10.10.2019 16:03 | EUROSTAT | Panorama
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Jede dritte Person in der EU gab 2018 an, Betreuungspflichten zu haben. (FOTO)
Foto: obs/EUROSTAT
Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der EU Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/121298 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/EUROSTAT"
Luxemburg (ots) -
Weniger als jede dritte Person mit Kinderbetreuungspflichten nahm
Betreuungsangebote in Anspruch.
Im Jahr 2018 gaben in der Europäischen Union (EU) von den 308
Millionen 18- bis 64-Jährigen etwas mehr als ein Drittel (34%) oder
106 Millionen an, Betreuungspflichten zu haben. Darunter fällt die
Betreuung der eigenen Kinder oder der Kinder des Partners, die jünger
als 15 Jahre waren (89 Millionen oder 29%), die Betreuung
hilfsbedürftiger Angehöriger (13 Millionen oder 4%) oder sowohl von
Kindern als auch von hilfsbedürftigen Angehörigen (4 Millionen, 1%).
Kinderbetreuung bedeutet die Betreuung der Kinder innerhalb oder
außerhalb des Haushalts.
In allen Betreuungskategorien gaben mehr Frauen als Männer (37%
der Frauen gegenüber 32% der Männer) an, Betreuungspflichten zu
haben: Dies gilt für Betreuungspflichten gegenüber den eigenen
Kindern oder denen des Partners (30% der Frauen, 28% der Männer),
gegenüber hilfsbedürftigen Angehörigen (5% bzw. 3%) sowie für beide
Bereiche (2% bzw. 1%).
Diese ausgewählten, von Eurostat, dem statistischen Amt der
Europäischen Union, veröffentlichten Ergebnisse stammen aus einer
speziellen Datensammlung aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung
2018 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
In der EU passten 27% der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64
Jahren mit Kinderbetreuungspflichten im Jahr 2018 ihr Arbeitsleben
an, um ihre Kinder leichter betreuen zu können. Dies betraf Frauen in
stärkerem Maße als Männer. 39% der Frauen - mehr als doppelt so viele
wie Männer (17%) - gaben an, dass sich die Kinderbetreuung auf ihre
Berufstätigkeit auswirkt.
Zudem wurden auf EU-Ebene 2018 von 28% der Personen mit
Kinderbetreuungspflichten entsprechende Kinderbetreuungsangebote für
alle Kinder genutzt. Am höchsten war der Anteil bei den
Erwerbstätigen mit 31%, bei den Arbeitslosen lag er bei 19% und bei
den Nichterwerbspersonen bei 14%. Demgegenüber gaben 72% der Personen
mit Kinderbetreuungspflichten an, für mindestens eines ihrer Kinder
kein Betreuungsangebot zu nutzen.
Anteil der Menschen mit Kinderbetreuungspflichten in Irland am
höchsten. Deutschland ist nach Bulgarien eines der Länder, in denen
dieser Anteil ziemlich niedrig ist.
Im Jahr 2018 verzeichnete Irland den höchsten Anteil von Personen
mit Kinderbetreuungspflichten, kombiniert oder nicht mit der
Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger (42% der Gesamtbevölkerung im
Alter von 18 bis 64 Jahren). Dahinter rangierten Schweden und
Luxemburg (beide 35%), Estland und Frankreich (beide 34%). Am
niedrigsten waren die Anteile in Bulgarien (24%), gefolgt von
Deutschland (26%), Kroatien, Griechenland und Österreich (alle 27%).
Weniger als ein Drittel der Personen mit Kinderbetreuungspflichten
nahm überhaupt Betreuungsangebote in Anspruch. Eigene Regelungen
wurden hier als Hauptgrund für den Verzicht auf
Kinderbetreuungsangebote in den meisten EU-Mitgliedstaaten genannt.
Nahezu ein Drittel der Erwerbstätigen passten ihr Arbeitsleben an, um
Kinder leichter betreuen zu können.
Weitere Informationen:
Eurostat-Artikel der Reihe Statistics Explained zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie im Jahr 2018: https://ec.europa.eu/eurostat/sta
tistics-explained/index.php?title=Reconciliation_of_work_and_family_l
ife_-_statistics
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.
* * * * * * * * *
Die im Presseportal veröffentlichten Pressemitteilungen stellen
eine kleine Auswahl des umfangreichen Bestands an Informationen von
Eurostat dar.
Das vollständige Informationsangebot von Eurostat ist auf der
Eurostat-Webseite verfügbar (Pressemitteilungen,
Jahresveröffentlichungskalender der Euro-Indikatoren:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/release-calendar, Online-Datenbank,
themenspezifische Rubriken, Metadaten, Datenvisualiserungstools)
Folgen Sie uns auf Twitter @EU_Eurostat und besuchen Sie uns auf
Facebook: EurostatStatistics
Pressekontakt:
EUROSTAT
Eurostat Media Support
Telefon: +352 4301 33408
eurostat-mediasupport@ec.europa.eu
Original-Content von: EUROSTAT, übermittelt durch news aktuell
Weniger als jede dritte Person mit Kinderbetreuungspflichten nahm
Betreuungsangebote in Anspruch.
Im Jahr 2018 gaben in der Europäischen Union (EU) von den 308
Millionen 18- bis 64-Jährigen etwas mehr als ein Drittel (34%) oder
106 Millionen an, Betreuungspflichten zu haben. Darunter fällt die
Betreuung der eigenen Kinder oder der Kinder des Partners, die jünger
als 15 Jahre waren (89 Millionen oder 29%), die Betreuung
hilfsbedürftiger Angehöriger (13 Millionen oder 4%) oder sowohl von
Kindern als auch von hilfsbedürftigen Angehörigen (4 Millionen, 1%).
Kinderbetreuung bedeutet die Betreuung der Kinder innerhalb oder
außerhalb des Haushalts.
In allen Betreuungskategorien gaben mehr Frauen als Männer (37%
der Frauen gegenüber 32% der Männer) an, Betreuungspflichten zu
haben: Dies gilt für Betreuungspflichten gegenüber den eigenen
Kindern oder denen des Partners (30% der Frauen, 28% der Männer),
gegenüber hilfsbedürftigen Angehörigen (5% bzw. 3%) sowie für beide
Bereiche (2% bzw. 1%).
Diese ausgewählten, von Eurostat, dem statistischen Amt der
Europäischen Union, veröffentlichten Ergebnisse stammen aus einer
speziellen Datensammlung aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung
2018 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
In der EU passten 27% der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64
Jahren mit Kinderbetreuungspflichten im Jahr 2018 ihr Arbeitsleben
an, um ihre Kinder leichter betreuen zu können. Dies betraf Frauen in
stärkerem Maße als Männer. 39% der Frauen - mehr als doppelt so viele
wie Männer (17%) - gaben an, dass sich die Kinderbetreuung auf ihre
Berufstätigkeit auswirkt.
Zudem wurden auf EU-Ebene 2018 von 28% der Personen mit
Kinderbetreuungspflichten entsprechende Kinderbetreuungsangebote für
alle Kinder genutzt. Am höchsten war der Anteil bei den
Erwerbstätigen mit 31%, bei den Arbeitslosen lag er bei 19% und bei
den Nichterwerbspersonen bei 14%. Demgegenüber gaben 72% der Personen
mit Kinderbetreuungspflichten an, für mindestens eines ihrer Kinder
kein Betreuungsangebot zu nutzen.
Anteil der Menschen mit Kinderbetreuungspflichten in Irland am
höchsten. Deutschland ist nach Bulgarien eines der Länder, in denen
dieser Anteil ziemlich niedrig ist.
Im Jahr 2018 verzeichnete Irland den höchsten Anteil von Personen
mit Kinderbetreuungspflichten, kombiniert oder nicht mit der
Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger (42% der Gesamtbevölkerung im
Alter von 18 bis 64 Jahren). Dahinter rangierten Schweden und
Luxemburg (beide 35%), Estland und Frankreich (beide 34%). Am
niedrigsten waren die Anteile in Bulgarien (24%), gefolgt von
Deutschland (26%), Kroatien, Griechenland und Österreich (alle 27%).
Weniger als ein Drittel der Personen mit Kinderbetreuungspflichten
nahm überhaupt Betreuungsangebote in Anspruch. Eigene Regelungen
wurden hier als Hauptgrund für den Verzicht auf
Kinderbetreuungsangebote in den meisten EU-Mitgliedstaaten genannt.
Nahezu ein Drittel der Erwerbstätigen passten ihr Arbeitsleben an, um
Kinder leichter betreuen zu können.
Weitere Informationen:
Eurostat-Artikel der Reihe Statistics Explained zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie im Jahr 2018: https://ec.europa.eu/eurostat/sta
tistics-explained/index.php?title=Reconciliation_of_work_and_family_l
ife_-_statistics
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.
* * * * * * * * *
Die im Presseportal veröffentlichten Pressemitteilungen stellen
eine kleine Auswahl des umfangreichen Bestands an Informationen von
Eurostat dar.
Das vollständige Informationsangebot von Eurostat ist auf der
Eurostat-Webseite verfügbar (Pressemitteilungen,
Jahresveröffentlichungskalender der Euro-Indikatoren:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/release-calendar, Online-Datenbank,
themenspezifische Rubriken, Metadaten, Datenvisualiserungstools)
Folgen Sie uns auf Twitter @EU_Eurostat und besuchen Sie uns auf
Facebook: EurostatStatistics
Pressekontakt:
EUROSTAT
Eurostat Media Support
Telefon: +352 4301 33408
eurostat-mediasupport@ec.europa.eu
Original-Content von: EUROSTAT, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
3,3 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023
WIESBADEN (ots) - - Zahl der Schwangerschaftsabbrüche mit rund 106 000 Fällen auf höchstem Stand seit dem Jahr 2012 - Im Zehnjahresvergleich deutlich weniger Schwangerschaftsabbrüche in jüngeren Al...Artikel lesenGender Pension Gap 2023: Alterseinkünfte von Frauen 27,1 % niedriger als die von Männern
WIESBADEN (ots) - - Frauen ab 65 Jahren beziehen Alterseinkünfte von rund 18 700 Euro brutto im Jahr, Männer von rund 25 600 Euro - Ohne Hinterbliebenenrenten beträgt die geschlechtsspezifische Lüc...Artikel lesenStadtradeln und die unerwarteten Kosten von PKW
Bochum (ots) - Ob Stadtverwaltung, Bank oder Uni: Kommenden Freitag setzen sich selbst eingefleischte Autofahrer aufs Fahrrad. 21 Tage lang wird bei der Aktion Stadtradeln der Straßenrand wiederbele...Artikel lesenErste Studie zur Gründungsphase militärischer Nachrichtendienste: Geheimnis und Sicherheit
Potsdam (ots) - Die Publikation "Geheimnis und Sicherheit" ist die erste Studie zur Gründungsphase militärischer Nachrichtendienste in Deutschland, Frankreich und Großbritannien von 1871-1914. Grün...Artikel lesenIpsen und Skyhawk Therapeutics geben Zusammenarbeit bei der Erforschung seltener neurologischer Erkrankungen durch RNA-Targeting bekannt
Paris und Boston (ots/PRNewswire) - - Ipsen schließt eine Optionsvereinbarung ab, um exklusive globale Rechte an zwei Kandidaten zu erhalten, die im Rahmen der Zusammenarbeit verfolgt werden - Nach...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)