11.06.2019 13:42 | NDR Norddeutscher Rundfunk | Panorama
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Zu wenig Personal an norddeutschen Gerichten
Hamburg (ots) - Die meisten Amts- und Landgerichte in
Norddeutschland arbeiten mit weit weniger Personal als eigentlich
offiziell vorgesehen. Besonders schlecht steht Niedersachsen da: Von
den insgesamt 91 Amts- bzw. Landgerichten in dem Bundesland arbeiten
an 87 Gerichten weniger Richterinnen und Richter als eigentlich
offiziell festgesetzt. An nur vier Standorten (Landgericht Göttingen,
Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Rinteln und Amtsgericht Jever) sind
die Gerichte personell abgedeckt oder sogar etwas besser
ausgestattet. 16 Gerichte in Niedersachsen haben eine personelle
Unterdeckung bei Richterinnen und Richtern von sogar 20 Prozent oder
mehr. Besonders schlecht steht das Landgericht Aurich mit einer
Unterdeckung von 25,34 Prozent da - das sind für dieses Gericht
umgerechnet etwa sechs Vollzeitstellen weniger als im Bedarf
festgestellt.
In Schleswig-Holstein sieht es etwas besser aus. Aber auch hier
hat nur die Hälfte der Amtsgerichte das nötige Personal, von den vier
Landgerichten sogar nur das in Itzehoe. Den größten Ausfall in
Schleswig-Holstein hat das Amtsgericht Rendsburg mit einer
Unterdeckung von 21,43 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern schneidet nach den Angaben des dortigen
Justizministeriums besser ab, hier liegen von den 14 Gerichten 5
sogar über dem gemessenen Bedarf (die Landgerichte Neubrandenburg,
Rostock und Schwerin sowie die Amtsgerichte Rostock und
Neubrandenburg). Deutlich darunter befindet sich das Landgericht
Stralsund mit einer Unterdeckung von 23 Prozent.
In Bremen arbeiten die Amtsgerichte mit einer Unterdeckung von
nahezu 20 Prozent bei Richterinnen und Richtern. Das Landgericht
verzeichnet eine Überdeckung von 9,10 Prozent.
Das Team der Sendung "Panorama 3" im NDR Fernsehen hat die Daten
aller norddeutschen Bundesländer zu dem Personalbedarf und
Personaleinsatz der ordentlichen Gerichtsbarkeit jedes einzelnen
Amts- und Landgerichts (ohne Oberlandesgerichte) für das Jahr 2018
bei den Justizministerien der Länder abgefragt und verglichen.
Grundlage ist das offizielle Berechnungssystem, genannt PEBB§Y, mit
dem alle norddeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg ihren
Personalbedarf in der Justiz feststellen. Hierbei wird nach einem
speziellen Schlüssel die vorgesehene Länge eines Verfahrens berechnet
und anhand dessen der Personalbedarf festgestellt.
Das Justizministerium Niedersachsen zeigt sich überrascht, dass
das Bundesland entsprechend der "Panorama 3"-Recherchen so schlecht
dasteht. Man sei überzeugt, dass es trotzdem bisher keine negativen
Auswirkungen für die Justiz im Bundesland gebe. "Das hängt damit
zusammen, dass unsere Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte wirklich gute Juristen sind, die auch den höheren
Belastungen durchaus gut standhalten können", sagt
Ministeriumssprecher Martin Speyer gegenüber "Panorama 3". Zudem habe
das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr 60 neue Stellen geschaffen
und wolle auch im Jahr 2019 weitere 40 Stellen schaffen. Nach
Berechnungen von "Panorama 3" wären allerdings mindestens 193
Vollzeitstellen nötig, um den Bedarf nach PEBB§Y für Niedersachsen zu
decken.
In allen norddeutschen Bundesländern zeigt sich, dass auch die
Dauer von Verfahren an den Amts- und Landgerichten im Vergleich zum
Jahr 2009 zugenommen hat: um rund 15 Prozent in Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, in Schleswig-Holstein um knapp 22
Prozent, in Bremen sogar um gut 26 Prozent.
Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und
Vorsitzender der "Neuen Richtervereinigung", sieht in der dauerhaften
Überlastung der Gerichte eine Gefahr für den Rechtsstaat.
"Panorama 3": Dienstag, 11. Juni, um 21.15 Uhr im NDR Fernsehen
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
Mail: i.bents@ndr.de
http://www.ndr.de
https://twitter.com/NDRpresse
Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell
Norddeutschland arbeiten mit weit weniger Personal als eigentlich
offiziell vorgesehen. Besonders schlecht steht Niedersachsen da: Von
den insgesamt 91 Amts- bzw. Landgerichten in dem Bundesland arbeiten
an 87 Gerichten weniger Richterinnen und Richter als eigentlich
offiziell festgesetzt. An nur vier Standorten (Landgericht Göttingen,
Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Rinteln und Amtsgericht Jever) sind
die Gerichte personell abgedeckt oder sogar etwas besser
ausgestattet. 16 Gerichte in Niedersachsen haben eine personelle
Unterdeckung bei Richterinnen und Richtern von sogar 20 Prozent oder
mehr. Besonders schlecht steht das Landgericht Aurich mit einer
Unterdeckung von 25,34 Prozent da - das sind für dieses Gericht
umgerechnet etwa sechs Vollzeitstellen weniger als im Bedarf
festgestellt.
In Schleswig-Holstein sieht es etwas besser aus. Aber auch hier
hat nur die Hälfte der Amtsgerichte das nötige Personal, von den vier
Landgerichten sogar nur das in Itzehoe. Den größten Ausfall in
Schleswig-Holstein hat das Amtsgericht Rendsburg mit einer
Unterdeckung von 21,43 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern schneidet nach den Angaben des dortigen
Justizministeriums besser ab, hier liegen von den 14 Gerichten 5
sogar über dem gemessenen Bedarf (die Landgerichte Neubrandenburg,
Rostock und Schwerin sowie die Amtsgerichte Rostock und
Neubrandenburg). Deutlich darunter befindet sich das Landgericht
Stralsund mit einer Unterdeckung von 23 Prozent.
In Bremen arbeiten die Amtsgerichte mit einer Unterdeckung von
nahezu 20 Prozent bei Richterinnen und Richtern. Das Landgericht
verzeichnet eine Überdeckung von 9,10 Prozent.
Das Team der Sendung "Panorama 3" im NDR Fernsehen hat die Daten
aller norddeutschen Bundesländer zu dem Personalbedarf und
Personaleinsatz der ordentlichen Gerichtsbarkeit jedes einzelnen
Amts- und Landgerichts (ohne Oberlandesgerichte) für das Jahr 2018
bei den Justizministerien der Länder abgefragt und verglichen.
Grundlage ist das offizielle Berechnungssystem, genannt PEBB§Y, mit
dem alle norddeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg ihren
Personalbedarf in der Justiz feststellen. Hierbei wird nach einem
speziellen Schlüssel die vorgesehene Länge eines Verfahrens berechnet
und anhand dessen der Personalbedarf festgestellt.
Das Justizministerium Niedersachsen zeigt sich überrascht, dass
das Bundesland entsprechend der "Panorama 3"-Recherchen so schlecht
dasteht. Man sei überzeugt, dass es trotzdem bisher keine negativen
Auswirkungen für die Justiz im Bundesland gebe. "Das hängt damit
zusammen, dass unsere Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte wirklich gute Juristen sind, die auch den höheren
Belastungen durchaus gut standhalten können", sagt
Ministeriumssprecher Martin Speyer gegenüber "Panorama 3". Zudem habe
das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr 60 neue Stellen geschaffen
und wolle auch im Jahr 2019 weitere 40 Stellen schaffen. Nach
Berechnungen von "Panorama 3" wären allerdings mindestens 193
Vollzeitstellen nötig, um den Bedarf nach PEBB§Y für Niedersachsen zu
decken.
In allen norddeutschen Bundesländern zeigt sich, dass auch die
Dauer von Verfahren an den Amts- und Landgerichten im Vergleich zum
Jahr 2009 zugenommen hat: um rund 15 Prozent in Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, in Schleswig-Holstein um knapp 22
Prozent, in Bremen sogar um gut 26 Prozent.
Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und
Vorsitzender der "Neuen Richtervereinigung", sieht in der dauerhaften
Überlastung der Gerichte eine Gefahr für den Rechtsstaat.
"Panorama 3": Dienstag, 11. Juni, um 21.15 Uhr im NDR Fernsehen
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