17.09.2019 10:13 | VdTÜV Verband der TÜV e.V. | Panorama
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TÜV-Verband: So wird das Volksfest ein sicheres Vergnügen
Berlin (ots) - Bei Fahrgeschäften nur wenige Unfälle dank
regelmäßiger Prüfungen +++ Testfahrten vor jedem Start einer Kirmes
+++ Mit diesen Tipps läuft auf dem Karussell alles rund +++
Volksfest-Saison beginnt
Im September bricht in ganz Deutschland die Volksfestsaison an:
Oktoberfest, Cannstatter Wasen, Hamburger Dom und Bremer Freimarkt
ziehen jährlich Millionen Besucher auf die Festplätze. Auf dem
Programm stehen dabei neben Zuckerwatte und gebrannten Mandeln eine
Vielzahl spektakulärer "Fahrgeschäfte" wie Achterbahnen, Riesenräder,
Luftschaukeln, Freifalltürme oder Geisterbahnen. "Während der
Volksfeste müssen Fahrgeschäfte enormen Belastungen standhalten und
gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen", sagt André
Siegl, Experte für fliegende Bauten beim TÜV-Verband (VdTÜV). Welche
Risiken es gibt und wie man sich am besten vor und während der Fahrt
verhält, erklärt der TÜV-Verband.
Worauf Besucher achten sollten:
- Die Nutzungsbedingungen: Einige "fliegende Bauten" erreichen im
Betrieb hohe Geschwindigkeiten. Dadurch wirken große Kräfte auf
die Fahrgäste ein. Hier gelten strenge Regeln und Beschränkungen
des Alters oder der Körpergröße.
- Regelungen für Kinder: Kinder dürfen einige Fahrgeschäfte nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. In sogenannten
Rundfahrgeschäften sollten sie aufgrund der Fliehkräfte den
inneren Sitz benutzen.
- Professionelles Personal: Haltebügel sollten vor Fahrtantritt
vom Personal kontrolliert werden.
- Die eigenen Grenzen kennen: Menschen mit Herz- oder
Kreislauferkrankungen und Schwangere sollten Fahrgeschäfte
meiden, bei denen große Kräfte auf den Körper ausgeübt werden.
Nach Medikamenten-, Alkohol- und Drogenkonsum sollte auf die
Fahrt generell verzichtet werden.
- Geduld haben: Erst aufstehen, wenn das Fahrgeschäft stillsteht.
- Im Notfall: Ruhe bewahren und auf die Ansagen des Personals
warten. Auf keinen Fall auf eigene Faust das Fahrgeschäft
verlassen. Auch wenn sie sehr selten notwendig ist, wird die
Bergung von Fahrgästen aus großer Höhe regelmäßig von
Rettungskräften geübt.
Warum eigentlich "fliegende Bauten"?
Unter die Bezeichnung "fliegende Bauten" fallen im TÜV-Jargon alle
zeitlich begrenzt aufgestellten Bauten auf Volksfesten, die nach
ihrer Nutzung wieder vollständig abgebaut werden können. Das sind zum
Beispiel Achterbahnen oder Karussells, aber auch Festzelte, Stände
oder Buden gehören zu dieser Kategorie. Beim ständigen Auf- und
Abbauen können Fehler passieren. Deswegen wird nach jedem Aufbau vor
Ort eine sogenannte Gebrauchsabnahme durchgeführt. Je nach Bundesland
übernimmt dies entweder ein TÜV-Sachverständiger oder eine lokale
Behörde. "Bei der Gebrauchsabnahme vor Ort führen die
Sachverständigen Testfahrten durch, um die Auswirkungen der
Fahrgeschäfte auf den menschlichen Körper in der Praxis zu prüfen",
sagt Siegl.
Hohes Sicherheitsniveau in Deutschland
"Es kommt bei Fahrgeschäften auf Volksfesten in Deutschland zwar
vereinzelt zu Unfällen und Pannen, generell sind sie aber auf einem
sehr hohen Sicherheitsniveau", sagt Siegl. Wesentlichen Anteil daran
haben die regelmäßigen Kontrollen der Sachverständigen, die auf
Grundlage der gesetzlichen Prüfpflicht agieren: Schon vor dem ersten
Aufbau prüfen sie die fliegenden Bauten, die meistens individuell
angefertigt wurden. Erst wenn nachgewiesen ist, dass Karussell,
Achterbahn & Co. den gültigen Vorgaben entsprechen, erhalten sie eine
Ausführungsgenehmigung. Weil einzelne Bauteile während des
Dauerbetriebs und durch die große Krafteinwirkung, der sie ausgesetzt
sind, schnell verschleißen, werden außerdem regelmäßig
Verlängerungsprüfungen durchgeführt. Dabei wird der sichere Betrieb
genauso geprüft wie nach Rost, Materialermüdung oder Anzeichen für
Verschleiß gesucht.
Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt
die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt
sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen
und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer
Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu
schaffen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
regelmäßiger Prüfungen +++ Testfahrten vor jedem Start einer Kirmes
+++ Mit diesen Tipps läuft auf dem Karussell alles rund +++
Volksfest-Saison beginnt
Im September bricht in ganz Deutschland die Volksfestsaison an:
Oktoberfest, Cannstatter Wasen, Hamburger Dom und Bremer Freimarkt
ziehen jährlich Millionen Besucher auf die Festplätze. Auf dem
Programm stehen dabei neben Zuckerwatte und gebrannten Mandeln eine
Vielzahl spektakulärer "Fahrgeschäfte" wie Achterbahnen, Riesenräder,
Luftschaukeln, Freifalltürme oder Geisterbahnen. "Während der
Volksfeste müssen Fahrgeschäfte enormen Belastungen standhalten und
gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen", sagt André
Siegl, Experte für fliegende Bauten beim TÜV-Verband (VdTÜV). Welche
Risiken es gibt und wie man sich am besten vor und während der Fahrt
verhält, erklärt der TÜV-Verband.
Worauf Besucher achten sollten:
- Die Nutzungsbedingungen: Einige "fliegende Bauten" erreichen im
Betrieb hohe Geschwindigkeiten. Dadurch wirken große Kräfte auf
die Fahrgäste ein. Hier gelten strenge Regeln und Beschränkungen
des Alters oder der Körpergröße.
- Regelungen für Kinder: Kinder dürfen einige Fahrgeschäfte nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. In sogenannten
Rundfahrgeschäften sollten sie aufgrund der Fliehkräfte den
inneren Sitz benutzen.
- Professionelles Personal: Haltebügel sollten vor Fahrtantritt
vom Personal kontrolliert werden.
- Die eigenen Grenzen kennen: Menschen mit Herz- oder
Kreislauferkrankungen und Schwangere sollten Fahrgeschäfte
meiden, bei denen große Kräfte auf den Körper ausgeübt werden.
Nach Medikamenten-, Alkohol- und Drogenkonsum sollte auf die
Fahrt generell verzichtet werden.
- Geduld haben: Erst aufstehen, wenn das Fahrgeschäft stillsteht.
- Im Notfall: Ruhe bewahren und auf die Ansagen des Personals
warten. Auf keinen Fall auf eigene Faust das Fahrgeschäft
verlassen. Auch wenn sie sehr selten notwendig ist, wird die
Bergung von Fahrgästen aus großer Höhe regelmäßig von
Rettungskräften geübt.
Warum eigentlich "fliegende Bauten"?
Unter die Bezeichnung "fliegende Bauten" fallen im TÜV-Jargon alle
zeitlich begrenzt aufgestellten Bauten auf Volksfesten, die nach
ihrer Nutzung wieder vollständig abgebaut werden können. Das sind zum
Beispiel Achterbahnen oder Karussells, aber auch Festzelte, Stände
oder Buden gehören zu dieser Kategorie. Beim ständigen Auf- und
Abbauen können Fehler passieren. Deswegen wird nach jedem Aufbau vor
Ort eine sogenannte Gebrauchsabnahme durchgeführt. Je nach Bundesland
übernimmt dies entweder ein TÜV-Sachverständiger oder eine lokale
Behörde. "Bei der Gebrauchsabnahme vor Ort führen die
Sachverständigen Testfahrten durch, um die Auswirkungen der
Fahrgeschäfte auf den menschlichen Körper in der Praxis zu prüfen",
sagt Siegl.
Hohes Sicherheitsniveau in Deutschland
"Es kommt bei Fahrgeschäften auf Volksfesten in Deutschland zwar
vereinzelt zu Unfällen und Pannen, generell sind sie aber auf einem
sehr hohen Sicherheitsniveau", sagt Siegl. Wesentlichen Anteil daran
haben die regelmäßigen Kontrollen der Sachverständigen, die auf
Grundlage der gesetzlichen Prüfpflicht agieren: Schon vor dem ersten
Aufbau prüfen sie die fliegenden Bauten, die meistens individuell
angefertigt wurden. Erst wenn nachgewiesen ist, dass Karussell,
Achterbahn & Co. den gültigen Vorgaben entsprechen, erhalten sie eine
Ausführungsgenehmigung. Weil einzelne Bauteile während des
Dauerbetriebs und durch die große Krafteinwirkung, der sie ausgesetzt
sind, schnell verschleißen, werden außerdem regelmäßig
Verlängerungsprüfungen durchgeführt. Dabei wird der sichere Betrieb
genauso geprüft wie nach Rost, Materialermüdung oder Anzeichen für
Verschleiß gesucht.
Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt
die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt
sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen
und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer
Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu
schaffen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
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