28.09.2018 14:30 | Schertz Bergmann Rechtsanwälte | Personen
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Presseinformation Cristiano Ronaldo
Berlin (ots) - Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung
über unseren Klienten Cristiano Ronaldo erklären wir hierzu
folgendes: Die Berichterstattung im SPIEGEL ist eklatant
rechtswidrig. Sie verletzt die Persönlichkeitsrechte unseres
Mandanten Cristiano Ronaldo in besonders schwerwiegender Weise. Es
handelt sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung aus dem
Bereich der Intimsphäre. Eine Übernahme dieser Berichterstattung wäre
schon deshalb rechtswidrig. Wir sind weiterhin beauftragt, gegen den
SPIEGEL sämtliche bestehenden presserechtlichen Ansprüche
unverzüglich geltend zu machen, insbesondere auch ein in seiner Höhe
der Verletzung entsprechendes Schmerzensgeld. Es dürfte sich
vorliegend um eine der schwersten Verletzungen von
Persönlichkeitsrechten aus den letzten Jahren handeln.
Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
über unseren Klienten Cristiano Ronaldo erklären wir hierzu
folgendes: Die Berichterstattung im SPIEGEL ist eklatant
rechtswidrig. Sie verletzt die Persönlichkeitsrechte unseres
Mandanten Cristiano Ronaldo in besonders schwerwiegender Weise. Es
handelt sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung aus dem
Bereich der Intimsphäre. Eine Übernahme dieser Berichterstattung wäre
schon deshalb rechtswidrig. Wir sind weiterhin beauftragt, gegen den
SPIEGEL sämtliche bestehenden presserechtlichen Ansprüche
unverzüglich geltend zu machen, insbesondere auch ein in seiner Höhe
der Verletzung entsprechendes Schmerzensgeld. Es dürfte sich
vorliegend um eine der schwersten Verletzungen von
Persönlichkeitsrechten aus den letzten Jahren handeln.
Professor Dr. Christian Schertz
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Kurfürstendamm 53
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