21.10.2019 09:19 | Campact e.V. | Politik
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Campact verliert Gemeinnützigkeit / Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs setzt Zivilgesellschaft weiter unter Druck
Verden / Aller (ots) - Die Bürgerbewegung Campact verliert nach
Prüfung der Jahre 2015 bis 2017 den Status einer gemeinnützigen
Organisation. Das hat das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem
Verein schriftlich mitgeteilt. Dieser Status wurde mit der Begründung
aberkannt, dass Campact überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen
sei und Kampagnen zu Themen durchgeführt habe, die keinem
gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden können.
Die Entscheidung des Finanzamtes ist eine direkte Folge des
Attac-Urteils vom Februar 2019. Darin hat der Bundesfinanzhof (BFH)
politische Bildung sehr viel enger als bisher definiert. Die
Förderung politischen Engagements ist nur noch zu den 25 Zwecken in
der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt - dort fehlen aber
wichtige Zwecke wie die Förderung von Menschenrechten, faire
Handelspolitik und soziale Gerechtigkeit.
"Nach Attac ist jetzt Campact an der Reihe und verliert den Status
der Gemeinnützigkeit. Was für ein fatales Zeichen: In Zeiten, wo
Hunderttausende Menschen mit Campact für Klimaschutz und gegen Rechts
auf der Straße streiten, wird deren Engagement als nicht gemeinnützig
abgewertet und entwürdigt", sagt Felix Kolb, geschäftsführender
Campact-Vorstand. "Verantwortlich für diesen Fußtritt ist vor allem
Finanzminister Scholz: Er drückt sich seit Monaten um eine Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts, die endlich Rechtssicherheit schaffen würde.
Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen endlich den völlig
veralteten Zwecke-Katalog reformieren und den Begriff der politischen
Bildung aus seiner BFH-Zwangsjacke befreien."
Campact hatte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre
2015 bis 2017 wie üblich im Dezember 2018 rückwirkend beantragt. Seit
dem Attac-Urteil hat Campact vorsorglich keine Spendenbescheinigungen
mehr ausgestellt. Damit folgt der Verein der Empfehlung seiner
Steuerberatung sowie der Anwältinnen und Anwälte. Als von über zwei
Millionen Menschen getragene Bürgerbewegung wird sich der Verein auch
weiter auf die Finanzierung der Arbeit durch Spenderinnen und Spender
stützen, um nicht von Geldern aus Politik und Wirtschaft abhängig zu
werden.
Den Transparenzbericht 2018 finden Sie hier:
www.campact.org/transparenzbericht2018
Pressekontakt:
Olga Perov, Stellv. Pressesprecherin Campact e.V., Tel.: 04231 957
490 (auch mobil), perov@campact.de
Original-Content von: Campact e.V., übermittelt durch news aktuell
Prüfung der Jahre 2015 bis 2017 den Status einer gemeinnützigen
Organisation. Das hat das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem
Verein schriftlich mitgeteilt. Dieser Status wurde mit der Begründung
aberkannt, dass Campact überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen
sei und Kampagnen zu Themen durchgeführt habe, die keinem
gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden können.
Die Entscheidung des Finanzamtes ist eine direkte Folge des
Attac-Urteils vom Februar 2019. Darin hat der Bundesfinanzhof (BFH)
politische Bildung sehr viel enger als bisher definiert. Die
Förderung politischen Engagements ist nur noch zu den 25 Zwecken in
der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt - dort fehlen aber
wichtige Zwecke wie die Förderung von Menschenrechten, faire
Handelspolitik und soziale Gerechtigkeit.
"Nach Attac ist jetzt Campact an der Reihe und verliert den Status
der Gemeinnützigkeit. Was für ein fatales Zeichen: In Zeiten, wo
Hunderttausende Menschen mit Campact für Klimaschutz und gegen Rechts
auf der Straße streiten, wird deren Engagement als nicht gemeinnützig
abgewertet und entwürdigt", sagt Felix Kolb, geschäftsführender
Campact-Vorstand. "Verantwortlich für diesen Fußtritt ist vor allem
Finanzminister Scholz: Er drückt sich seit Monaten um eine Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts, die endlich Rechtssicherheit schaffen würde.
Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen endlich den völlig
veralteten Zwecke-Katalog reformieren und den Begriff der politischen
Bildung aus seiner BFH-Zwangsjacke befreien."
Campact hatte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre
2015 bis 2017 wie üblich im Dezember 2018 rückwirkend beantragt. Seit
dem Attac-Urteil hat Campact vorsorglich keine Spendenbescheinigungen
mehr ausgestellt. Damit folgt der Verein der Empfehlung seiner
Steuerberatung sowie der Anwältinnen und Anwälte. Als von über zwei
Millionen Menschen getragene Bürgerbewegung wird sich der Verein auch
weiter auf die Finanzierung der Arbeit durch Spenderinnen und Spender
stützen, um nicht von Geldern aus Politik und Wirtschaft abhängig zu
werden.
Den Transparenzbericht 2018 finden Sie hier:
www.campact.org/transparenzbericht2018
Pressekontakt:
Olga Perov, Stellv. Pressesprecherin Campact e.V., Tel.: 04231 957
490 (auch mobil), perov@campact.de
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