer das bereits beschlossene Verbot für Deutschland unbedingt bestätigen. Völlig inakzeptabel sind auch die vorgesehenen Lockerungen von Anwendungsrestriktionen in Wasserschutzgebieten. Auch diese muss der Bundesrat ablehnen. Unsere Umwelt darf nicht länger für toxische Pestizide zerstört werden - die erheblichen Risiken für Biodiversität und Mensch sind nicht zu übersehen. Der Bundesrat kann der Macht der Agrochemie-Lobby anders als auf EU-Ebene einen Riegel vorschieben. Mit unseren Klagen werden wir dafür sorgen, dass das hochgiftige Glyphosat endgültig von unseren Äckern verbannt wird."
Hintergrund:
Die DUH hat im Jahr 2023 mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Verfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit Wirkstoffen, die aus Umweltsicht sehr bedenklich sind, eingeleitet. Diese richten sich gegen das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Links:
- Zur Stellungnahme: https://ots.de/tppyBp
- Mehr Infos zu den DUH-Klagen gegen besonders giftige Pestizide: https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe,
www.tiktok.com/@umwelthilfe,
www.bsky.app/profile/umwelthilfe.bsky.social,
www.threads.net/@umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung ab. Damit will die Bundesregierung das in Deutschland bereits beschlossene Anwendungsverbot von Glyphosat wieder aufheben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesländer auf, dieser massiven Verschlechterung des Umwelt- und Verbraucherschutzes im Bundesrat nicht zuzustimmen und für die Beibehaltung des Anwendungsverbots von Glyphosat und gegen die Änderung der Verordnung zu stimmen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Das Anwendungsverbot von Glyphosat kann in Deutschland rechtskonform umgesetzt werden - trotz der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene. Der vermeintliche Konflikt zum Unionsrecht ist aus unserer Sicht vorgeschoben. Deshalb müssen die Bundesländer das bereits beschlossene Verbot für Deutschland unbedingt bestätigen. Völlig inakzeptabel sind auch die vorgesehenen Lockerungen von Anwendungsrestriktionen in Wasserschutzgebieten. Auch diese muss der Bundesrat ablehnen. Unsere Umwelt darf nicht länger für toxische Pestizide zerstört werden - die erheblichen Risiken für Biodiversität und Mensch sind nicht zu übersehen. Der Bundesrat kann der Macht der Agrochemie-Lobby anders als auf EU-Ebene einen Riegel vorschieben. Mit unseren Klagen werden wir dafür sorgen, dass das hochgiftige Glyphosat endgültig von unseren Äckern verbannt wird."
Hintergrund:
Die DUH hat im Jahr 2023 mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Verfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit Wirkstoffen, die aus Umweltsicht sehr bedenklich sind, eingeleitet. Diese richten sich gegen das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Links:
- Zur Stellungnahme: https://ots.de/tppyBp
- Mehr Infos zu den DUH-Klagen gegen besonders giftige Pestizide: https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/
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0171 3649170, resch@duh.de
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