12.12.2018 21:31 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Panorama
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rbb exklusiv: Chérif C. erhielt vor der Tat Anruf aus Deutschland
Berlin (ots) - Der mutmaßliche Attentäter von Straßburg Chérif C. wurde
unmittelbar vor der Tat aus Deutschland angerufen.
Das erfuhr das rbb Inforadio aus Sicherheitskreisen. Er ging jedoch nicht ans
Telefon. Unklar ist, wer ihn angerufen hat und warum. Dieser Frage gehen
deutsche Ermittler nun intensiv nach.
Der Anruf ist ein weiteres Indiz dafür, dass Chérif C. Verbindungen nach
Deutschland hat. 2016 war er in Deutschland vom Amtsgericht Singen zu einer
Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er in eine Apotheke in Engen in
Baden-Württemberg sowie in eine Zahnarztpraxis in Mainz eingebrochen war. 2017
wurde er von den deutschen Behörden nach Frankreich ausgewiesen und mit einer
Wiedereinreisesperre belegt.
Den deutschen Behörden war nicht bekannt, dass Chérif C. In Frankreich als
islamistischer Gefährder geführt wird, obwohl er im Grenzbereich zu Deutschland
lebt und in Deutschland in Haft gewesen ist. Auch das Schengeninformationssytem
enthielt keinen Vermerk, dass Chérif C. in Frankreich als Gefährder geführt
wird, sondern lediglich den Hinweis auf die Einreisesperre nach Deutschland.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 - 97993 - 37400
Mail: info@inforadio.de
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
unmittelbar vor der Tat aus Deutschland angerufen.
Das erfuhr das rbb Inforadio aus Sicherheitskreisen. Er ging jedoch nicht ans
Telefon. Unklar ist, wer ihn angerufen hat und warum. Dieser Frage gehen
deutsche Ermittler nun intensiv nach.
Der Anruf ist ein weiteres Indiz dafür, dass Chérif C. Verbindungen nach
Deutschland hat. 2016 war er in Deutschland vom Amtsgericht Singen zu einer
Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er in eine Apotheke in Engen in
Baden-Württemberg sowie in eine Zahnarztpraxis in Mainz eingebrochen war. 2017
wurde er von den deutschen Behörden nach Frankreich ausgewiesen und mit einer
Wiedereinreisesperre belegt.
Den deutschen Behörden war nicht bekannt, dass Chérif C. In Frankreich als
islamistischer Gefährder geführt wird, obwohl er im Grenzbereich zu Deutschland
lebt und in Deutschland in Haft gewesen ist. Auch das Schengeninformationssytem
enthielt keinen Vermerk, dass Chérif C. in Frankreich als Gefährder geführt
wird, sondern lediglich den Hinweis auf die Einreisesperre nach Deutschland.
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Schlagwörter
Chérif C. , Attentat , Terrorismus , Weihnachtsmarkt , Straßburg , Medien , Kriminalität , Panorama , Politik ,
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