20.09.2019 16:34 | ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände | Politik
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BAK-Präsident Kiefer: Bundesrat treibt Reform inhaltlich voran (FOTO)
Foto: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) und Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Berlin (ots) -
Der Bundesrat hat sich heute in Berlin erstmalig mit dem Entwurf
der Bundesregierung für ein Apothekenreformpaket befasst. In ihrem
Beschluss fordert die Länderkammer substanzielle Anpassungen:
Insbesondere soll der Versandhandel mit rezeptpflichtigen
Arzneimitteln verboten und der Regierungsentwurf des
Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) entsprechend abgeändert
werden. Dazu erklärt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer (BAK) und Mitglied des Geschäftsführenden
Vorstands der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
"Für die Apothekerschaft ist entscheidend, dass die Bevorteilung
ausländischer Arzneimittelversender und die Diskussion um eine
Apothekenreform nach drei Jahren langen Wartens in einen
Gesetzgebungsprozess mündet und endlich etwas passiert. Die
Bundesregierung hat diesen Prozess mit dem Entwurf des VOASG und der
begleitenden Verordnung angeschoben. Damit wurde die Grundlage für
eine Befassung in der Länderkammer geschaffen. Der Bundesrat hat für
das Paket jetzt etliche Änderungen vorgeschlagen. Nach intensiver
Diskussion fordert er zur Wiederherstellung einheitlicher
Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein
Versandhandelsverbot anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen
sozialrechtlichen Absicherung, weil nur so die Gleichpreisigkeit in
Deutschland vollständig wiederhergestellt werden kann.
Für die Apothekerschaft war und ist das Versandhandelsverbot stets
der sicherste und beste Weg, um der Arzneimittelpreisverordnung als
eigentlichem Element der sozial gerechten Steuerung wieder
uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Die Arzneimittelaufsicht ist
Ländersache. So ist es erfreulich oder geradezu naheliegend, dass
auch der Bundesrat es jetzt fordert, weil die Länder nah an der
Versorgung vor Ort sind. Ich wünsche mir, dass diese Position der
Länder in der weiteren parlamentarischen Beratung beachtet wird und
das Reformpaket dennoch nicht in eine Blockade gerät, zumal es mit
der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und der Anpassung
von Vergütungsbestandteilen weitere, für die Apothekerschaft auch
sehr wichtige Änderungen beinhaltet.
Auch was die begleitende Verordnung angeht, hat der Bundesrat
entscheidende Korrekturen vorgeschlagen, die Teile unsere
Vorstellungen aufnehmen, weil sie die Situation beim Botendienst
klären und das Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten wasserdicht
machen. Abgabeautomaten sind nun einmal gerade kein Bestandteil des
Versandhandels. Ich erwarte, dass die Bundesregierung den Prozess
jetzt weitertreibt, die Verordnung unter Beachtung der Position des
Bundesrates zügig in Kraft setzt und den Gesetzentwurf möglichst bald
dem Bundestag zuleitet. Wir brauchen diese Reform, und wir brauchen
sie jetzt, um die Folgen des Eingriffs des EuGH in die Gestaltung der
Arzneimittelversorgung zu mindern und um die flächendeckende
Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern."
Mit seinem Urteil im Oktober 2016 hat der Europäischen Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg ausländischen Versandapotheken erlaubt, die in
Deutschland geltende Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen
Medikamenten zu unterlaufen. Im April 2019 hat
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zunächst einen
Referentenentwurf, im Juli 2019 dann einen Kabinettsentwurf für das
VOASG vorgelegt. Die ABDA hat zu beiden Gesetzentwürfen ausführliche
Stellungnahmen vorgelegt. Das VOASG ist nicht zustimmungspflichtig,
d.h. dass Einwendungen des Bundesrates gegen einen Entwurf vom
Bundestag überstimmt werden können.
Auf den ersten Durchgang im Bundesrat erfolgt jetzt im nächsten
Schritt eine Gegenäußerung der Bundesregierung, bevor der Entwurf dem
Bundestag zur Beratung zugeleitet wird. Das VOASG ist in der
kommenden Woche auch zentrales Thema des Deutschen Apothekertages
(25. bis 27. September 2019) in Düsseldorf, wo mehr als 300
Delegierte in der Hauptversammlung über die Ausrichtung der
Gesundheitspolitik diskutieren. Die Pressekonferenz dazu findet
bereits am 24. September 2019 statt, während Bundesminister Spahn am
27. September ein Grußwort an die Delegierten richten und mit ihnen
über das Gesetz diskutieren will.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Der Bundesrat hat sich heute in Berlin erstmalig mit dem Entwurf
der Bundesregierung für ein Apothekenreformpaket befasst. In ihrem
Beschluss fordert die Länderkammer substanzielle Anpassungen:
Insbesondere soll der Versandhandel mit rezeptpflichtigen
Arzneimitteln verboten und der Regierungsentwurf des
Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) entsprechend abgeändert
werden. Dazu erklärt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer (BAK) und Mitglied des Geschäftsführenden
Vorstands der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
"Für die Apothekerschaft ist entscheidend, dass die Bevorteilung
ausländischer Arzneimittelversender und die Diskussion um eine
Apothekenreform nach drei Jahren langen Wartens in einen
Gesetzgebungsprozess mündet und endlich etwas passiert. Die
Bundesregierung hat diesen Prozess mit dem Entwurf des VOASG und der
begleitenden Verordnung angeschoben. Damit wurde die Grundlage für
eine Befassung in der Länderkammer geschaffen. Der Bundesrat hat für
das Paket jetzt etliche Änderungen vorgeschlagen. Nach intensiver
Diskussion fordert er zur Wiederherstellung einheitlicher
Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein
Versandhandelsverbot anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen
sozialrechtlichen Absicherung, weil nur so die Gleichpreisigkeit in
Deutschland vollständig wiederhergestellt werden kann.
Für die Apothekerschaft war und ist das Versandhandelsverbot stets
der sicherste und beste Weg, um der Arzneimittelpreisverordnung als
eigentlichem Element der sozial gerechten Steuerung wieder
uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Die Arzneimittelaufsicht ist
Ländersache. So ist es erfreulich oder geradezu naheliegend, dass
auch der Bundesrat es jetzt fordert, weil die Länder nah an der
Versorgung vor Ort sind. Ich wünsche mir, dass diese Position der
Länder in der weiteren parlamentarischen Beratung beachtet wird und
das Reformpaket dennoch nicht in eine Blockade gerät, zumal es mit
der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und der Anpassung
von Vergütungsbestandteilen weitere, für die Apothekerschaft auch
sehr wichtige Änderungen beinhaltet.
Auch was die begleitende Verordnung angeht, hat der Bundesrat
entscheidende Korrekturen vorgeschlagen, die Teile unsere
Vorstellungen aufnehmen, weil sie die Situation beim Botendienst
klären und das Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten wasserdicht
machen. Abgabeautomaten sind nun einmal gerade kein Bestandteil des
Versandhandels. Ich erwarte, dass die Bundesregierung den Prozess
jetzt weitertreibt, die Verordnung unter Beachtung der Position des
Bundesrates zügig in Kraft setzt und den Gesetzentwurf möglichst bald
dem Bundestag zuleitet. Wir brauchen diese Reform, und wir brauchen
sie jetzt, um die Folgen des Eingriffs des EuGH in die Gestaltung der
Arzneimittelversorgung zu mindern und um die flächendeckende
Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern."
Mit seinem Urteil im Oktober 2016 hat der Europäischen Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg ausländischen Versandapotheken erlaubt, die in
Deutschland geltende Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen
Medikamenten zu unterlaufen. Im April 2019 hat
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zunächst einen
Referentenentwurf, im Juli 2019 dann einen Kabinettsentwurf für das
VOASG vorgelegt. Die ABDA hat zu beiden Gesetzentwürfen ausführliche
Stellungnahmen vorgelegt. Das VOASG ist nicht zustimmungspflichtig,
d.h. dass Einwendungen des Bundesrates gegen einen Entwurf vom
Bundestag überstimmt werden können.
Auf den ersten Durchgang im Bundesrat erfolgt jetzt im nächsten
Schritt eine Gegenäußerung der Bundesregierung, bevor der Entwurf dem
Bundestag zur Beratung zugeleitet wird. Das VOASG ist in der
kommenden Woche auch zentrales Thema des Deutschen Apothekertages
(25. bis 27. September 2019) in Düsseldorf, wo mehr als 300
Delegierte in der Hauptversammlung über die Ausrichtung der
Gesundheitspolitik diskutieren. Die Pressekonferenz dazu findet
bereits am 24. September 2019 statt, während Bundesminister Spahn am
27. September ein Grußwort an die Delegierten richten und mit ihnen
über das Gesetz diskutieren will.
Weitere Informationen unter www.abda.de
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Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
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Schlagwörter
Gesetze , Pharmaindustrie , Bundesrat , Verbände , Apothekenreformpaket , Bundesregierung , Politik , Wirtschaft ,
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